NSU-Phantom-Verfahren: Lieber „Prost“ als Prozeß

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Der in München stattfindende NSU-Phantom-Schauprozeß gegen die Angeklagten verkommt nach über 130 Verhandlungstagen immer mehr zu einer Farce. So wurde der Hauptangeklagten Beate Zschäpe von Seiten der Richter nun verweigert, sich von ihren drei Anwälten Sturm, Stahl und Heer zu trennen. Zschäpe fühlte sich offensichtlich nicht mehr mit der Verteidigungsstrategie der drei Rechtsanwälte im Einklang. Weil die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen der Thüringerin und ihren Verteidigern nach Ansicht des Gerichtes aber nicht ausreichend begründet wurde, muß die 1975 geborene Frau aus Jena nun weiter mit ihrem bisherigen Anwaltsteam im Verfahren vorlieb nehmen.

Auch die Zeugen in dem politisch motivierten Mammut-Verfahren rund um die Döner-Mord-Serie scheinen zusehends weniger Interesse an Aussagen vor dem Richtertisch zu haben. Mitunter wirkt der Einfallsreichtum, sich von der Zeugenbefragung zu drücken, mehr als skurril. Jüngst war erst ein so genannter kleinkrimineller „Umfeldzeuge“ in die oberbayerische Landeshauptstadt in den NSU-Phantom-Prozeß am Justizpalast geladen worden. Schon bei einem vorausgegangenen Verhandlungstermin erschien er nicht.

Dem Gericht erklärte der Zeuge nun auch auf eine erneute Ladung zur Einvernahme telefonisch, daß er nicht nach München kommen könne, da er morgens auf dem Weg zur Verhandlung wegen eines „Schwindelanfalls“ in Nürnberg aus dem Zug habe steigen müssen. Plötzlich habe er gemerkt, daß es „nicht mehr geht“ und sei eigenmächtig wieder umgekehrt. Im oberfränkischen Bamberg will der vom Schwindel geplagte Mann dann „in eine Wirtschaft“ gegangen sein, um etwas zu trinken. Das Gericht verfügte nun die polizeiliche Vorführung des Wirtshauszeugen, um seine Vernehmung zum nächsten Prozeßtermin sicherzustellen.

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