Wie schon des öfteren berichtet, ist die Münchner Antifa nicht gerade die hellste, wenn es um diverse Sachbeschädigungen geht. So auch jüngst im Umfeld einer Kundgebung von Pegida. Zudem wurden die zwei selbsternannten Künstler Wolfram P. Kastner und Hans Peter Berndl zu einer Geldstrafe verurteilt, welche unverständlicherweise zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Hakenkreuz vermutlich von Antifafotografen gesprüht
Am Montag, den 6. März fand die wöchentliche Veranstaltung von Pegida in München statt. Dieses mal wurde die Kundgebung am Münchner Stachus durchgeführt. Auch einige Mitglieder der Partei „Der III. Weg“ waren anwesend und beobachteten das Geschehen zuerst etwas abseits. Nach ca. 15 Minuten wurde die lokale Chaotentruppe der Münchner Antifa auf die Aktivisten aufmerksam und gingen mit ca. 10 Mann vermummt und mit Transparent auf die Beobachter los. Es wurde versucht, die Parteikameraden zu überrennen, was an der Entschlossenheit der nationalen Aktivisten scheiterte. Als sich die Polizei dazwischen stellte, griffen die autonomen Chaoten die Polizei an, was dann auch mit einer Ingewahrsamnahme der Angreifer endete. Die Polizei ermittelt nun gegen die Krawallmacher wegen Landfriedensbruch und Körperverletzung.
Während diesem Tumult nutzte wohl eine unbekannte Person das Chaos aus und sprühte ein nach links gedrehtes Hakenkreuz an eine Wand am Karlstor. Später kontrollierte die Polizei einen Antifafotografen, weil er die graue Sprühfarbe an den Händen hatte. Alles deutet daraufhin, dass die Sachbeschädigung wohl eine sogenannte „false flag“ Aktion eines antideutschen Journalisten mit guten Kontakten zur Antifa war. Dass die Münchner Polizei einen Tag später den Journalisten gleich wieder von dem Vorwurf frei spricht, spricht Bände. Die Systempresse springt, wie in München mittlerweile schon normal, auf den von der Antifa vorgegebenen Zug auf und versucht nun, die Aktivisten vom „III. Weg“ dafür verantwortlich zu machen. Dass diese seit ihrem Eintreffen von der Polizei beobachtet wurden, wird hierbei vollkommen ignoriert. Verwunderlich ist auch, dass die Schmiererei noch während der Kundgebung entfernt wurde, was darauf hin deutet, das offensichtlich keine intensiveren Beweismittel gesammelt wurden. Doch in München gehört es ja mittlerweile schon zur Normalität, dass Staat und Antifa Hand in Hand arbeiten.
Selbsternannte Künstler kommen mit einer Verwarnung davon
Einen Tag später, am 7. März konnte man sich abermals von dem Kuschelkurs der Münchner Justiz mit antideutschen Hetzern überzeugen. Die zwei selbsternannten Künstler Wolfram P. Kastner und Hans Peter Berndl standen an diesem Tag vor Gericht, da sie das Kriegerdenkmal in der Dachauer Straße schändeten. Sie beschädigten das Denkmal, indem sie mehrere Buchstaben der Inschrift entwendeten, so dass der Sinn der Lettern umgekehrt wurde. Ursprünglich steht dort geschrieben:
„SIE STARBEN FÜR DEUTSCHLANDS RUHM UND EHRE
DEN TOTEN DER BAYERISCHEN EISENBAHNTRUPPE
IM WELTKRIEG 1914-18“
Durch die Zerstörung stand dort nur noch:
„SIE STARBEN FÜR DEUTSCHLANDS UN EHRE
DEN TOTEN DER BAYERISCHEN EISENBAHNTRUPPE
IM WELTKRIEG 1914-18“
Die entwendeten Lettern schickten sie mit einem Beschwerdebrief nach Berlin an die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Zuvor schrieb er schon einen Brief an diese, wo er die Umgestaltung der Schrift in der üblichen antideutschen Manier forderte. Als dies abgelehnt wurde, schreitete Kastner und sein Lakei Berndl zur Tat und begingen die gemeinschaftliche Sachbeschädigung. Die Höhe der Beschädigung belief sich auf ca. 500 Euro.
Vor Gericht gab Kastner seine gesamten antideutschen Gehirnwindungen zum besten. Nachdem er sich bei dem Richter über die Anwesenheit eines Mitgliedes der Partei „Der III. Weg“ beschwerte, hielt er einen Vortrag von der deutschen Alleinschuld und dass man nicht den eigenen Soldaten gedenken dürfte. Vielmehr sieht er wohl die Juden als einzige Opfer an. Zum Ende seiner Einlassung erklärte er dem Gericht noch, dass dies eine Art von Straßenkunst und dadurch keine Sachbeschädigung wäre. Seiner Meinung nach würde das unter die Kunstfreiheit fallen. Wenn das Gericht dieser Ansicht gefolgt wäre, hätte es jedwedem Vandalismus Tür und Tor geöffnet. Wie uneinsichtig Kastner und Berndl sind, zeigt sich schon allein darin, dass sie kurz nach der Wiederherstellung der Letter ein zweites mal zu dem Denkmal pilgerten und mit einem Klebstoff eine antideutsche Tafel anbrachten.
Am Ende gab es zwar eine Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und der Störung der Totenruhe, welche aber wohl keine Wirkung bei den zwei Zerstörer haben wird. Der Richter sprach eine Verwarnung aus und gab ihnen jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro und 1.200 Euro. Diese wurde aufgrund der Verwarnung auf Bewährung ausgesetzt, so dass die entarteten Künstler keine Cent zahlen müssen. Dies ist schon allein durch die Tatsache, dass sie das Denkmal gleich zweimal schändeten, einfach nur unverständlich. Eine Verwarnung kann durchaus mal ausgesprochen werden. Doch hier sollte eine Einsicht des Täters Voraussetzung sein. Diese ist hier offensichtlich nicht gegeben.
Ob die Geldstrafe zumindest für Wolfram P. Kastner weiterhin auf Bewährung bleibt, kann bezweifelt werden. Gegen ihn läuft derzeit noch ein weiteres Verfahren wegen einer ähnlichen Tat. Hier schändete er mehrmals das Grab des Chef des Wehrmachtführungsstabes im Oberkommando der Wehrmacht Alfred Jodl. Dieses Verfahren ist noch nicht rechtskräftig und es dürfte dort auch zu einer Verurteilung Kastners kommen. Eine Zivilklage hatte der Unkünstler Kastner schon verloren, worin ihm weitere Aktionen am Grab Jodls untersagt wurden.