Kinderschänder-Prozess in Deggendorf: Verteidigung diskreditiert Opfer

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Am 19. Juli 2016 begann vor dem Deggendorfer Landgericht der sogenannte "Pentagon-Prozess", in welchem ein 30-jähriger Familienvater unter anderem wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch seiner 12-jährigen Nichte angeklagt ist. Per SMS-Terror und Bedrohung macht er seine Opfer gefügig. Als Prozessbeobachter nahmen auch am 22. Juli, dem dritten Verhandlungstag Aktivisten vom "III. Weg"-Stützpunkt Ostbayern teil (siehe auch: 1. Prozesstag, 2. Prozesstag).

Gleich nach Prozessbeginn wurde die ermittelnde Kriminalhauptkommissarin in den Zeugenstand berufen. Diese erzählte umfassend über die Ermittlungsarbeiten und so wurden Überwachungsaufnahmen aus Gaststätten gezeigt, in denen es zu Missbrauchstaten an den Opfern kam. Außerdem gab sie Einblick in den SMS-Terror, da beschlagnahmte Mobiltelefone von den Beamten ausgewertet wurden. Demnach schrieb der Täter über das Pseudonym "Miss Pentagon" seiner Nichte Nachrichten, dass sie gut mit "Joe"  (dem Angeklagten) zusammenpassen würde und sie doch eine Liebesbeziehung mit ihm eingehen soll. Unter anderem schrieb er dort wörtlich "Ihr habt Gefühle zueinander, ihr solltet es zulassen". Die 12-Jährige wollte jedoch keineswegs eine engere Bindung, wie dies von Onkel und Nichte üblich ist.

Kriminalhauptkommissarin im Zeugenstand

Obwohl das Zweithandy, mit dem "Joe" sich als "Miss Pentagon" ausgegeben hat, bei der Durchsuchung nicht gefunden wurde, war die Mobilnummer am 09. April 2014 auf seinen Namen registriert worden. Ab September 2015 schickte der Angeklagte die Nachrichten jedoch nicht mehr mit der vorherigen Nummer, sondern lediglich mit seinem eigenen Privathandy. Ein Stern als Zusatz vor den Textnachrichten, sollte den Empfängern symbolisieren, dass es sich um die "Miss" handelt, welche sich in das Handy gehackt hat. Ebenfalls wurde bei der Durchsuchung ein USB-Stick gefunden, auf welchem angefertigte Porno-Bilder der 12 und 14-Jährigen waren.

Johann "Joe" G. ist im "Pentagon-Prozess" angeklagt.

Die Verteidigung von "Joe" wollte augenscheinlich die Taten herunterspielen. So wurde die Kriminalhauptkommissarin befragt, ob es weitere sexuelle Kontakte der 12-Jährigen zu anderen Männern gab, da der Angeklagte behauptet, er hätte seine Nichte zumindest nicht "entjungfert". Diese Diskreditierung des Opfers wurde von der Polizeibeamtin jedoch strikt zurückgewiesen.

Vier Einträge im Bundeszentralregister

Nach der Zeugenbefragung wurde das Bundeszentralregister des 30-Jährigen verlesen. Dieses beinhaltet bereits 4 Eintragungen. Neben Körperverletzungsdelikten, Nötigung, Bedrohung oder Trunkenheit im Verkehr, war dort auch ein Verstoß gegen die auch zum Tatzeitpunkt laufende Führungsaufsicht verzeichnet. Trotz einer Alkoholverbotsauflage, wurde der Straftäter alkoholisiert angetroffen.

Zum Abschluss des Tages betrat Herr Dr. Schwerdtner vom Bezirksklinikum Mainkofen den Zeugenstand. Dieser fertigte ein Gutachten über den Angeklagten an, was er jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit vortrug, da dies von der Verteidigung beantragt und der Kammer bewilligt wurde. Am kommenden Dienstag, den 26. Juli 2016 werden die Plädoyers abgehalten. Ebenfalls an diesem Tag wird das Urteil erwartet. "Der III. Weg" wird auch weiterhin über diesen Fall berichten.

Auch nach diesem Prozesstag verteilten Aktivisten unserer Partei zahlreiche fallbezogene Flugblätter in der Deggendorfer Innenstadt, welche unter anderem "härtere Strafen für Kinderschänder" forderten.

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