„Hasskriminalität“ ist ein Wort, das bereits seit geraumer Zeit kursiert. Doch bis jetzt gibt es keinerlei Definition davon, was sich dahinter konkret verbirgt. Deshalb ist dieser vermeintliche Tatbestand auch besonders gut dazu geeignet, die Meinungsfreiheit noch weiter einzuschränken. Insbesondere in den sozialen Netzwerken soll zukünftig noch radikaler durchgegriffen werden.
Der Deutsche Richterbund drängt bereits seit Langem auf eine Verschärfung der Regeln gegen „Hasskriminalität“ im Netz. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn etwa beklagte eine „faktische Strafbarkeitslücke“, weil eine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe von Nutzerdaten bei sozialen Netzwerken fehle. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will deshalb nun mit einem neuen Gesetz nachbessern.
150.000 neue Verfahren pro Jahr
Wird das Gesetz verabschiedet, drohen bis zu 150.000 neue Strafverfahren jährlich. „Ein erheblicher Teil davon wird anschließend auch die Strafgerichte beschäftigen“, prognostizierte Rebehn gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Mit dem bestehenden Personal dürfte dieses Pensum allerdings schwer zu bewältigen sein. Deshalb fordert Bundesgeschäftsführer Rebehn sage und schreibe 400 neue Staatsanwälte und Strafrichter, um Deutsche, die per Kommentar in sozialen Netzwerken vermeintlich über das Ziel hinausschießen, anhand von Gummiparagraphen zu verurteilen.
Meinungsfreiheit soll noch weiter eingeschränkt werden
Äußerungen, die heute noch als freie Meinungsäußerung vom Grundgesetz geschützt sind, sollen nach dem Willen von Sven Rebehn künftig strafrechtlich geahndet werden. „Der Rechtsstaat ist gefordert, der Spirale von Hass und Gewalt klare Grenzen zu setzen“, sagte er. Außerdem forderte er dahingehend „eine weitergehende Spezialisierung in der Justiz“ – als würde es keine anderen Probleme im Land geben.
Um die Strafverfolgung zu vereinfachen, sollen die Ermittlungsbehörden zukünftig auch Zugriff auf Daten, die den Zugang zu Onlinediensten ermöglichen, wie zum Beispiel Passwörter, erhalten. Dieser Vorstoß stößt allerdings nicht flächendeckend auf Zustimmung. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnte etwa vor „gravierenden Eingriffen in Grundrechte“.














Der Unterscheid zur ehemaligen SBZ ist, bei der StaSi wusste eigentlich jeder, woran er war.
Hier in BRD werden Meinungs, Demonstrations- und Reisefreiheit postuliert, was aber mit manchen Gesetzen und bewusst schwammigen Auslegungen wieder einkassiert wird bzw. werden kann.
Die StaSi kannte auch jeder. Ob in BRD allen Bürgern die 3 vorhandenen Dienste geläufig sind, wage ich zu bezweifeln.
Zum Kommentar Thomas G.:
Und gerade, das „… Bestreben nach dem Volks- und Arterhalt“ war der DDR und ihren Organen wie NVA, Polizei, Staatssicherheit, … – bei aller Kritik – höchstes nationales Anliegen! Damit steht die heutige Politik diametral der herrschenden Macht gegenüber, also in völlig entgegengesetzter Richtung. Deshalb der Haß auf die DDR.
Die Ähnlichkeit zur DDR sehe ich hauptsächlich in der Thematik Diffamierung / Melden unerwünschter Personen bzw. geäußerter Meinungen, die dem System unliebsam sind. Aber im Gegensatz zur BRD mußte die Deutsche Demokratische Rebublik niemals vorgeben, es herrsche die freie Rede. Freilich wäre es Honecker oder Pieck niemals eingefallen, Araber und Kongolesen bei uns aufzunehmen; Was hätten die im Arbeiter- und Bauernstaat auch groß schaffen sollen?
Und wie verhält sich das mit Äußerungen wie „Nazis töten“ oder das gefühlt tausendfach benutzte „Deutschland verrecke“? Aber vermutlich läßt sich das Volk nur in eine Richtung „verhetzen“ und werden germanophobe Aussagen niemals als Hass eingestuft werden. Nestbeschmutzer werden zu Helden stilisiert, Denunziantentum wird ganz wie in der DDR besonders erwünscht, hingegen gilt ein Bestreben nach dem Volks- und Arterhalt als eine Art Verbrechen an der Menschlichkeit, so jedenfalls die Darstellung.
Unsere Feinde haben seit 1945 wirklich ganze Arbeit geleistet…