Gerichtsurteil: Haßloch muss straffälligen Asylanten aufnehmen

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Die Gemeinde Haßloch im Landkreis Bad Dürkheim wehrt sich zum Schutz ihrer Bürger gegen die Unterbringung eines vorbestraften Asylbewerbers, muss aber nach einem neuerlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Trier den straffälligen Somalier zwangsweise aufnehmen. Der Asylant war wegen mehrerer sexueller Übergriffe verurteilt und vorzeitig nach dreijähriger Haft entlassen worden. Laut Gutachter könnte dieser rückfällig werden. Und dennoch muß die Gemeinde Haßloch ihn unterbringen. Der ausländische Sexualstraftäter kann aber wohl nicht abgeschoben werden, weil Somalia ihn nicht wieder aufnehmen will. Die Gemeinde lässt zum Schutz ihrer Bürger den Asylanten bewachen.