Es gehört mittlerweile leider schon zum automatisierten Reflex innerhalb kapitalistischer Unternehmen und rot-grün-versiffter Behörden in den bundesrepublikanischen Kommunen, daß dort angestellte Andersdenkende bei Bekanntwerden ihrer Gesinnung sofort gekündigt werden. In der Probezeit oder bei auslaufenden Verträgen hat man als Betroffener gegen diese repressiven Maßnahmen bei entsprechenden Arbeitsrechtsprozessen in der Regel nur wenig Erfolg. Anders sieht es allerdings bei Anstellungen aus, die sich vertraglich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bewegen.
So ein Fall wurde nun vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main verhandelt. Anlaß war die Kündigung der verfolgungsfreudigen Verwaltung der Bankenstadt, die einen Angehörigen der NPD aufgrund einer Denunziation aus linksextremistischen Kreisen kurzerhand entließ. Der junge Mann war im Höchster Jobcenter der Mainmetropole angestellt. Die gutmenschlichen linken Verantwortlichen der Stadt Frankfurt erklärten großmundig in der Öffentlichkeit, daß für angebliche „Rechtsradikale“ in ihrer Verwaltung kein Platz sei. Weiter stellte man sich in der meinungsfeindlichen Kommune auf den Standpunkt, daß der nationalgesinnte Deutsche, der sich auf seinem Arbeitsplatz fachlich nichts zu Schulden kommen lassen hatte, aufgrund seines Parteibuches für den öffentlichen Dienst ungeeignet sei.
Dem Verfolgungswahn der Frankfurter Stadtverwaltung schob nun das zuständige Arbeitsgericht jedoch in seiner Entscheidung einen herben Riegel vor. Es erklärte die Kündigung des Nationaldemokraten für unzulässig und verfügte, daß dieser nun wieder eingestellt werden muß. Die blamierte Stadt Frankfurt habe vor dem hessischen Arbeitsgericht auch keine Tatsachen offenbaren können, die ein „aktives verfassungswidriges Verhalten“ des NPD-Mannes belegen würde. Die Richter begründeten ihre Entscheidung daher unter anderem auch damit, daß das Repressionsopfer als Büroangestellter lediglich „ein einfaches Maß an Verfassungstreue“ besitzen müsse.
Die schallende Ohrfeige, die sich die verpeilten linken Gutmenschen der Stadt Frankfurt da nun vor Gericht einfingen, diente scheinbar aber nicht dazu, die Verantwortlichen zur rechtsstaatlichen Räson zu bringen. Die belehrungsresistenten Protagonisten meinen vielmehr bis heute, daß die Kündigung politisch richtig war und drohen nach Zeitungsmeldungen nun wenig verschleiernd damit, daß das zuständige Jobcenter zukünftig „kreative Ideen“ gebrauchen wird, um das Opfer der illegalen Machenschaften anders als bisher einzusetzen.
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