Es war ein geschickter Schachzug des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder und heutigen Putin-Intimus, vor etwas mehr als zehn Jahren den „Kampf gegen Rechts“ auszurufen. Für das linke Lager ist ohnehin alles Feind, was nicht links ist, die FDP war seinerzeit zumindest gesellschaftspolitisch längst auf linksliberalem Kurs und für die CDU ist es seit ihrer Gründung von Besatzers Gnaden erklärte Doktrin, dass es rechts von ihr keine demokratisch legitimierte Kraft geben dürfe. Und so machten alle begeistert mit.
Was als Propagandacoup begann, ist längst zum Selbstläufer geworden, wobei man es mit Recht und Gesetz nicht allzu ernst nimmt, heiligt der antifaschistische Zweck doch so ziemlich jedes Mittel. Immer wieder müssen die Gerichte den von keinem Selbstzweifel geplagten Anti-Rechts-Kämpfern ihre Schranken aufweisen. Nachfolgend einige aktuelle Fälle.
Am 3. Dezember gab der Thüringer Verfassungsgerichtshof einer Klage der Thüringer NPD gegen die amtierende Sozialministerin Heike Taubert statt. Taubert habe mit ihrem Aufruf zu Protesten gegen den NPD-Landesparteitag im März 2014 die Grenzen des Zulässigen sowie ihre Kompetenzen überschritten, so die Richter.
In einem ähnlichen Fall urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 24. November diesen Jahres zugunsten der NPD und untersagte dem Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky, sich öffentlich auf der Netzseite der Stadt Hanau gegen die NPD zu positionieren.
Kaminsky hatte auf einer Gegenveranstaltung gegen eine NPD-Wahlkampfveranstaltung am 11. September 2013 in Hanau die Nationaldemokraten massiv angegriffen und seine Rede dann auch noch auf der offiziellen Internetseite der Stadt veröffentlicht. Die NPD hat wegen der Verletzung der politischen Neutralitätspflicht eines Wahlbeamten geklagt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte die NPD-Klage zunächst abgewiesen. Das oberste hessische Verwaltungsgericht hat nun die Entscheidung ihrer Frankfurter Richterkollegen wieder aufgehoben und der NPD Recht gegeben. Vorher hatte der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages auf die Beschwerde der NPD festgestellt, dass Kaminsky mit seiner Rede „gegen die Staats- und Kommunalorganen im Vorfeld von Wahlen obliegende Neutralitätspflicht verstoßen habe“.
Ebenfalls eine juristische Ohrfeige erhielt die Stadt Frankfurt a. M. durch das örtliche Arbeitsgericht. Die Stadt, vertreten durch den jüdischen Oberbürgermeister Peter Feldmann, hatte einem Funktionär der hessischen NPD nach über fünf Jahren tadelloser Tätigkeit aufgrund dessen Parteizugehörigkeit die Kündigung ausgesprochen, nachdem seitens der stramm linken Frankfurter Rundschau entsprechender medialer Druck aufgebaut wurde. "Frankfurt ist mit seiner Vielfalt ein Sinnbild für das friedliche Miteinander aller Menschen. Die Repräsentanten dieser Stadt haben sich immer wieder von extremistischen Tendenzen strikt abgegrenzt und diese verurteilt“, es sei daher nur logisch, dass sich die städtischen Beschäftigten "ohne jeglichen Vorbehalt mit diesen demokratischen Bekenntnissen identifizieren und rückhaltlos dafür einsetzen" müssten, äußerten Feldmann und seine Sozialdezernentin und verwechselten dabei offensichtlich ihre persönliche Meinung mit geltendem Recht. Nun muss die Stadt den entlassenen NPD-Funktionär wieder einstellen. (Siehe NPD-Politiker zu Unrecht gekündigt)
Verletzen staatliche Organe ihre Neutralitätspflicht, ist das ärgerlich genug, besorgniserregend wird es spätestens dann, wenn private Akteure den „Kampf gegen Rechts“ in die eigenen Hände nehmen – und dann beleidigt reagieren, wenn sie für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden. Der Lehrer Ralf Bender aus Runkel wurde vom Amtsgericht Limburg zu einer Geldstrafe von 991,00 Euro verurteilt. Er hatte in Limburg nationale Sprühereien übermalt und damit mehrere Sachbeschädigungen begangen. (Siehe: Wir sind der Stachel)
Juristisch ist der Fall völlig klar – auch eine antifaschistische Straftat bleibt eine Straftat. Es ist schließlich ein Wesensmerkmal eines Rechtsstaates, daß die Gesinnung zwar bei der Strafzumessung, nicht aber bei der Strafbegründung eine Rolle spielen darf.Das sah auch das Gericht so. Egal, welche Intention dahinterstecke, es bleibe eine Sachbeschädigung, stellte eine Sprecherin des Gerichts Selbstverständliches fest. Dennoch inszenieren sich Bender und sein Bruder als Opfer der Justiz und dürfen dabei auf das übliche Wohlwollen von Systempolitik und Systempresse zählen. SPD-Landeschef Thorsten Schäfer-Gümbel warf der Stadt Limburg via Twitter vor, "abenteuerlich" gehandelt zu haben. (Siehe Nazi-Parolen übersprüht – verurteilt)
Ein Glück für Recht und Gesetz, dass diese Person den Hessen als Ministerpräsident erspart geblieben ist. „Erst kommt das Wort, dann der Mord“ äußerte der verurteilte Antifaschist Bender – man könnte auch sagen, erst kommt die antifaschistische Sachbeschädigung, dann die antifaschistische Körperverletzung und am Ende gar ein neuer staatlicher Antifaschismus wie in der DDR mit Gesinnungshaft und Todesurteil gegen alle Abweichler vom antifaschistischen Katechismus. Doch immerhin handelt es sich bei den Benders aus dem Westerwald und ihrem Fanatismus um kleine Fische.
Daß es im Rahmen der antifaschistischen Selbsterhöhung nicht bei derart harmlosen Geschehnissen bleiben muss, zeigt der Fall des Jenaer Studenten Josef Slowik. Im Januar 2014 demonstrierte er in Wien gegen den Akademikerball des freiheitlichen Lagers. Weil er sich dort an massiven Ausschreitungen und Angriffen auf Polizisten beteiligte (Siehe Wien: Wieder linker Krawall bei Akademikerball), wurde er vom Wiener Landgericht zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Noch während Josef Slowik in Untersuchungshaft saß, wurde er am 13. Juni von Jenas Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) in Abwesenheit mit dem “Preis für Zivilcourage” ausgezeichnet. In seiner Rede entsendete Schröter “brüderliche Kampfesgrüße” an Slowik, der in der DDR als Gruß der Werktätigen zur Bekundung der Zusammengehörigkeit und Solidarität im politischen Kampf galt.
Die Öffentlichkeit schweigt bislang, wenn „Antifaschisten“ Recht und Gesetz im „Kampf gegen Rechts“ mit Füßen treten. Aber das ist gefährlich. Wer nicht wieder bürgerkriegsähnliche Zustände auf Deutschlands Straßen sehen will, wie in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, der muss den Grundsatz der politischen Chancengleichheit und der staatlichen Neutralität konsequent durchsetzen. Oder er wird eines Tages den Sturm ernten, denn linksextreme Gewalttäter und ihre Brüder im Geiste in Politik und Medien permanent säen.
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