Die Europäische Union will Verpackungsmüll reduzieren und die Wiederverwertung verbessern. Doch die neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung entwickeln sich für zahlreiche kleine Onlinehändler in Südbaden zum bürokratischen Albtraum. Was ökologisch sinnvoll klingt, erweist sich in der praktischen Umsetzung als schlecht vorbereiteter Schnellschuss – mit der bemerkenswerten Folge, dass ausgerechnet der europäische Binnenmarkt für kleine Unternehmen unattraktiver wird.
Die Dimension des Verpackungsproblems ist unbestritten. Rund 79 Millionen Tonnen Verpackungsmüll fielen 2023 EU-weit an. Deutschland liegt mit 215 Kilogramm pro Einwohner sogar über dem europäischen Durchschnitt. Weniger Verpackungsmüll und höhere Recyclingquoten sind deshalb grundsätzlich nachvollziehbare Ziele.
Doch gute Absichten machen noch keine gute Verordnung. Mit der „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) hat die EU ein Regelwerk geschaffen, dessen praktische Folgen gerade kleine Händler hart treffen. Statt den europäischen Handel einfacher zu machen, drohen neue Gebühren, Registrierungen und erheblicher Verwaltungsaufwand. In Südbaden könnten davon nach Schätzung der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein rund 15.000 Unternehmer betroffen sein. Die IHK befürchtet, dass ein großer Teil von ihnen den Handel innerhalb der EU einstellen könnte.
Vom Binnenmarkt zum Bürokratiemarkt
Seit dem 12. August müssen Onlinehändler, die Waren direkt an Endkunden liefern, mehr Verantwortung für die Entsorgung ihrer Verpackungen übernehmen. Sie müssen gewährleisten, dass ihre Verpackungen im jeweiligen Zielland wiederverwertet werden können. Die EU bezeichnet dies als „erweiterte Händlerverantwortung“.
Problematisch wird es vor allem bei der Umsetzung. Händler sollen sich in jedem EU-Land, in das sie liefern, registrieren und dort eine bevollmächtigte Person benennen. Gleichzeitig gelten von Land zu Land unterschiedliche Vorgaben.
Damit führt die EU ihr eigenes Versprechen eines unkomplizierten Binnenmarktes teilweise ad absurdum. Gerade der gemeinsame europäische Markt sollte es kleinen Unternehmen ermöglichen, Kunden jenseits nationaler Grenzen zu erreichen. Stattdessen entstehen neue nationale Hürden innerhalb desselben Binnenmarktes. Wer beispielsweise von Südbaden aus in mehrere EU-Staaten verkauft, sieht sich nicht mit einem einzigen übersichtlichen europäischen Verfahren konfrontiert, sondern muss sich mit den jeweiligen Anforderungen der Zielländer beschäftigen.
Für einen großen Konzern mit eigener Rechtsabteilung mag das lästig sein. Für ein Ein-Personen-Unternehmen kann es darüber entscheiden, ob sich ein Verkauf überhaupt noch lohnt.
Eine Onlinehändlerin aus Villingen-Schwenningen zieht die Konsequenzen
Wie konkret die Auswirkungen sind, zeigt das Beispiel einer Online-Händlerin aus Villingen-Schwenningen. Was während ihres Studiums als Hobby begann, hat sie inzwischen zu einem kleinen Unternehmen ausgebaut, das sie seit zwei Jahren im Alleingang führt. Im vergangenen Jahr lieferte sie ihre Produkte in 19 Länder. Immerhin 20 Prozent ihrer Einnahmen stammten aus dem Handel innerhalb der EU.
Nun zieht sie die Reißleine. Künftig will die Händlerin nur noch nach Deutschland und in Staaten außerhalb der EU verkaufen. Die zusätzlichen Kosten und der bürokratische Aufwand seien für ein Ein-Personen-Unternehmen kaum zu stemmen.
Das Ergebnis muss man sich vor Augen führen: Eine Verordnung der Europäischen Union trägt dazu bei, dass eine südbadische Unternehmerin ihre Produkte künftig lieber außerhalb der EU verkauft als innerhalb des europäischen Binnenmarktes.
Deutlicher kann eine Regulierung an ihrer praktischen Zielsetzung kaum vorbeigehen.
Brüssel reguliert – die kleinen Betriebe zahlen die Rechnung
Besonders schwer wiegt die Pflicht, Bevollmächtigte zu benennen. Wilfried Baumann von der IHK Südlicher Oberrhein bringt das Problem auf den Punkt: Für ein Unternehmen mit hundert Mitarbeitern sei es machbar, entsprechende Bevollmächtigte zu finden. Je kleiner ein Betrieb werde, desto größer werde jedoch die Hürde. Irgendwann stelle sich schlicht die Frage, ob sich der Handel noch rentiere.
Genau hier offenbart sich eine erhebliche Schwäche europäischer Regulierung. Eine Vorschrift kann auf dem Papier für alle Marktteilnehmer gleich aussehen und trotzdem höchst ungleiche Auswirkungen haben. Ein internationaler Großkonzern kann zusätzliche Verwaltungsstellen, Berater und Gebühren einkalkulieren. Bei einem südbadischen Kleinstunternehmen müssen dieselben Anforderungen aus dem laufenden Geschäft heraus bewältigt werden.
So droht, aus einer Umweltvorschrift faktisch ein Wettbewerbsvorteil für große Unternehmen zu werden. Diejenigen, die genügend Personal und Kapital besitzen, können die Bürokratie bewältigen. Kleine Händler verzichten dagegen im Zweifel auf Kunden in anderen EU-Staaten.
Ein Schnellschuss mit Ansage
Besonders kritikwürdig ist, dass selbst auf europäischer Ebene offenbar noch Unsicherheit darüber besteht, wie die neuen Regeln konkret anzuwenden sind. Während Händler bereits Konsequenzen ziehen und ihre Lieferungen einstellen, arbeitet die EU-Kommission an einer möglichen Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen. Diese könnten künftig auch von der Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten befreit werden.
Doch darüber soll vor dem Europäischen Parlament frühestens im Oktober verhandelt werden. Bis dahin besteht die Unsicherheit fort.
Das ist keine überzeugende Gesetzgebung. Es ist ein Schnellschuss.
Wenn eine Regelung bereits greift, während gleichzeitig noch darüber diskutiert wird, ob eine besonders stark betroffene Unternehmensgruppe davon wieder ausgenommen werden sollte, stellt sich zwangsläufig die Frage, warum diese Folgen nicht vorher ausreichend berücksichtigt wurden. Eine Europäische Union mit einem gewaltigen Verwaltungsapparat sollte in der Lage sein, die Auswirkungen ihrer Vorschriften auf Kleinstunternehmen zu prüfen, bevor diese ihre Auslandsgeschäfte vorsorglich einstellen.
Mehr als 150 Kommentare sammelten sich allein unter der Mitteilung der Online-Händlerin aus Villingen-Schwenningen über ihren Rückzug aus dem EU-Geschäft auf deren Homepage. Viele stammen von anderen Betroffenen, die enttäuscht, frustriert und vor allem unsicher sind, was sie nun überhaupt tun müssen.
Das ist ein alarmierendes Signal.
Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht
Über das Ziel muss kaum gestritten werden. 79 Millionen Tonnen Verpackungsmüll sind ein Problem. Recycling und Müllvermeidung sind sinnvolle politische Aufgaben. Aber Umweltpolitik wird nicht dadurch besser, dass möglichst viele Vorschriften produziert werden.
Die EU hätte ein europaweit einheitliches, digitales und für Kleinstunternehmen möglichst unkompliziertes Verfahren schaffen müssen. Stattdessen werden Händler mit unterschiedlichen nationalen Vorgaben, Registrierungen und Bevollmächtigten konfrontiert. Ausgerechnet eine europäische Verordnung schafft damit neue konkrete Handelshemmnisse innerhalb Europas.
Für Südbaden ist das keine abstrakte Brüsseler Debatte. Wenn tatsächlich rund 15.000 Unternehmen in der Region betroffen sind und ein erheblicher Teil davon seine Geschäfte mit anderen EU-Staaten einschränkt oder ganz einstellt, geht es um reale Umsätze, Kunden und Entwicklungsmöglichkeiten regionaler Betriebe.
Die Europäische Union fabuliert gerne davon, Handelshemmnisse abzubauen und den Binnenmarkt zu stärken. Mit einer Regulierung, die kleine Händler dazu bringt, den Binnenmarkt freiwillig zu verlassen, erreicht sie das Gegenteil. Einmal mehr zeigt sich die EU als aufgeblähtes Bürokratiemonster, das immer neue Vorschriften produziert, während konkrete Vorteile für die Bürger kaum erkennbar sind.
Die Verpackungsverordnung zeigt damit exemplarisch, was passiert, wenn politische Absicht und wirtschaftliche Realität auseinanderfallen: Das Ziel mag richtig sein, die Umsetzung ist schlecht. Gut gemeint ist nicht gut gemacht.
Für kleine Onlinehändler in Südbaden ist diese Erkenntnis allerdings keine theoretische Kritik an Brüssel. Sie bezahlen den europäischen Schnellschuss ganz konkret – mit zusätzlichem Aufwand, höheren Kosten und im schlimmsten Fall mit dem Verlust eines ganzen Absatzmarktes.















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