Ein linksextremes Bündnis pinselte am 03. Juni 2014 in Berlin ein überdimensionales Bild für jeden sichtbar an eine Hauswand, auf dem neben den üblichen antirassistischen Parolen auch der Schriftzug: „NSU: Staat & Nazis Hand in Hand“ zu lesen war. Kurz nach dem Mißbrauch des Mauerwerks durch die linken Malerfreunde wurde aber schon die Polizei darauf aufmerksam und die so genannte Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamt (LKA) in Berlin ging gegen die Schmiererei vor.
Die Feuerwehr mußte die staatsdiskreditierende Passage der Wandkritzelei am Ende entfernen, nachdem sich die Linksextremisten weigerten der polizeilichen Aufforderung zur Beseitigung der Parole nachzukommen. Für die Rechtfertigung der Entfernung des Satzes gaben die Staatsdiener an, daß die Behauptung einer Kumpanei des Systems mit „Nazis“ im Fall des NSU-Phantoms den Staat verunglimpfe und somit gegen § 90a des Strafgesetzbuches (StGB) verstoße.
Nur wenig später, am 10. Juni 2014, stellte nun die zuständige Berliner Staatsanwaltschaft das von der Polizei eingeleitete Strafverfahren wegen „Verunglimpfung des Staates“ gegen die linken Pseudo-Künstler ein. Laut der Systembehörde handele es sich um die NSU-Phantom-Passage um eine zulässige Meinungskundgabe. Die Justizbehörde meinte zu aller Überraschung, „daß die Formulierung ‚Staat und Nazis Hand in Hand‘ keine Gleichsetzung des Staates mit Nazis zum Ausdruck bringt, sondern nur eine enge Kooperation des Staates mit Nazis anprangert.“
Den vermeintlichen Staatsschützern beim LKA weiter in den Allerwertesten tretend legte die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung noch nach: „Doch vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte um die Rolle von staatlichen Organen im Zusammenhang mit den Anschlägen des NSU und der Aktualität dieser Debatte aufgrund des in München laufenden Prozesses gegen Beteiligte des NSU, sowie des 10. Jahrestages des Terroranschlages in Köln sei die Äußerung indes als zulässige Meinungskundgabe hinzunehmen.“
Damit waren die Polizeiaktion und die Zerstörung des linksextremen Schundwerks zur Freude der antideutschen Bündnisaktivisten faktisch illegal. Von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ermutigt reichten die Linksextremisten nun Ende Juni 2014 eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Polizei in Berlin ein und forderten auf Kosten des Steuerzahlers darin die Wiederherstellung des antideutschen Wandgeschmieres in seiner alten Form.