Das Einwanderungsgesetz dehnt dafür das Einwanderungsrecht, das bisher nur für Hochqualifizierte galt, auf Berufe aus, in denen kein konkreter Mangel an Fachkräften herrscht. Dass dies im Widerspruch zur Begründung der Notwendigkeit des Gesetzes steht, die landauf, landab von Politik, Medien und den Arbeitnehmerverbänden wiederholt wird, nämlich, dass man dringend Fachkräfte bräuchte, scheint bis jetzt noch keinem der professionellen und kritischen Journalisten der Systempresse aufgefallen zu sein. Auch Innenminister Horst Seehofer sagte, dass es nicht darum ginge, Billiglöhner anzuwerben. Doch die höheren Löhne in der BRD werden diese schon ganz alleine anwerben und das Einwanderungsgesetz bietet ihnen die Möglichkeit dies legal zu tun. Den Rest regelt das Gesetz von Angebot und Nachfrage.
Dies wird ebenfalls durch das Wegfallen der Vorrangprüfung unterstrichen. Bis jetzt musste geprüft werden, ob ein einheimischer Bewerber Vorrang hat, was nun nicht mehr nötig sein soll. Zwar soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Regelung für bestimmte Berufe kurzzeitig oder permanent beizubehalten, doch ob und wann dies zur Anwendung kommt, ist eine ganz andere Frage.
Weiterhin soll es Ausländern mit beruflicher oder akademischer Ausbildung möglich sein, für sechs Monate in der BRD auf Arbeitsuche zu gehen. Dies kann ebenfalls theoretisch für bestimmte Berufsgruppen ausgesetzt werden. Unter 25-Jährige können zudem bis zu neun Monate nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz suchen. Während dieser Zeit müssen die Suchenden allerdings für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen, was interessanterweise gegen die Vereinbarungen des Migrationspaktes verstößt. Dort heißt es nämlich:
„Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können. Wir verpflichten uns ferner zur Stärkung von Leistungserbringungssystemen, die Migranten einschließen, ungeachtet dessen, dass Staatsangehörige und reguläre Migranten möglicherweise Anspruch auf umfassendere Leistungen haben.“
Ohne uns in Spekulationen ergehen zu wollen, besteht damit die reelle Möglichkeit, dass diese im Grunde sinnvolle Regelung, früher oder später aufgrund des Migrationspaktes gestrichen wird. Dies würde einigen sicherlich sehr gelegen kommen, da man dadurch den Schwarzen Peter für eine derart unpopuläre Änderung an die UN weiterreichen kann.
Bei der vom Gesetz geregelten Einwanderung geht es jedoch nach wie vor um qualifizierte, wie auch immer man dies auch auslegen möchte, Fachkräfte, doch in vielen Fällen werden ausländische Abschlüsse in der BRD nicht anerkannt. Selbstverständlich hat man auch hierauf eine Antwort, und zwar sollen die Prozesse, die es ermöglichen einen Abschluss anerkennen zu lassen oder diesen in der BRD nachzuholen, vereinfacht werden.
Kritik an der Liberalisierung des Einwanderungsrechtes regt sich indes auch schon im Ausland, so fürchtet der polnische Arbeitgeberverband ZPP bereits mit dramatischen Folgen für die eigene Wirtschaft. Polen leidet als EU-Land an einem Wegzug seiner gut ausgebildeten Fachkräfte in reichere EU Länder wie die BRD und ist unter anderem dadurch auf Arbeiter aus der Ukraine angewiesen. Diesen stünde jedoch mit dem neuen Einwanderungsgesetz die Tür in die Bundesrepublik offen und der ZPP rechnet mit dem Verlust von 500.000 bis einer Million ukrainischer Arbeiter. Am stärksten davon betroffen soll der unterdurchschnittlich verdienende Sektor sein, also genau die Billiglöhner, von denen Seehofer meinte, dass man sie nicht anziehen wolle.
Ein umstrittener Punkt während den Verhandlungen innerhalb der Großen Koalition um das Gesetz war der sogenannte „Spurwechsel“, also die Möglichkeit für abgelehnte Asylanten über den Arbeitsmarkt einzuwandern. Die SPD wollte grundsätzlich einen solchen Wechsel ermöglichen, die Union jedoch eine Vermischung des Asyl- und Einwanderungsrechtes verhindern. Auch wenn die Union behauptet, genau dies erreicht zu haben, ist am Ende genau eine solche Vermischung herausgekommen: die Beschäftigungsduldung.
Die Beschäftigungsduldung erlaubt es jedoch abgelehnten Asylanten, die eigentlich aus dem Land ausgewiesen werden könnten, geduldet zu werden und damit für zwei Jahre der Gefahr einer Abschiebung zu entgehen. Dazu müssen sie mindestens 12 Monaten geduldet sein, keine vorsätzlichen Straftaten begangen haben, und seit mindestens eineinhalb Jahren einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Weiter müssen sie als gut integriert gelten und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. In eine ähnliche Richtung geht die geplante Ausweitung der Drei-plus-Zwei-Regelung auf Helferberufe, nach der abgelehnte Asylanten, die über eine Ausbildung verfügen, während dieser nicht abgeschoben werden können und im Anschluss noch für zwei Jahre in diesem Beruf arbeiten dürfen.
Die formale Trennung zwischen Asyl- und Einwanderungsrecht wird somit zum Sprungbrett vom Asylrecht ins Einwanderungsrecht, denn nach dem Abschluss einer Ausbildung in der BRD verfügen Asylanten nun über einen anerkannten Abschluss, Deutschkenntnisse und in vielen Fällen auch über einen Arbeitsplatz, womit sie genau die Voraussetzungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erfüllen.
Da kann man nur sagen: Gute Arbeit liebe Union.