Asyltriebtäter in Regensburg: Die Aussage des Opfers

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Am gestrigen Mittwoch begann in Regensburg der Prozess gegen einen 25-jährigen Asylanten, der am Neujahrsmorgen 2017 eine damals 46-jährige Frau vergewaltigt haben soll (siehe: Bericht zum ersten Prozesstag). Heute fand der zweite Prozesstag vor dem oberpfälzischen Landgericht statt, an dem das Opfer zu Wort kam.

Während der Täter gestern ein Teilgeständnis über einen seiner beiden Verteidiger verlesen ließ und ansonsten nicht für weitere Fragen zur Verfügung stand, trat heute die 47-jährige Altenpflegerin in den Zeugenstand, die auch als Nebenklägerin in dem Prozess auftritt.

Die zierliche Frau sprach in ruhigem oberpfälzischen Akzent und wirkte während ihrer ganzen Aussage durchaus glaubwürdig. Am Morgen des Neujahrsfeiertages war sie auf dem Weg zu ihrem Dienst in einem Altenheim. Auf Höhe eines Unterwäschegeschäfts im Regensburger Stadtteil Kumpfmühl trat der Fremdländer plötzlich hervor und versperrte ihr den Weg. „Ich bin links ausgewichen und habe gesagt: Schleich dich!“, gab die Regensburgerin im Zeugenstand an. Der Mann sei ihr jedoch gefolgt und habe sie nach einigen Metern von hinten gepackt, den Mund zugehalten und dann in einen Wohneingang gezerrt. Dort, sagte die Nebenklägerin aus, habe ihr der Pakistani gewaltsam einen Finger in den After eingeführt. „Ruckartig“ sei es geschehen, „das war ein richtiger Stoß und das hat weh getan. Mir ist das wie eine Ewigkeit vorgekommen“, gab die Altenpflegerin zu Protokoll.

Aus dem Griff des Mannes konnte sie sich schließlich so weit befreien, um laut nach Hilfe zu rufen. Dieser Ruf konnte schließlich eine Anwohnerin erreichen, welche die Polizei verständigte und den Asyltriebtäter hinfort jagte.

Angstattacken als Spätfolge der Triebtat

Der Täter gibt die Tat weitestgehend zu, widerspricht jedoch seinem Opfer, einen Finger eingeführt zu haben. Dieses Detail ist jedoch für das Urteil ausschlaggebend, da es sich entweder um Vergewaltigung mit einem deutlich höheren Strafmaß oder um sexuelle Belästigung handelt. Das Opfer ist sich in diesem Detail jedoch sicher und hatte bei der anschließenden Untersuchung im Krankenhaus auch einen Abstrich machen lassen.

Seit der Tat leidet die Frau unter regelrechten Angstattacken. „Ich schlafe schlecht, ich bekomme oft Panik, gerade auf dem Weg zur Arbeit“, erzählte sie glaubhaft. Verständlich, dass die Frau auch eine Entschuldigung des Täters abwies. Treffend sagte ihre Anwältin: „So etwas kann man nicht entschuldigen.“

Voraussichtlich morgen soll das Urteil in diesem Fall gesprochen werden, über welches wir selbstverständlich ebenfalls berichten werden.

Kriminelle Ausländer raus!

Nach der Auffassung unserer Partei „Der III. Weg“ hat der asylsuchende Pakistani durch diese Tat – egal ob sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung – sein Gastrecht verwirkt, und dürfte als „freier Mann“ nie wieder deutschen Boden betreten. Eine konsequente Abschiebung mit anschließendem lebenslangen Einreiseverbot müsste im Urteil von vornherein mit inbegriffen sein. Welches Urteil wirklich gefällt wird, muss abgewartet werden.

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