Asyltriebtäter in Regensburg: Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung?

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Am heutigen Mittwoch begann in Regensburg der Prozess gegen einen 25-jährigen Asylanten, der am Neujahrsmorgen eine 46-jährige Frau vergewaltigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft legt dem Pakistani Folgendes zur Last:

Am Neujahrsmorgen 2017 gegen 5.25 Uhr hat der Angeklagte im Stadtteil Kumpfmühl in Regensburg einer 46-jährigen Frau in einem Hauseingang aufgelauert. Die Altenpflegerin war auf dem Weg zur Arbeit und wurde von dem Asylanten mit den Worten „Hi, Baby“ angesprochen, worauf sie ihm zu erkennen gab, er soll „sich schleichen“. Um zügig ihren Arbeitsweg fortzusetzen, ging sie unbeeindruckt weiter – der damals 24-jährige Fremdländer folgte ihr. Überfallartig packte er sie von hinten, hielt ihr Mund und Nase zu und drängte sie in eine dunkle Ecke. Dort griff er ihr in die Hose, um ihr einen Finger einzuführen. Durch kräftige Gegenwehr gelang es der Altenpflegerin sich so weit zu befreien, um nach Hilfe zu rufen. Eine Anwohnerin wurde darauf aufmerksam und rief aus dem Fenster, dass sie die Polizei verständigen werde. Anschließend floh der Angeklagte vom Tatort.

Der aufgeschreckten Anwohnerin ist es demnach zu verdanken, dass der Täter vom Opfer abließ und Schlimmeres verhindert werden konnte. Die Polizei konnte nach dem Notruf den Pakistani noch am selben Morgen festnehmen. Der in einem Münchner Asylantenheim untergebrachte 25-Jährige wurde anschließend in Untersuchungshaft genommen.

Asylant bestreitet Vergewaltigung beim ersten Prozesstag

Heute fand der erste von drei angesetzten Prozessterminen statt. Zwei weitere sind für morgen und übermorgen angesetzt. In seiner Aussage – die von seinem Verteidiger verlesen wurde – legte der Asylant ein Teilgeständnis ab. So habe er, wie in der Anklageschrift beschrieben, am 1. Januar 2017 nach 5 Uhr zwar sein Opfer bedrängt und ihr den Mund zugehalten. Auch eine sexuelle Belästigung räumte der Fremdländer ein, eine Vergewaltigung verneinte er jedoch. Er habe sie nicht unter, sondern über der Hose begrapscht, konnte also nicht in sie eindringen.

Es kann hierbei vermutet werden, dass dies eine Prozesstaktik der Verteidigung ist, da erst beim Eindringen in den Körper eine Vergewaltigung besteht. Während bei einer Vergewaltigung eine Mindeststrafe von zwei Jahren im Raum steht, kann eine sexuelle Belästigung auch zu einer Geldstrafe führen. Auch die tränenden Erklärungsversuche des Verteidigers zum Schluss könnten taktiererisch sein, um mit einem möglichst geringen Urteil den Gerichtssaal zu verlassen. So gab sein Wahlverteidiger zu verstehen: „Er bedauert das sehr, dass das über ihn gekommen ist. Er kann es sich nur so erklären, dass er völlig Alkohol ungewohnt Silvester gefeiert hat, sehr viel getrunken hat, den Alkohol nicht gewohnt war und in diesem betrunkenen Zustand leider hergefallen ist.“ Für weitere Fragen – weder von der Staatsanwaltschaft noch der Nebenklägerin – stand der angeklagte Triebtäter anschließend nicht Rede und Antwort. So konnte auch nicht geklärt werden, was den in München untergebrachten Asylanten zu Silvester in die oberpfälzische Domstadt verschlagen hat.

Kriminelle Ausländer raus!

Nach der Auffassung unserer Partei „Der III. Weg“ hat der asylsuchende Pakistani durch diese Tat – egal ob sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung – sein Gastrecht verwirkt, und dürfte als „freier Mann“ nie wieder deutschen Boden betreten. Eine konsequente Abschiebung mit anschließendem lebenslangen Einreiseverbot müsste im Urteil von vorneherein mit inbegriffen sein.

Über den weiteren Prozessverlauf werden wir berichten.

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