Als Bernd Stehmann mit seiner Lebensgefährtin im Jahr 2014 die Wikingertage des Archäologischen Freilichtmuseum in Oerlinghausen besuchen wollte, wurde ihm der Zutritt verwehrt. Weiterhin sprach ein Mitarbeiter im Kassenbereich ein Hausverbot gegen Bernd Stehmann aus. Daraufhin verklagte Bernd Stehmann das Freilichtmuseum und forderte einen Schadensersatz in Höhe von 500 €. Begründet wurde die Klage damit, das das Museum für den öffentlichen „allgemeinen Publikumsverkehr“ schließlich geöffnet sei. Da es aber eine Ausschlussklausel gegenüber Personen aus der „rechtsextremen Szene“ auf ihrer Netzseite veröffentlicht hat, sah Bernd Stehmann den Charakter des Museums als Einrichtung für den öffentlichen Publikumsverkehr als verloren an.
Der Museumsverein forderte die Abweisung der Klage und bekam „BRD“-Recht gesprochen. Begründet wurde die Abweisung der Klage und die Rechtmäßigkeit des Hausverbotes mit dem Kleidungsstil Stehmanns. Schließlich habe er am besagten Tag Kleidung der angeblich bei „Rechtsradikalen“ beliebten Marke „Thor Steinar“ getragen und somit habe ein sachlicher Grund für ein Hausverbot bestanden. Wortwörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: „Die Atmosphäre werde für Besucher, insbesondere Familien und Schülergruppen gestört, wenn Personen, die erkennbar der rechten Szene angehörten, Zutritt zum Museums gewährt würde.“ Des Weiteren begründet das Amtsgericht Detmold: „sei eine erhebliche Rufschädigung mit wirtschaftlichen Folgen zu befürchten, dies gelte insbesondere im Hinblick auf den historischen Hintergrund des Museums und die Darstellung der frühgermanischen Lebensformen, die das Museum auch in der Vergangenheit in den Fokus der rechten Szene gerückt hätten“.
Schon im Jahr 2012 hatte das Museum einer völkischen Familie den Zutritt verwehrt. Auch damals spielte die Kleidung eine nebensächliche Rolle. Es ging vielmehr um die Gesinnung der interessierten Museumsbesucher. Aber der Museumsleiter Karl Banghard ist für seine nationalistenfeindliche Gesinnung bekannt und halt auch gerne Vorträge über die nationalsozialistische Vergangenheit des Museums.
Die Gleichschaltung bzw. Verfolgung national gesinnter Deutscher nimmt immer schärfere Formen an. Die Verweigerung von Museumsbesuchen, die Kündigung von Busfahren auf Grund der falschen Kleidung und der Ausschluss ganzer Fußballmannschaften aus dem Spielbetrieb gehören schon fast zum Alltag in dieser Demokratie und lassen kaum noch eine Unterscheidung bzgl. der Verfolgung Andersdenkender zur DDR aufkommen.













