
In der BRD sieht man ein klares Muster bezüglich der Strafen, die ein Triebtäter, der die Wehrlosesten unseres Volkes – unsere Kinder – missbraucht, zu befürchten hat: für die Schwere seiner Taten praktisch keine! Geld- und Bewährungsstrafen sind meist das Urteil, das einen Kinderschänder trifft, der durch seine Taten Kinder ein Leben lang traumatisiert. Hier zeigt sich die Priorität der kranken Bundesrepublik: sie lautet Täterschutz statt erforderlichem Opferschutz.
Doch nicht nur in der BRD setzt sich dieses Muster durch. Unter anderem auch in den USA setzt man auf den klaren Schutz der Täter von Kindesmissbrauch. Das zeigt sich beim Fall Jeffrey Epstein. Durch die „Epstein Files“ hat die Justiz mehr als ausreichend Beweise in der Hand, um hunderte widerwärtige Kinderschänder aus dem Verkehr zu ziehen. Vor einigen Monaten sorgten die veröffentlichten Teile der „Epstein Files“ noch für große Empörung – doch davon ist heute nichts mehr zu spüren. Der US-israelische Angriff auf den Iran hat die verstörenden Dokumente scheinbar perfekt unter den Teppich gekehrt, was wohl ein ausgeklügelter Plan des in den Epstein-Fall involvierten Donald Trump und dessen zionistischen Freunds Benjamin Netanjahu war.
Wir hingegen fordern für Kinderschänder und Sexualstraftäter konsequent eine Zwangskastration!
Schützt unsere Kinder, nicht die entarteten Täter!
Kämpfe auch du gemeinsam mit uns für den Kinderschutz!
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