Ulrich Kutschera – Wenn biologische Erkenntnisse an der herrschenden Ideologie rütteln – dann ist der Aufschrei groß

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Prof. Ulrich Kutschera ist ein international anerkannter und vernetzter Evolutionsbiologe und Professor an der Universität Kassel. Er ist Lehrstuhlinhaber der Bereiche Pflanzenphysiologie und im Lehrgebiet der Evolutionsbiologie. Nun wird er aufgrund seiner wissenschaftlich fundierten Ideologiekritik vor Gericht gestellt.

 

Autor mehrerer Lehrbücher

So ist u. a. das Buch „Evolutionsbiologie“ von U. Kutschera zu nennen. Hier beschreibt er den Ursprung und die Stammesentwicklung des Lebens. Er geht auf das Erdzeitalter ein und beschreibt die Lebensformen. Ein weiteres Werk ist sein Grundlagenbuch „Tatsache Evolution. Was Darwin nicht wissen konnte“. In diesem Buch schildert er die Weiterentwicklung von Darwins klassischer Abstammungslehre über Weismanns Neo-Darwinismus bis zur modernen Evolutionsbiologie, welche heute ein System verschiedener Theorien darstellt. Es liest sich ein wenig wie die Geschichte der Evolutionsforschung, in der die jeweils neuen Erkenntnisse, die hinzukamen, erklärt werden. Auf dem Youtube-Kanal evolutionsbiologenDE lassen sich die einzelnen Kapitel auch per Videoformat ansehen. So erklärt er die Wirkungsmechanismen der Evolution wie z. B. die Rekombination, die Symbiogenese und andere Grundlagen der Evolutionsbiologie. Auch für uns sind diese Erkenntnisse sinnvoll und nutzbar. Wir wollen anhand der Erkenntnisse der Naturwissenschaften, Rückschlüsse für das Leben ziehen, um somit ein System zu schaffen, das realistische Vorstellung der Welt einbezieht. Daher waren uns die Arbeiten Kutscheras schon vor seinen aktuellen Veröffentlichungen bekannt und wurden geschätzt.

 

Kämpfer des Naturalismus und Kritiker des Kreationismus

Er bezeichnet sich selbst als Naturalist. Auf der Grundlage biologischer Fakten geht er in kämpferischer Auseinandersetzung mit Kreationisten ein. So widerlegt er biblische Schöpfungsmythen mit biologischen Fakten, zu diesem Thema schrieb er Bücher, fertigte Videos und wurde zu Diskussionsrunden im Fernsehen eingeladen, bei denen er mit Theologen Streitgespräche führte. Er vertritt die Ansicht, dass Kreationismus keine Wissenschaft darstelle, sondern eine Mischung aus zurechtgebogenen Erkenntnissen der Biologie und Glaubensinhalten sei. Für religiöse Dogmen gäbe es keine Belege, daher hätten geglaubte Schöpfungsmythen nichts in den Biowissenschaften zu suchen. Er tritt kreationistischen Schriften, welche in Schulen gelehrt werden sollen, entgegen. So schreibt er: „Naturwissenschaftliche Fakten und Theorien stehen über irrationalen Glaubenssätzen.“ Kutschera kennt sich anhand dieser Thematik aus, auf der Grundlage eines biologischen Fundaments, religiös-ideologische Glaubensbekenntnissen zu widersprechen und fachlich saubere, aber kämpferische Streitgespräche zu führen.

 

Widerlegung der Thesen des Gender Mainstreamings (GM)

Während das Prinzip des Gender Mainstreamings (wir setzten uns hier, hier und hier auseinander) als Leitprinzip auf allen Ebenen der Politik eingeführt wurde, berichteten nur sehr wenige über die Thesen dieser Ideologie. Vornehmlich waren es konservative und christliche Glaubensanhänger, die darin eine Gefahr für die gelebten Werte und der Familie sahen. Sie hatten Recht in ihrer Kritik, übten diese jedoch von einem dogmatischen bzw. religiösen Fundament aus und wurden so selbst Zielscheibe der Kritik von Gender-Befürwortern. Erst Irenäus Eibl-Eibesfeldt und Ulrich Kutschera näherten sich dieser gesellschaftspolitischen Diskussion von einem wissenschaftlich-biologischen Standpunkt aus.

Laut U. Kutschera handele es sich um ein „radikal-feministisches“ Umerziehungsprogramm, das ihre ideologischen Thesen, zum Beispiel, dass das Geschlecht des Menschen nicht primär biologisch bestimmt, sondern sozial konstruiert sei, politisch umsetzen will. Kutschera nennt diese Ideologie eine „Frau-gleich-Mann-Irrlehre“ und „pseudowissenschaftliches Hirngespinst ohne faktische Grundlage“. Er verwehrt sich weiterhin dagegen, biologisch definierte Begriffe, geisteswissenschaftlich umzudeuten. So schrieb er: „Unsere naiven Politiker benutzen Begriffe aus der Biologie, ohne zu wissen, was diese überhaupt bedeuten.“ Er zog die Schlussfolgerung: „Eine Humanwissenschaft ohne biologische Grundlage ist unsinnig“ oder auch anders formuliert:

 

Nichts in den Geisteswissenschaften ergibt einen Sinn außer im Lichte der Biologie.“

 

Aus biologischer Sicht seien Mann und Frau grundverschiedene Menschentypen innerhalb der Biospezies Homo sapiens, erklärt Kutschera. (vgl. Quellen 2-4) Seit 2014 herrsche ein XY-XX-Ganzkörper-Mann-Frau-Menschenbild. In der Wissenschaft sei herausgefunden worden, dass die Chromosomen, XY-XX, Ganzkörpergeschlechtschromosomen seien, das hieße, die Geschlechtschromosomen bilden nicht nur Geschlechtsorgane aus, sondern wirken im gesamten Körper.

 

In der Biologie seien weibliche und männliche Personen dadurch definiert, ob sie Eizellenproduzenten oder Spermienproduzenten seien.

Männlich sein, ein Mann sein heiße, Spermien zu produzieren mit Versorgerfunktion, Frauen seien Eizellenbereitstellerinnen mit Gebärfunktion.

 

„Frau sein heißt, befruchtungsfähige Eizellen zu produzieren, das ist Frau sein in der Biologie“ (4- ab 3:30)

 

Aufgrund dieser biologischen Definition widerspricht er auch der Ansicht, es gäbe ein „Drittes Geschlecht“. Unser Genom, und das träfe für alle Säugetiere zu, sei diploid, das heißt, wir haben einen Chromosomensatz von der Mutter und einen von dem Vater. Laut Kutschera hätte kein Biologe seit 350 Jahren „eine dritte Gametenform“ entdeckt. Die sogenannten Zwischenformen, das angebliche „dritte Geschlecht“, seien Intersexpersonen, dies seien Störungen in der Ausprägung von männlich und weiblich, Chromosomenanomalien. Es gäbe nur zwei Geschlechter und die vorgeburtlichen Problemfälle sagte er in einem Video mit dem Titel „Mann-Frau-Divers: Gibt es ein Drittes Geschlecht?“

 

Kritiker der „Ehe für Alle“ und kontroverse Rückschlüsse Kutscheras

Als das Gesetz zur „Ehe für Alle“ beschlossen wurde, meldete sich Kutschera auch in Interviews zu Wort. Das Interview vom 5. Juli 2017 auf kath.net war sehr umstritten, und es folgten viele weitere zur Vertiefung seiner Ansichten. Er erklärte, dass seine Kritik auf der Basis von biowissenschaftlichen Fakten und nicht auf Politik oder Religion beruhe. Er sieht diese Entscheidung zum Beschluss des Gesetzes in der Fortführung der Ideologie des GM mit den Inhalten eines John Moneys, der nach seiner Sicht Begründer des GM sei. Er sprach sich gegen die „widernatürliche Früh-Sexualisierung“ aus, die er als „geistige Vergewaltigung Schutzbefohlener“ interpretierte.

Er kritisierte die „Homo-Ehe“ aus biologischen Gesichtspunkten und erklärt, dass eine Population eine Fortpflanzungsgemeinschaft darstelle, der Staat die Aufgabe hätte, diese ihr anvertraute Population zu erhalten, daher sei die Ehe zwischen Mann und Frau besonders zu schützen. Er ist der Meinung, dass der Staat nichts davon hätte, wenn er sterile Homo-Pärchen privilegieren würde, denn die Rente dieser Menschen müsse von den Kindern aus fertilen Mann-Frau-Ehen aufgebracht werden.

Eine seiner umstrittenen Äußerungen liest sich wie folgt:

„Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“

Und seine Begründung liest sich wie folgt:

„Fehlt das genetische Band, z. B. Homo-Männerpaare mit adoptiertem Sohn, so kann hier in verstärkter Form der „Stiefvater-Effekt“ eintreten. Warum sollte ein 40-jähriger Homo-Mann nicht z. B. den 15-jährigen Adoptivling begehren, da zu diesem Kind überhaupt keine direkte erbliche Verwandtschaft besteht? Eine instinktive Inzucht-Abscheu existiert hier nicht. […] – die „Ehe für alle drei“ wird dann kommen.“

 

 

Konsequenzen

2016 wurde ein geplanter Vortrag an der Universität Marburg über die Grundlagen der Evolutionsbiologie abgesagt, da sich die Frauenbeauftragte der Universität für eine Ausladung Kutscheras ausgesprochen hatte.

Es bildete sich eine Protestbewegung gegen Kutschera mit einer Petition gegen ihn mit dem Titel: „Kündigung des Amtes von Evolutionsbiologe Prof. Ulrich Kutschera“. Eine Arbeitsgruppe wurde sogar gegründet, um angebliche Schwächen in Kutscheras Werk: „Das Gender-Paradoxon: Mann und Frau als evolvierte Menschentypen“ herauszuarbeiten. Es brach eine mediale Berichterstattung über den ab jetzt umstrittenen Biologen aus, von der er sich stellenweise verleumdet sah.

Man erkennt, dass eine sachliche Diskussion über ideologische Thesen kaum mehr möglich ist, ohne persönlich angegriffen zu werden, ohne dass bei der Arbeitsstelle Druck aufgebaut wird, ohne juristisch angeklagt zu werden, weil sich aggressive Dogmatiker in ihrer Ideologie und sexuelle Abweichler/Randgruppen in ihrer Einmaligkeit angegriffen fühlen. So sprach sich ein Berliner Arzt gegen Kutschera aus, er selbst sei homosexuell, aber nicht pädophil und sprach Kutschera die Kompetenz ab. Auch der Petitionstext gegen Kutschera zeigt eine emotionale Betroffenheit, die Textverfasserin sei früher missbraucht worden, sei lesbisch und lebe mit ihrer Frau und einer Tochter zusammen und hätte keine pädophile Neigung. Von der durchaus bekannten Inzesthemmung scheint diese noch nie was gehört zu haben. Sie fühle sich beleidigt und passe zum angeblichen „Feindbild“ Kutscheras. Auch ein Kassler Student gab der Presse über bekannt, dass er schwul sei und von einem Professor mit so homophoben Ansichten nicht mehr unterrichtet werden wollen würde. Kutschera schätzt sich selbst als einen Menschen ein, der streng logisch und rational denkt sowie argumentiert und gesteht ein, dass er dachte, dass andere auch ähnlich gestrickt seien und dabei irrte. Viele Menschen seien eher emotional als rational veranlagt.

Am 5. Juni 2019 musste U. Kutschera zum Gerichtstermin am Amtsgericht in Kassel wegen „Volksverhetzung“ antreten, Homosexuelle und ein Vertreter der AStA haben den Biologen angezeigt. Es wird in den Medien so dargestellt, als wolle er Homosexuelle beleidigen. Dies sei, laut Interview (5) nicht der Fall, es ginge ihm um das Kindeswohl und um das natürliche Recht eines Kindes, auf einen Vater und eine Mutter, das er anhand der Eltern-Kind-Bindung belegte.

Kutscheras Verteidiger stellte 14 Beweisanträge. Durch die Anhörung anderer Wissenschaftler und einem Kinderarzt soll belegt werden, dass Kutscheras Äußerungen auf biowissenschaftlichen Grundlagen beruhen und keine persönliche Meinungsäußerung mit beleidigendem Inhalt darstellt.

Weiterhin wurde er wegen Fahrerflucht angeklagt, dazu schrieb er (Quelle 5):
„In Wahrheit habe ich aber lediglich beim Ausparken versehentlich den Plastik-Kotflügel eines Kleinwagens geschrammt, was ich nicht bemerken konnte; dies wurde durch ein Verkehrsgutachten bestätigt. Der unbedarfte Leser sieht hinter dieser Berichterstattung aber ein schwerwiegendes Vergehen, so z. B. das Anfahren einer Person ohne Hilfeleistung.“

Aufgrund der umfangreichen Beweisanträge wurde der Prozess unterbrochen. Auf der Suche nach einem neuen Termin scheiterte der Versuch, aufgrund der vorgeschriebenen Fristeinhaltung, daher muss der gesamte Prozess neu aufgerollt werden.
Wir werden das Ganze verfolgen, denn uns interessiert, ob sich biologische Erkenntnisse gegenüber ideologischen Glaubensbekenntnissen vor Gericht durchsetzen können.

 

Quellen:

1. http://kath.net/news/60177

2. https://www.youtube.com/watch?v=l1kso6dUwbE

3. https://www.youtube.com/watch?time_continue=4&v=qvaDhpuIBTY

4. https://www.youtube.com/watch?v=7Mg8f97_X_4

5. http://www.kath.net/news/68183

 

1 Kommentar

  • Prima Artikel, gute Erläuterung so daß man im einzelnen versteht, wie und auf welcher Grundlage argumentiert wird. Daß Schlußfolgerungen aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis bzw. auch Meinungsäußerungen als Volksverhetzung geahndet werden bzw. in diesem Fall geahndet werden könnten ist ungeheuerlich. Deutschland 2019 – die beste Meinungsdiktatur die je existiert hat.

    manfred 17.06.2019
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