Prozess gegen Linksextremisten in Würzburg

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Zu den Aktivitäten von organisierten Nationalisten sollten auch regelmäßige Besuche von Gerichtsverfahren gegen unsere politischen Gegner gehören. Nicht selten bekommt man im Gerichtssaal dann auch einen bleibenden Eindruck, wie die hiesige gewaltkriminelle Antifa-Szene in der Bundesrepublik geradezu von der Justiz verhätschelt wird, während nationalgesinnte Deutsche hingegen lediglich aufgrund von freien Meinungsäußerungen oder dem Zeigen von Symbolen reihenweise in die Gesinnungskerker dieses Systems abwandern.

So machten sich am Mittwoch, den 12. Februar 2014, in Unterfranken „III. Weg“-Aktivisten auf den Weg ins Gericht, um ein Strafverfahren gegen einen Linksextremisten in der Mainfrankenmetropole zu beobachten. Vor dem Würzburger Amtsgericht (siehe Bild) mußte sich der autonome Antifaschist Simon W. (23) an diesem Tage verantworten. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen sich anlässlich der antideutschen Gegenproteste am Rande der nationalen 1. Mai-Demonstration im Jahre 2013 in Würzburg, an einem militanten Durchbruch der polizeilichen Absperrung beteiligt zu haben. Bei dem gewaltkriminellen Übergriff der Linksextremisten wurden mehrere Polizeibeamte verletzt.

Linksextremistische Vereinigung solidarisiert sich

Bereits im Vorfeld des Prozesses wurde von der linksextremistischen Roten Hilfe Würzburg zu einer Solidaritätskundgebung vor dem Amtsgericht aufgerufen. Die Rote Hilfe ist eine bundesweit organisierte Gruppierung, die aufgrund ihrer verfassungsfeindlichen Aktivitäten von den Innenministerien überwacht wird. Die Beteiligung an der Kundgebung fiel, wohl auch aufgrund der frühen Uhrzeit zu der die „Genossen“ es wohl nicht gewohnt sind aufzustehen, eher mager aus. Gerade einmal knapp 20 vermeintliche „Unterstützer“ hatten sich eingefunden. Eine öffentliche Wirkung konnte jedenfalls nicht erreicht werden, da zudem nur sehr wenige Passanten unterwegs waren und man die Megaphon-Durchsagen schon ab einem Abstand von ca. fünf Metern kaum noch verstand.


 

Nationalisten wurden angepöbelt

Schon vor der Verhandlung zeigten die Linksextremisten dort aber ihr wahres Gesicht und es kam zu Pöbeleien und verbalen Bedrohungen gegenüber nationalen Prozessbeobachtern, die sich ebenfalls Vorort einfanden. Anstatt dass jedoch die anwesende Polizei die linken Drohungen unterband, wurde vielmehr einem nationalen Pressevertreter von den Beamten erklärt, dass es „Ärger gebe“, wenn Fotos von den linken Kundgebungsteilnehmern im Internet auftauchen sollten.

Bezeichnend war zudem, dass sich unter den Antideutschen augenscheinlich auch zwei volksfeindliche Gewerkschaftsvertreter befanden. In Würzburg scheint es traditionell keine Berührungsängste zwischen vermeintlichen Arbeitnehmervertretern und organisierten Linksextremisten zu geben. Die beiden Gewerkschafter nahmen auch schon an einer Illegalen Sitzblocke teil, so dass ihre heutige Solidarisierung mit dem militanten autonomen Spektrum nicht sonderlich überraschte.
 


Walther Mann (links, IG Metall) und Norbert Zirnsak (rechts, DGB) auf der linksextremen Kleinstkundgebung

Szene-Anwalt von Linksextremisten aktiv

Zu Beginn des Prozesses erklärte der Angeklagte Simon W., dass er keine Angaben zur Sache machen werde. Anwaltlich vertreten wurde er von dem Nürnberger Rechtsanwalt Inigo Schmitt-Reinholz, der schon bei zahlreichen Polit-Prozessen einschlägig bekannte Linksextremisten vertrat. Simon W. wurde von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass er bei einem Durchbruch im Bereich der Würzburger Haugerkirchgasse während der linksextremen 1. Mai-Krawalle ein Polizei-Absperrgitter wegerissen und danach mehrfach auf einen Polizisten eingetreten haben soll. Dabei betitelte er diesen laut Anklage als „Drecksbullen“. So stand er nun wegen Landfriedensbruch, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht.

Der erste Zeuge, Polizeihauptmeister H. von der USK-Einsatzhundertschaft, gab zu Protokoll, dass er an besagtem Tag direkt im schwarzen Block in zivil eingesetzt war und beobachten konnte, wie sich gegen ca. 14:00 Uhr ein Block aus 200 Personen Richtung Haugerkirchgasse in Bewegung setzte. Laut dem Polizeibeamten waren in diesem Block fast alle schwarz gekleidet, teilweise vermummt und traten sehr aggressiv auf. Unter ACAB- Rufen liefen diese auf die Absperrgitter zu, die zu diesem Zeitpunkt lediglich durch 5 – 6 Polizisten bewacht wurden. Kurz vor den Absperrgittern fing die Masse an von 10 runter zu zählen. Dann bei 0 angekommen stürmten ca. 50 Linksextremisten auf die Beamten zu und rissen die Gitter weg.

Angeklagter Antifaschist immer in „vorderster Reihe“

Der Angeklagte W. hielt sich hierbei „immer in vorderster Reihe auf“ und heizte die Menge an. Der Zeuge schilderte weiter, dass er und die anderen Polizisten aufgrund ihrer Unterlegenheit „keine Chance“ hatten die Gewalttäter aufzuhalten und von diesen durch Schubsen, Schläge und Tritte zurückgedrängt worden seien. Er konnte sehen wie der Angeklagte W. insgesamt 4-mal auf den geschädigten Polizisten K. eintrat und diesen dabei lauthals als „Drecksbullen“ beschimpfte. K. wäre es unmöglich gewesen sich zu wehren, da dieser gegen ein Fahrzeug gedrückt worden sei.

Weiterhin bezeugt H., dass er den Angeklagten W. zweifelsfrei identifizieren konnte, da er diesen über einen längeren Zeitraum beobachtet hatte und W. immer wieder „ganz vorne dabei“ war. Markant war hier vor allem eine gestreifte oder karierte Hose, die unter der darüber getragenen schwarzen Hose hervorleuchtete. Auch war unter dem schwarzen Pullover ein olivgrünes Kleidungsstück zu sehen. Dieses trug er auch bei seiner späteren Festnahme.
 


Hier vor dem Würzburger Amtsgericht fand der Prozess gegen den 23-jährigen Linksextremisten statt

Wechselkleidung zur Identitätsverschleierung besorgt

Als kurz darauf Verstärkung eintraf seien bereits ca. 20 Linksextremisten durchgekommen, darunter auch W. Er konnte dann beobachten wie sich W. den schwarzen Pullover und die Kappe abzog und nun in einem gestreiften Pullover herumlief. Dies sollte wohl seine Identifizierung erschweren. Der Zeuge gab eine Personen- und Sachlagebeschreibung an den Zugriffstrupp durch. Dem ersten Zugriff konnte sich W. jedoch durch Flucht entziehen. Hierbei verlor der Zeuge den linken Straftäter allerdings aus den Augen. Später konnte W. jedoch in einem Schnellrestaurant gesichtet und festgenommen werden. Zeuge H. beschrieb den Angeklagten W. als rücksichtslos, entschlossen und gewaltbereit.

Flucht in den China-Imbiss

Als nächstes wurde der Zeuge M. von der Bereitschaftspolizei gehört. Dieser gab an, am fraglichen Tag gegen 14:45 Uhr über Funk eine Personenbeschreibung des Angeklagten sowie den Auftrag selbigen festzunehmen erhalten zu haben. Als er ihn entdeckte wirkte W. sehr nervös und sah sich immer wieder um. Beim Anblick der uniformierten Beamten rannte er davon konnte aber schließlich in einem China-Imbiss, in dem er sich versteckt hatte, festgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt war er schon wieder umgezogen und hatte jetzt einen „olivfarbenen Pullover“ an. Die zuvor vom Zeugen H. geschilderten Wechselklamotten konnten ebenfalls bei ihm sichergestellt werden.

In dem Video zur Arbeiterkampfdemo am 1. Mai 2013 kann man erkennen wie gewaltkriminell linksextreme Antifaschisten am 1. Mai 2013 in Würzburg agierten. Dies zeigt auch der Steinwurf auf einen Polizeibeamten im Aktionsvideo des nationalen 1.Mai-Bündnisses (ab ca. Min. 4:35)

Antifa-Opfer mit Erinnerungslücken

Dann wurde der geschädigte Polizist K. gehört wurde. Im Gegensatz zu seinen Kollegen konnte er selbst nicht eindeutig bestätigen, daß die ihm zugefügten Verletzungen vom Angeklagten Linksextremisten stammten. Er vermute vielmehr, daß die von einem anderen Chaoten verursacht wurden, der dafür bereits verurteilt wurde. Auf Nachfragen durch die Staatsanwaltschaft schilderte er den folgenden Sachverhalt:

Er war an diesem Tag gegen 14:20 Uhr zum Schutz des Absperrgitters in der Haugerkirchgasse eingesetzt, als ca.150 – 200 Personen auf selbiges zustürmten und es umrissen. Dabei wurde er selbst gegen ein Fahrzeug gedrückt und von einigen mit Tritten und Schlägen angegriffen, ob der W. unter den Personen war, könne er nicht sagen, da er damit beschäftigt war sich zu schützen, um keine weiteren Tritte abzubekommen. Er meinte jedoch, dass er nur von dem o. g. Anderen tatsächlich getreten wurde. Es könne höchstens sein als er auf der Motorhaube des Fahrzeugs lag, dass auch der Angeklagte ihm gegenüber gewalttätig wurde. In diesem Zeitraum, ca. 30 Sekunden, konnte er gar nicht wahrnehmen von wem er eigentlich angegriffen wurde. Diese Aussage steht der Einlassung des Zeugen H. nicht zwingend entgegen, wenn die geschilderte Tatausführung innerhalb jener 30 Sekunden lag, die vom Geschädigten vor Gericht geschildert wurden.

Abschließend wurde noch Kriminalhauptkommissar N. vom Staatsschutz Würzburg gehört. Doch dieser gab an, den Fall lediglich am Schreibtisch bearbeitet zu haben. Er sei zwar am fraglichen Tag vor Ort gewesen, hätte den Vorfall aber nicht beobachtet und könne somit auch keine Angaben machen.

Staatsanwaltschaft forderte Nachermittlungen

Damit war die Beweisaufnahme geschlossen. Der Staatsanwalt führte nun aus, dass er von der Schuld des Angeklagten aufgrund der zwei Aussagen der Polizeibeamten, die ihn schwer belasten, überzeugt sei. Aber es wäre eventuell zu einer Verwechslung des Geschädigten gekommen. Daher beantragte er die Aussetzung des Verfahrens, um noch Nachermittlungen zu führen. Der Rechtsanwalt des Linksextremisten, Schmitt-Reinholtz, forderte natürlich einen Freispruch. Die Richterin entschied schließlich, dass das Verfahren ausgesetzt wird und man noch weitere Zeugen hören will, obwohl die bisherigen Aussagen sehr eindeutig den Gegenstand der Anklage im Wesentlichen bestätigten. Ein neuer Termin wurde so festgesetzt.


 

Zuvor schon Kuscheljustiz-Urteile

Ein anderer Linksradikaler, der ebenfalls an den Maikrawallen der gewaltkriminellen Antifaschisten beteiligt war, wurde bereits Ende Januar 2014 zu lächerlichen 80 Sozialstunden verurteilt. Die Verfahren gegen zwei weitere Linksextremisten hingegen wurden ausgesetzt. Nach der Prognose der linksextremen Roten Hilfe Würzburg ist hier wie so oft auch mit der Einstellung der Verfahren zu rechnen.

Am Ende Freispruch für Linksextremisten

Der Prozess gegen den linksautonomen Simon W. fand nun jetzt erst im Juli 2014 nach drei Verhandlungen sein schnelles Ende. Auch hier kuschte die Justiz wieder einmal vor den Linksextremisten und trotz der belastenden Aussagen der Polizeibeamten erhielt der Angeklagte einen Freispruch. Im Nachgang feierten die linkskriminellen Antifaschisten das Urteil auch auf ihrer illegalen Internetseite linksunten.indymedia. Scheinbar fühlten sie sich von dem Urteil so beflügelt, daß sie dort auch gleich Bilder der Polizeibeamten aus dem Gerichtssaal rechtswidrig einstellten. Das Fotografieren im Prozess hatten die gutmenschlichen Richter scheinbar nicht unterbunden.

Dieses Skandalurteil reiht sich so nahtlos in die antifaschistische Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik ein. Gewaltaktionen linkskrimineller Elemente werden gegen Nationalisten wie auch vermehrt gegen Polizeibeamte am Rande von Gegendemonstrationen zu volkstreuen Veranstaltungen entkriminalisiert und durch die Hintertür belobigt. Die Folgen sind in den stetig steigenden Zahlen militanter Übergriffe von antifaschistischen Banden statistisch problemlos nachzulesen. Antideutsche Politiker, linkslastige Medien und gewaltaffine Schläger aus der Antifa-Szene ziehen in der Bundesrepublik mittlerweile ohne Berührungsängste an einem gemeinsamen Strang.

Bild: style-photography.de / www.bigstock.com

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