Eine seiner umstrittenen Äußerungen liest sich wie folgt:
„Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“
Und seine Begründung lautet:
„Fehlt das genetische Band, z. B. Homo-Männerpaare mit adoptiertem Sohn, so kann hier in verstärkter Form der „Stiefvater-Effekt“ eintreten. Warum sollte ein 40-jähriger Homo-Mann nicht z. B. den 15-jährigen Adoptivling begehren, da zu diesem Kind überhaupt keine direkte erbliche Verwandtschaft besteht? Eine instinktive Inzucht-Abscheu existiert hier nicht. […] – die „Ehe für alle drei“ wird dann kommen.“
Davon fühlten sich mehrere Homosexuelle angegriffen, fühlten sich auf eine Stufe mit Kinderschändern gesetzt und klagten gegen den Professor. Die Debatte kochte hoch, da sich hier thematisch natürlich die Linken einschalteten. Er wurde von dem Vorwurf „Volksverhetzung“ jedoch freigesprochen, wie hessenschau.de berichtet.
Wir berichteten in diesem Artikel ausführlich über die Thematik: Ulrich Kutschera – Wenn biologische Erkenntnisse an der herrschenden Ideologie rütteln
Raten Sie mal Herr Förster, wer der Richter war?