Nach dem Baden-Württemberg als erstes Bundesland die Querdenker-Bewegung mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen lässt, haben nun andere Bundesländer nachgezogen: nach Hamburg und Bayern geht jetzt auch Berlin diesen Weg. Somit können nun auch in Berlin beispielsweise V-Männer eingesetzt oder Gespräche abgehört werden. Laut dem Baden-Württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) würden von den Querdenkern „demokratie- und staatsgefährdende Aktionen“ ausgehen.
Wer schützt hier die Verfassung?
Aus George Orwells Roman „1984“ kennen wir den Begriff Neusprech. Er ist heute in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen als Ausdruck für Sprachmanipulationen. Kritiker fühlen sich, wenn von dem sogenannten „Verfassungsschutz“ die Rede ist, oftmals an „Neusprech“ erinnert. Denn immer mehr Deutsche sehen die Behörde in ihrem Wirken kritisch. Was Nationalisten, aber auch ganz allgemein „Rechten“ schon länger klar ist, wird zunehmend auch für Menschen aus der Mitte der Gesellschaft ersichtlich. Der „Verfassungsschutz“ verteidigt mitnichten die Demokratie, sondern ein System.
Gesetzt den Fall, beim Grundgesetz handelt es sich um die Verfassung der Bundesrepublik Deutschlands, stellt sich die Frage, wer überhaupt die Verfassung gefährden kann. Um die Verfassung zu ändern oder sie gar pauschal abzuschaffen, bräuchte es zunächst eine Machtstellung. Hierfür müsste man Exekutive, Legislative und Judikative kontrollieren. Man muss also im Bundestag, im Bundesrat und an den Gerichten das Sagen haben. Hierbei ist festzuhalten, dass sich in diesen Machtpositionen ausschließlich Politiker aus den etablierten Parteien befinden. Selbst die AfD ist realistisch betrachtet weit davon entfernt, in die Schlüsselstellen der Macht vorzudringen.
Wenn man Änderungen des Grundgesetzes als Angriffe auf die Verfassung interpretiert, hat das Grundgesetz seit seiner Einführung 1949 schon viele Schläge hinnehmen müssen. Etwa jeder zweite Artikel des Grundgesetzes ist bereits geändert worden, in den knapp 70 Jahren seiner Existenz gab es bereits 63 Änderungsgesetze, die sich auf 235 Artikel auswirkten. Zum Vergleich: Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika wurde in knapp 200 Jahren lediglich 18 mal verändert. Für alle 63 Änderungsgesetze zeichnen Parteien verantwortlich, die nie vom „Verfassungsschutz“ beobachtet wurden.
Die Querdenker haben sich im vergangenen Jahr gegründet, weil sie die Grundrechtseinschränkungen im Zuge der sogenannten „Corona-Schutzmaßnahmen“ der Bundesregierung kritisieren. Sie berufen sich auf die Rechte, die ihnen das Grundgesetz garantiert, und sehen diese als gefährdet an. Eine ihrer bekanntesten Losungen lautet: „Frieden, Freiheit, keine Diktatur“. Oft genannte Forderungen sind auch der Wunsch nach mehr direkter Demokratie, also einer stärkeren Beteiligung des Volkes durch Volksabstimmungen zu politischen Entscheidungen. Es ist daher absurd, grade den Querdenkern „Demokratiefeindlichkeit“ vorzuwerfen, und es gehört ein gewaltiges Maß an Unverfrorenheit dazu, wenn herrschende Politiker wie Horst Seehofer (CSU) erklären, bei den friedlichen Protesten würde die Verfassung gefährdet werden.
Doch die Herrscher scherzen nicht, sondern meinen es bitterernst. Sie fürchten vor allem um ihre eigene Macht. Deshalb behauptet nun Baden-Württembergs Innenminister Strobl (CDU), die Demonstrationen der Querdenker seien „nicht nur ein kriminalistisches Problem. Sie beeinträchtigen auch auf schwerste Weise das gesellschaftliche Klima“. Er verschweigt hingegen, auf wessen Kappe das aufgeheizte gesellschaftliche Klima primär geht. Für diese „Klimaerwärmung“ zeichnen einzig jene Politiker verantwortlich, die unverhältnismäßige Freiheitseinschränkungen der Bürger beschlossen haben.
Nun plant Strobl jedenfalls „den gesamten Werkzeugkasten des Rechtsstaates auszupacken“. Martialische Worte eines selbst erklärten „Demokraten“. Weiter führte er aus „Der Protest hat sich gewandelt in eine allgemeine demokratie- und staatsgefährdende Aktion.“ Um etwaige Abweichler, die jedoch gut konditioniert sind, auf die richtige Fährte zu führen, folgte noch die obligatorische „Nazi-Keule“. „Alles findet in diesem Bereich im Netz statt. Man wird oder ist Rechtsextremist, ohne sich tatsächlich jemals mit anderen Rechtsextremisten getroffen zu haben. (…) und manche entwickeln sich in dieser Selbstradikalisierung durch das Netz zu Rechtsterroristen. „Belege für diese These? Wird der „Verfassungsschutz“ wohl schon irgendwie liefern können. Bis dahin kann man die Diffamierung des Protests aus Sicht von Strobl wohl erst mal so stehen lassen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer schloss sich den Ausführungen seines Baden-Württemberger Kollegen an. Er plädierte für „eine rigorose Vorgehensweise des Rechtsstaates“. Er sei dafür, dass „wir die Szene nicht nur in den Blick nehmen, sondern dass sie als ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes eingestuft wird.“
Bürger- und Freiheitsrechte stärken!
Die Partei „Der III. Weg“ steht entschieden für Bürger- und Freiheitsrechte ein. Insbesondere die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das in Deutschland immer weiter ausgehöhlt wird. Überwachung und Bespitzelung nehmen zu. Die Gier nach Daten der Bürger scheint bei herrschenden Politikern unersättlich zu sein. Gesinnungsparagrafen des Strafgesetzbuchs und Bespitzelungsbefugnisse des Staates sind ersatzlos zu streichen. Eine wahre Gefahr für dieses Land stellen nicht die unzähligen „Meinungsverbrecher“, sondern die Regierenden dar.
Daher unterstützen auch Sie den Wahlantritt der Partei „Der III. Weg“ zur Bundestagswahl in Bayern und Sachsen mit Ihrer Unterschrift. Für eine echte Opposition gegen die drohende Gesinnungsdiktatur!