Die Nähe der volksfeindlichen Grünen zu pädo-kriminellen Straftätern ist mittlerweile ja hinlänglich bekannt. Seit Jahrzehnten versucht die Partei Kindersex immer wieder – teils durch die Hintertür – zu entkriminalisieren oder die Strafgesetze in eine kinderfeindliche Richtung umzubiegen. Selten hockt ein pädophiler Grüner in der Bundesrepublik aber mal selbst vor Gericht, wie zurzeit der 62-jährige frühere Büroleiter des Grünen-Politikers Tom Koenigs, der sich aktuell vor dem Gießener Landgericht zu verantworten hat.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Kindersex-Täter mindestens 110 Fälle vor, in denen der Grünen-Politiker aus Gießen drei Mädchen und einen Jungen aus seiner Nachbarschaft sexuell missbraucht haben soll. Der langjährige Kreistagsabgeordnete sitzt aktuell aufgrund der schweren Vorwürfe glücklicherweise hinter schwedischen Gardinen. Bis zum 14. Verhandlungstag schwieg der pädophile Abgeordnete der einstigen Öko-Partei jedoch eisern. Dann entschloss er sich zu reden. Allerdings entschuldigte er sich nicht für seine kriminellen Handlungen und räumte diese vollumfänglich vor Gericht ein, sondern bezichtigte vielmehr seine Opfer daran alleine Schuld zu haben, daß er nun ungerechtfertigterweise auf der Anklageplatz sitzen müsse.
Er ersparte es den traumatisierten Opfern auch nicht, im Gerichtssaal die Taten ihres Peinigers minutiös noch einmal zu schildern. Der 62-jährige setzte sogar noch eins drauf und bezeichnete in seiner perfiden Verteidigungsstrategie die anklagebestätigten Zeugeneinlassungen dann gar als Phantasieprodukte seiner Kindersexopfer. „Körperkontakt“ hätte es zwar gegeben, aber nichts Verbotenes gibt er frech zu Protokoll. Wenn es zu sexuellen Kontakten kam, so die unglaubliche Aussage des grünen Pädophilen weiter, gingen diese nach seiner eigenen zurechtgelegten Version angeblich von den Kindern selbst aus.
Neben der privaten Wohnung soll auch der Arbeitsplatz des Grünenpolitikers – das grüne Wahlkreisbüro in Gießen – Tatort der widerlichen Kindersexübergriffe gewesen sein. Nun will das Landgericht Gießen noch einen psychiatrischen Gutachter hören, bevor es zu einem Urteil kommt.
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