In diesem Video „Besuch bei einer syrischen Flüchtlingsfamilie – Ein Mann, zwei Ehefrauen, sechs Kinder“ offenbart sich der Asylwahnsinn und die Realität in dieser BRD. Vielweiberei, Sex mit Minderjährigen und Asylabzocke unter den Augen von Bundesmutti Merkel und Co.
Siehe Video: „Besuch bei einer syrischen Flüchtlingsfamilie – Ein Mann, zwei Ehefrauen, sechs Kinder“
Im Folgenden der Text der gestellten Anzeige:
Der Dritte Weg
vertreten durch den Vorsitzenden
An die
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Schützenwall 31-35
24114 Kiel
Bad Dürkheim, den 01.03.2018
Strafanzeige und, soweit erforderlich, Strafantrag gegen Ahmad wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemäß den §§ 174 ff. Strafgesetzbuch sowie aller sonstigen in Betracht kommenden Delikte, insbesondere den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes. Ebenso ergehen Strafanzeige und Strafantrag gegen sämtliche beteiligten Behörden wegen der oben erwähnten Straftaten, begangen durch Unterlassen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf den Bericht von Spiegel TV vom 18.02.2018 (http://www.spiegel.tv/videos/1279889-magazin-vom-18022018) und den dort gezeigten syrischen Scheinasylanten. Gemäß der dort gemachten Angaben heiratete der dort erwähnte Ahmad seine zweite „Ehefrau“ im Alter von 13 Jahren. Als die Familie im Jahr 2015 aus Syrien über die Türkei nach Griechenland einreiste, war die zweite Frau 14 Jahre alt und dürfte daher derzeit noch minderjährig sein, bzw. war bei der illegalen Einreise nach Deutschland jedenfalls minderjährig.
Laut den Angaben von Ahmad ist von sexuellen Handlungen zwischen ihm und seiner „Zweitfrau“ auszugehen. Hierin liegt nach deutschem Recht ein sexueller Mißbrauch einer Jugendlichen, sowie aufgrund des bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses, auch ein sexueller Mißbrauch einer Schutzbefohlenen.
Indem bundesdeutsche Behörden entgegen ihrer Bindung an Recht und Gesetz diese Verhältnisse tolerieren, begehen sie die in Frage kommenden Delikte zumindest durch Unterlassen.
Desweiteren reiste die Familie über Griechenland nach Deutschland ein. Sowohl gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes, als auch bestehenden EU-Rechts in Form der Dublin-Verordnungen, sind Asylanträge jedoch in dem EU-Mitgliedstaat zu stellen, das als erstes betreten wird. Ahmad und seine Familie hätten nie von Griechenland nach Deutschland einreisen dürfen bzw. ihr illegaler Aufenthalt in Deutschland zugelassen werden dürfen. Jedenfalls erfüllt bereits die illegale Einreise der Familie auf Bundesgebiet Straftatbestände nach dem Aufenthaltsgesetz.
Soweit die illegale Einreise ins Bundesgebiet momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird, da die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik in diesem Bereich seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt ist. (vgl. Urteil des OLG Koblenz, 1. Senat für Familiensachen, vom 14.02.2017, Aktenzeichen: 13 UF 32/17, Ziffer 58) beantragen wir die strafrechtliche Prüfung warum und auf wessen Betreiben eine Strafverfolgung nicht mehr stattfinden darf.
Als Strafanzeigende/Strafantragstellende erwarten wir, über die Ergebnisse Ihrer Ermittlungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechend informiert zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Armstroff
Sicherlich wird die Staatsanwaltschaft entgegen Ihrer Pflichten gem. der StPO ihre Anzeige einfach ignorieren. Ich habe in diesem Sektor bereits ähnliche Erfahrungen gemacht, bin aber trotzdem gespannt darauf, ob es bei Ihrem Antrag zum Erfolg führt.