Ostmark – Die IBÖ ist keine terroristische Vereinigung

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Die IBÖ unter Terrorverdacht – Martin Sellner und Neuseeland

Als im März 2019 ein Einzeltäter (einsamer Wolf) im neuseeländischen Christchurch eine Bluttat beging und man dem Täter „rechtes“ Gedankengut nachweisen konnte, da war ersichtlich, dass politische und juristische Schläge gegen andere Menschen und Organisationen mit „rechtem“ Gedankengut folgen würden.

Die Lügen-Gazette Tagesschau will noch im Mai 2019 erfahren haben, dass das Gesicht der IBÖ, Martin Sellner, mit dem Schützen Brenton Tarrant mehrfach vor seinem Attentat in Kontakt stand. Ob dies der Wahrheit entspricht oder nicht, mag man kaum mehr ermitteln, die Schmierfinken der Mainstream-Presse erfinden derart oft „Fakten“ oder machen sprichwörtlich aus einer Mücke einen Elefanten, dass man hierzu lieber schweigen sollte, wenn einem die eigene Würde noch wichtig ist.

 

Eine 1.500,00 Euro Spende vom Falschen und schon fliegen die Türen ein

Als gesichert gilt, dass der Schütz von Christchurch eine Spende an die Identitäre Bewegung Österreichs geleistet hat. Laut ungesicherten Informationen soll sich es sich bei der Spende um ungefähr 1.500,00 Euro handeln. Im Vergleich zu der Mitgliederanzahl der IB und deren Mitgliedsbeiträgen, den Einnahmen durch den Verkauf politischer Propaganda und den Spenden durch andere Finanziers eine verschwindend geringe Summe.

Doch natürlich kam, was kommen musste. Diese Spendeneinnahme wurde zum Anlass genommen, Hausdurchsuchungen bei mehreren IB-Mitgliedern durchzuführen und die ganze Organisation des Terrors und der Veruntreuung von Geldern zu verdächtigen.

Um mal den Boden der Realität wieder zu betreten: wenn ein Straftäter einer Organisation (gleich, welcher Couleur und Aufgabe) Geld spendet, dann macht das die Organisation nicht automatisch verdächtig.

Man stelle sich vor, ein international bekannter und erlebnisorientierter Fußballfan begeht zur Weihnachtszeit einen Fehler. Er bechert ein oder zwei Glühwein zu viel, sitzt daheim vor dem Fernseher und sieht die Werbung für eine sogenannte „Hilfsorganisation“. Er spendet einen Betrag an diese „Hilfsorganisation“, die sich den Betrag sowieso in die eigene Tasche steckt, ohne dabei irgendeinem Kind zu helfen. Dass dieser polizei- und pressebekannte Rabauke an diese Organisation Geld gespendet hat, kommt durch einen dummen Zufall an die Öffentlichkeit – würde man nun auch automatisch vermuten, dass die „Hilfsorganisation“ Verbindungen zu organisierten Fußballkrawallen hat?

Nein, genauso wenig hat die Identitäre Bewegung sich jemals für Terrorismus im Sinne ihrer Wertvorstellungen ausgesprochen, diesen gefördert oder Ähnliches. Da kann man noch so viele Parallelen sehen wollen, sie existieren nur in den Köpfen der Schreiberlinge der demokratischen Journaille!

 

Oberlandesgericht Graz fasst Beschluss und spricht die IBÖ frei von den Vorwürfen

Auch das Oberlandesgericht in Graz beugte sich der Realität und fasste einen Beschluss. Im Folgenden der wichtigste Ausschnitt des Beschlusses:

“Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Stellungnahme zum Einstellungsantrag – ungeachtet wiederholter Entscheidungen des Beschwerdegerichts, in denen ein Tatverdacht ausdrücklich verneint wurde – vom Verdacht aus, Martin Sellner (und offenbar auch Brittany Sellner) hätten sich seit zumindest Jahresanfang 2017 in Wien und anderen Orten im Zusammenwirken mit namentlich nicht bekannten Personen aus dem Umfeld der Identitären Bewegung Österreich, die als rechtsradikal einzustufen sei, sowie mit Brenton Tarrant, der der Begehung von 51 Morden und 40 weiteren Morden in der Entwicklungsstufe des Versuchs dringend verdächtig sei, und weiteren namentlich nicht bekannten Personen aus dem rechtsradikalen Umfeld des Brenton Tarrant in Neuseeland und Australien als Mitglied (§ 278 Abs 3 StGB) an einer namentlich nicht näher bezeichneten terroristischen Vereinigung, die in ihrer Ausrichtung als rechtsradikal, rassistisch, islamfeindlich und strukturell faschistisch einzustufen sei, durch Bereitstellung von Informationen, Vermögenswerten und ideologischen Grundsatzausführungen im Wissen beteiligt, dadurch diese Vereinigung in ihren rechtsextremistischen, rassistischen, fremden- und islamfeindlichen Zielen zur Errichtung eines nach Rückführung von Flüchtlingen und Einwanderern ethnisch und rassisch einheitlichen Europas und in den dafür als erforderlich angesehenen terroristischen Straftaten gemäß § 278c Abs 1 StGB, insbesondere Mord nach Z 1 dieser Bestimmung, zu fördern, wobei die Staatsanwaltschaft weiter ausführt, bei den von Brenton Tarrant am 15. März 2019 in Christchurch (Neuseeland) verübten Taten habe es sich um Vereinigungstaten gehandelt. Gegen Martin Sellner und Brittany Sellner bestehe sohin der Verdacht des Verbrechens der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs 2 StGB. Die Ermittlungen hierzu seien noch nicht abgeschlossen, weil die Ergebnisse von Rechtshilfeersuchen an die neuseeländischen und australischen Behörden vom 20. Mai 2019 noch nicht vorliegen würden (vgl. hiezu die Ausführungen der Staatsanwaltschaft in ON 530 Seite 1 bis 15). Die den Beschuldigten von der Anklagebehörde vorgeworfene strafbare Handlung ist zwar überaus schwerwiegend; allerdings liegen nach etwa eineinhalbjähriger Ermittlungsdauer 9 Bs 195/20z keine Erkenntnisse vor, die den angenommenen Verdacht stützen würden.

Zur Tragfähigkeit des von der Staatsanwaltschaft angenommenen Verdachts der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 StGB kann auf den Beschluss des Beschwerdegerichts vom 3. Dezember 2019, AZ 9 Bs 225/19k, verwiesen werden.  Die Staatsanwaltschaft kritisiert in ihrer Beschwerde, dass die Einstellung des Verfahrens erfolgte, obwohl der für Ende Juli 2020 avisierte Abschlussbericht des Bundesministeriums für Finanzen noch nicht vorlag. Dieser Abschlussbericht, der vom 4. September 2020 datiert, langte während des Beschwerdeverfahrens ein und wurde dem Beschwerdegericht im Nachhang zur Einbeziehung übermittelt. Aus dem Bericht ergibt sich zusammengefasst, dass die Prüfung betreffend Martin Sellner, Patrick Lenart und Thomas Sellner sowie betreffend den Verein für lebendige Kultur und Brauchtumspflege, den Verein zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität, den Verein für nachhaltige Völkerverständigung und Jugendarbeit sowie die PHXE Creatives OG und zwei weitere Vereine durch die Finanzverwaltung nun abgeschlossen ist und keinen Verdacht eines in die gerichtliche Zuständigkeit fallenden Finanzvergehens ergeben hat.“

Kurzum: Weder der Terrorverdacht noch der Verdacht eines Finanzvergehens konnte bestätigt werden.

 

Abschließende Worte und eine Empfehlung

Natürlich ist die Identitäre Bewegung keine wirkliche Alternative zu dem tyrannischen System der westlichen Welt, dennoch wäre eine Verurteilung bzw. ein weiter bestehender Terrorverdacht der IB gegenüber völlig unrechtmäßig und unverhältnismäßig! Dementsprechend ist der Beschluss zu begrüßen.

Wer sich näher zur Identitären Bewegung informieren will und lernen möchte, warum diese Protest-Bewegung keine Antwort auf die deutsche und europäische Frage darstellt, der klicke bitte auf folgenden Artikel: Patrioten auf Irrwegen – Von Identitären, Eurasiern und „unmodernen“ Antirassisten

1 Kommentar

  • Viel interessanter als der Terrorvorwurf, ist die Frage wohin die Spendengelder, die Sellner und Co. für Projekte wie „Patriot Peer“ usw. eingenommen haben, hin verschwunden sind?

    Heiner 23.01.2021
    • Die haben sich so Gestalten wie Kai Naggert und Sellner schön in ihre eigenen Taschen gesteckt und halten ihre naiven Anhänger über Jahre hin. Die IB – eine Schwindel und Täuschungsorganisation!

      Helmut 24.01.2021
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