In der Nacht zum 1. Januar 2017 waren die Angeklagten besoffen und bekifft in einer Bar in Neumarkt in der Oberpfalz unterwegs. Die zum Tatzeitpunkt angeblich 17 Jahre alten Männer trafen dort auf ihr späteres Opfer. Dieses war ebenfalls in der Bar und feierte in das neue Jahr. Vermutlich haben die lüsternen Ausländer der 22-Jährigen K.-O.-Tropfen verabreicht. Wie die beiden Täter die junge Frau in das Asylheim verschleppen konnten, blieb bis zuletzt unklar. Laut Staatsanwaltschaft befand sich das Opfer in einem „schlafartigen Zustand“. In der Asylkaschemme in der Neumarkter Altstadt vergewaltigten die Afghanen die junge Frau dann.
Das milde Strafmaß kam durch einen Deal zwischen den Prozessbeteiligten zustande. Die Asylanten legten ein „Geständnis“ ab und bekamen so die milden Strafen zugesprochen. Das vermeintliche Geständnis offenbarte jedoch zahlreiche Lücken. So wurde nicht erläutert, wie das Opfer dazu gebracht wurde, den beiden Afghanen in das Asylheim zu folgen. Auch zu der Vermutung über die Verabreichung von K.-O.-Tropfen konnte keinerlei Aufklärung betrieben werden. Vielmehr äußerten sich die Angeklagten umfassend zu ihrem Drogenkonsum, wohl auch mit dem Hintergedanken auf ein milderes Strafmaß und die Einweisung in eine Entziehungsanstalt, in denen es sich einfacher aushalten lässt als im Gefängnis. Das Urteil reiht sich ein in die Kette erschreckend milder Strafen für ausländische Kriminelle. Der Äußerung des feigen afghanischen Vergewaltigers, dass es ihm in seinem Heimatland viel schlimmer ergangen wäre, kann man nur hinzufügen: Zu Recht!