Die bei den anti-zionistischen Demonstration die Tage gerne von den Teilnehmern verwendete Parole: "Jude, Jude, feiges Schwein, komm heraus und kämpf allein" soll nach Meldungen Berliner Systemgazetten auf zukünftigen Demonstrationen nun verboten werden. Dabei sei aber die häufig gebrüllte anti-jüdische Parole nach dem meinungseinschränkenden BRD-Sonderparagrafen der so genannten „Volksverhetzung“ gar keine Straftat, meinte der Berliner Polizeisprecher Stefan Redlich. Dies hätte seiner Aussage nach auch eine "vorläufige Einschätzung" durch die Staatsanwaltschaft ergeben.
Nun soll aber zukünftig trotzdem der Ruf kriminalisiert werden und in den entsprechenden Demonstrationsbescheiden verboten werden. „Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist diese Parole lediglich eine Beleidigung. Bei einer Beleidigung könne die Polizei anders als bei einer Volksverhetzung nicht von sich aus einschreiten. Erst wenn sich ein Zeuge bei einer Demo beleidigt fühle und Anzeige erstatte könnten die Personalien der Rufer aufgenommen werden, hieß es bei der Polizei“, schreibt der Berliner Tagesspiegel.
In der verfolgungswütigen Bundesrepublik wurden auch gleich noch zwei andere Parolen höchstvorsorglich der staatsanwaltschaftlichen Prüfung übergeben. Das positive Ergebnis: Die Rufe "Kindermörder Israel" und "Kindermörder Netanjahu" stellen laut der Berliner Ermittlungsbehörde nicht einmal eine Beleidigung dar und können so problemlos auf einer Demonstration herausgerufen werden. Ob sich hier aber in der Bundesrepublik mehrere tausende wütende Demonstranten von bürokratischen Verwaltungsauflagen, die das freie Wort beschneiden, tatsächlich beeindrucken lassen, wird sich zeigen. Angesichts Hunderter von Zionisten im Gaza-Streifen ermordeter Frauen und Kinder kann man den eigesetzten Polizeibeamten nur lediglich das oft zitierte Fingerspitzengefühl wünschen.
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