
Die mittelhessische Stadt Wetzlar muss daher der NPD, welche dort im Stadtrat sitzt, die Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung überlassen. Schon das Verwaltungsgericht Gießen hatte in der vorhergehenden Instanz geurteilt, dass die NPD einen Mietanspruch auf die Stadthalle habe. Schließlich sei die Halle in Wetzlar schon anderen Parteien zur Verfügung gestellt worden. Dagegen hatte die Stadt Wetzlar Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt und erneut verloren.













