In Augsburg wurde jüngst ein gebürtiger Berliner verurteilt, nachdem er auf seinem privaten Internetprofil bei Facebook ein Urlaubsfoto postete, daß ihn selbst mit ausgestrecktem Arm zum so genannten „deutschen Gruße“ zeigte. Eigentlich nur zum Spaß, erläuterte der 30-jährige seine Motivation der Aufnahme vor dem meinungsfeindlichen Amtsgericht in der Fuggerstadt, wo nun auch der Prozeß gegen ihn stattfand. Die antinationale BRD-Justiz sah jedoch in der Veröffentlichung des Ferienbildes freilich keinen Scherz, sondern ein übles, verabscheuungswürdiges und strafbares Vergehen nach einem der vielen ausschließlich sich auf nationale Symbolik beziehenden Gesinnungsparagrafen.
Der offensichtlich durch die Polizeimaßnahmen und den Polit-Prozeß vollkommen eingeschüchterte Mann gab weiter zu Protokoll, daß er mit dem Foto-Posting die „Nazizeit nicht verherrlichen“ wollte. Doch alle wie auch immer geartete Reue half nichts vor den gnadenlosen Verfolgern jeglicher Assoziation mit dem historischen Nationalsozialismus. Satte 90 Tagessätze á 40 Euro muß der Neu-Schwabe nun als Geldstrafe blechen, der bis zum Urteil noch dümmlicherweise glaubte in der Bundesrepublik herrsche allgemeine Meinungsfreiheit. Die 3.600 Euro Strafe werden ihn nun wohl eines Besseren belehren.
Immer inflationärer verurteilen bundesdeutsche Richter so gerne unbescholtene Menschen, die sich versehentlich in die Fallstricke der Gesinnungsstrafgesetzgebung der Bundesrepublik begeben und füllen damit die marode Staatskasse auf. Für politisch motivierte Verfahren sind beim Justizapparat hierzulande scheinbar unbegrenzte Kapazitäten in den verfolgungswütigen Staatsanwaltschaften und bei den entsprechenden Gerichten vorhanden. Ganz anders sieht es allerdings bei gewaltkriminellen und gemeingefährlichen Straftätern aus. Die kommen im Bundesland Bayern immer öfters frei, weil die Justizangestellten skandalöserweise bummeln oder eben das Hauptaugenmerk auf die Verurteilung von vollkommen harmlosen Gesinnungsstraftätern legen.
Ein perverser Vergewaltiger wurde deshalb in München erst vor kurzem aus der Untersuchungshaft entlassen. Entschieden hat das jüngst das Münchner Oberlandesgericht (OLG). Angeblich, weil es bei der Justiz in Bayern zu wenig Personal gibt und sich so der Prozeß für den Straftäter immer weiter „unzumutbar lange“ hinausschieben würde. Die hier anfangs aufgeführte Augsburger Justizposse belegt hingegen, daß es sehr wohl ausreichend Juristen gibt, die sich aber nicht um die wesentlichen Sachen kümmern, sondern um Gesinnungsverfolgung und anderes gutmenschliches Pipifax.
Seit knapp einem Jahr saß der Vergewaltiger zuvor im Knast von München-Stadelheim. Dem gewaltkriminellen Sextäter werden neben der Vergewaltigung auch noch andere Delikte wie Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Die schweren Straftaten wurden im Juli 2013 in München begangen und auch vom Vergewaltiger schon weitgehend eingeräumt. Der miese Sex-Gangster lacht sich nun nach seiner selbst für ihn überraschenden Haftentlassung ins Fäustchen und hat sich mittlerweile ins Ausland abgesetzt. Es ist daher mehr als fraglich, ob er zu seinem Prozeß im September 2014 überhaupt erscheinen wird. Während so akribisch dienstbeflissene Staatsschutzbeamte und antideutsche Staatsanwälte zeitintensiv sich die nächsten Opfer politisch unkorrekter Fotos vornehmen, läuft dank der immer öfter weichgespülten inländerfeindlichen BRD-Justiz wissentlich ein brutaler Vergewaltiger mehr in Freiheit herum.
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