NSU-Prozess: Anwältin Schneiders plädiert auf Freispruch für Ralf Wohlleben
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In ihrem gestrigen Plädoyer hat Ralf Wohllebens Anwältin Nicole Schneiders vorgetragen, dass ihr Mandant unschuldig und seit sechseinhalb Jahren ohne nachvollziehbare Gründe inhaftiert sei, zeitweise in regelrechter Isolationshaft. Weiterhin sei der NSU-Prozess nichts weiter als ein „Politikum“. Aus Sicht Schneiders sei schon zu Beginn des NSU-Prozesses das Urteil gegen Wohlleben „wie in Stein gemeißelt“ und der Vorsitzende Richter Manfred Götzl habe reihenweise Beweisanträge von Wohllebens Anwälten abgelehnt und sei somit an der Wahrheit überhaupt nicht interessiert. Schneiders beantragte im Zuge ihres Plädoyers nochmals ein früheres Mitglied der rechten Szene in Jena zu vernehmen, da dieser Zeuge aussagen werde, dass er eine typgleiche Waffe besessen und an den NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt übergeben habe. Die Richter lehnten den Beweisantrag bisher immer ab.
Der zweite Pflichtverteidiger Olaf Klemke stellte treffend fest: „Wir können Ihr Urteil nicht verhindern„, dieses stehe längst „unverrückbar fest.„
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