Chemnitz: „Reserviert für Volksverräter“-Plakate rechtswidrig entfernt

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Nachdem die Stadt Chemnitz öffentlichkeitswirksam, in bester DDR-Manier, Wahlplakate unserer Partei „Der III. Weg“ in ihrem Stadtgebiet entfernt hatte, müssen sich nun Gerichte mit diesem Vorgehen beschäftigen. Wie weit sich so manche staatlichen Akteure vom Prinzip des Rechtsstaates entfernt haben, wird an diesem Fall einmal mehr deutlich.

Willkürliche Unterstellungen

Nach Ansicht der Stadt Chemnitz soll unser Plakat mit der Aufschrift „Reserviert für Volksverräter“ der Aussagegehalt zukommen, man wolle alle politischen Gegner an Laternen aufhängen und störe somit die öffentliche Ordnung. Auf diese Idee kamen die Verantwortlichen jedoch möglicherweise nicht selbst. Vielmehr legt der Verlauf des Geschehens nahe, dass sie diese Deutung von Linksextremisten auf Twitter aufgegriffen und sich zu eigen gemacht haben.

Es ist ein weiteres beklemmendes Beispiel, welches zeigt, wie eng staatliche Stellen mit Linksextremisten zusammenwirken, um die Meinungsfreiheit hierzulande immer stärker einzuschränken. Man fühlt sich mehr und mehr an die Zustände der DDR erinnert. In dieses Bild passt auch, dass dieses rechtswidrige Vorgehen zur Einschränkung der Meinungsfreiheit von den „Qualitätsmedien“ einhellig begrüßt wurde.

Leider schlägt sich die antideutsche Deutungshoheit jedoch auch bei einigen Richtern nieder, wie dies erst im Verfahren um den Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl einmal mehr deutlich wurde. Dadurch werden teils willkürlich selbst abwegige Aussagedeutungen unterstellt und als Fakt festgeschrieben. Ein solcher Umstand ermutigt natürlich so manchen staatlichen Akteur bei seinem bewusst rechtswidrigen Vorgehen und lässt das Vertrauen in den Rechtsstaat stark sinken.

Plakate „Reserviert für Volksverräter“ müssen wieder aufgehangen werden

Bei der Deutung der Plakate „Reserviert für Volksverräter“ hatte die Stadt Chemnitz den Bogen jedoch deutlich überspannt, sodass die Richter am Verwaltungsgericht Chemnitz dem kruden Vorbringen nicht folgen wollten.

Dementsprechend sind diese Plakate nun durch die Stadt wieder aufzuhängen.

Die Kosten für das selbstherrliche Vorgehen zahlt einmal mehr der Steuerzahler.

Einmal mehr wird das Problem deutlich, dass staatliche Akteure, die ihre Macht ausnutzen, um bewusst rechtswidrig zu handeln, keinerlei Konsequenzen fürchten müssen. Diese Lücke ist durch Schaffung eines Straftatbestandes zu schließen. Die für einen Rechtsstaat unabdingbare Pflicht staatlicher Akteure, sich rechtstreu zu verhalten, muss auch durch strafrechtliche Sanktionen sichergestellt werden.

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