Teilhabe am öffentlichen Leben nur mit Corona-Impfung
Zwar gibt es in der BRD noch keine Corona-Impfpflicht, aber mit dieser Verordnung wurde ein großer Schritt zur indirekten Impfpflicht geschaffen. Die seit nun über einem Jahr massiv eingeschränkten Grund- und Freiheitsrechte kann man zukünftig nur zurück erlangen, wenn man sich impfen lässt. Wenn man dies ablehnt, wird man de facto aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt und zu einem Menschen zweiter Klasse. Mit diesen Maßnahmen zwingt man viele Menschen letztendlich, sich trotz aller Vorbehalte „freiwillig“ impfen zu lassen.
Christine Lambrecht begründet die Sonderrechte für Corona-Geimpfte auf bmjv.de mit folgenden Worten: „Rechtsstaatliche Grundsätze gelten nicht nur in Schönwetterzeiten, sondern sind gerade in Krisenzeiten besonders wichtig. Darauf habe ich immer hingewiesen. Wir mussten in der Coronakrise die Grundrechte einschränken, um Leben und Gesundheit zu schützen. Dies war für mich als Justizministerin überaus schmerzhaft. Ich habe aber auch immer gesagt: Die Grundrechte müssen wieder zur Entfaltung kommen, sobald die Begründung für ihre Einschränkung nicht mehr besteht. Wenn das Risiko einer Virusübertragung bei vollständig Geimpften und Genesenen stark vermindert ist, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden. Dies haben wir jetzt umgesetzt.“ Auf Deutsch heißt das letztendlich: Grundrechte erhält man nur zurück, wenn man sich impfen lässt.
Was Jens Spahn noch Ende Dezember 2020 explizit ausschloss[1], wird nun doch kommen. Anfang April 2021 warf der Bundesgesundheitsminister wieder einmal seine vorherigen Aussagen über den Haufen und verkündete das genaue Gegenteil. Frei nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?“
Die Inkonsequenz der Regierung, personifiziert durch den planlosen Gesundheitsminister, der hier den auffälligsten Gaukler in diesem Trauerspiel mimt, ist die einzige Konstante, welche die Bundesregierung bei ihrem Umgang mit der Corona-Pandemie zeigt. Der aktuelle Vorstoß, Geimpften Sonderrechte einzuräumen, fußt auf der nicht erwiesenen Behauptung bzw. Hoffnung, dass diese das Virus nicht mehr übertragen können. Es gibt jedoch Fälle, bei denen Geimpfte das Virus nachweislich weiter übertragen haben. Natürlich spielen bei derlei Fällen eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle. Aber alleine die Tatsache, dass eine Übertragung weiterhin möglich war, ist von enormer Bedeutung. Das Ausblenden unbequemer Realitäten ist jedoch eine weitere Königsdisziplin der verantwortlichen Politiker, die nebenbei noch jegliche Verantwortung scheuen.
Elektronischer Impfpass
In Thüringen kündigte Gesundheitsministerin Heike Werner derweil ein Pilotprojekt für einen elektronischen Impfpass an, welches einen weiteren Baustein zum Auf- und Ausbau der Corona-Diktatur darstellen könnte. Der elektronische Impfausweis soll zukünftig den papiernen Impfausweis ablösen. Die rot-rot-grüne Landesregierung will in Zusammenarbeit mit der kassenärztlichen Vereinigung Thüringen das Projekt am kommenden Montag vorstellen. Werner spricht offen das Ziel aus: „Wir hoffen, dass wir dann auch gut Vorarbeiten leisten können, damit auf Bundesebene schnellstmöglich so ein elektronischer Impfnachweis für alle da sein kann“.
Noch vor nicht einmal einem Jahr behaupteten die durch erpresste Zwangsabgaben finanzierten BRD-Staatskanäle, es würde keinen Immunitätsnachweis und eine damit verbundene Zwangsimpfung durch die Hintertür geben. Wer danach noch immer davon sprach, wurde schnell als „Verschwörungstheoretiker“ verdächtigt. Nun sprechen die Herrschenden offen darüber und wollen den digitalen Impfpass noch in diesem Jahr auf den Weg bringen. Bundesgesundheitsminister Spahn kündigte im Bundestag an, dass zur „Rückerlangung von Grundrechten“ der digitale Impfpass für die Coronaimpfung noch in diesem Jahr erscheinen soll. Bald wird man wohl nur noch Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen oder Restaurant-Besuchen mit dem Eintrag einer Corona-Impfung auf dem elektronischen Impfpass erhalten.
Berliner Schulverordnung schreibt Corona-Impfung vor
Noch einen Schritt weiter geht das Land Berlin. Schon jetzt ist in der Berliner Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung die Möglichkeit einer Impfung gegen das Virus SARS-CoV-2 für Kinder festgeschrieben.
In Parapgraph fünf der Verordnung in der Fassung vom 17.04.2021 wird die umstrittene Testpflicht für Schüler festgeschrieben:
„Schülerinnen und Schülern ist die Teilnahme am Präsenzunterricht, an Betreuungsangeboten und am Mittagessen in der Schule nur gestattet, wenn sie sich an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche, an denen für sie ein Unterrichts- oder Betreuungsangebot in Präsenz angeboten wird, einem angebotenen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen und das Testergebnis jeweils negativ ausgefallen ist.“
Im folgenden Satz wird festgestellt, dass die Testpflicht nicht besteht, wenn das Kind eine vollständige Impfung gegen das Virus nachweisen kann. Dort heißt es:
„Satz 1 findet keine Anwendung, wenn die Schülerin oder der Schüler in der Schule einen Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 vorlegt und die für den vollständigen Impfschutz nötige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.“
Derzeit gibt es noch nicht mal einen für Kinder und Jugendliche im Alter von unter 16 Jahren zugelassenen Impfstoff, aber dennoch werden schon die Verordnungen in diese Richtung vorbereitet. Somit wird schnell klar, daß in ein paar Monaten nur noch geimpfte Kinder am Präsenzunterricht teilhaben dürfen. Nur: in Deutschland herrscht Schulpflicht – somit wäre ein Eingriff des Jugendamtes zur Zwangsimpfung der Kinder durchaus vorstellbar, sollten die Eltern ihre Kinder nicht freiwillig gegen Corona impfen lassen.
Wir sehen uns somit in unseren Befürchtungen bestätigt, dass die totalitären Züge der Machthaber immer konkreter werden. Wer in diesem Staat nach Freiheit ruft, muss für diese kämpfen, geschenkt wird sie einem nicht. Unsere nationalrevolutionäre Partei “Der III. Weg” wird deshalb unermüdlich weiter Aufklärung betreiben und den Widerstand organisieren.
Mit dieser Verordnung wird das Konzept «Grundrecht» als solches abgeschafft: Im neuen System gibt es keine «Rechte» mehr, die jedermann von Natur aus hat. Es gibt nur noch Privilegien, die Mitgliedern von vom Staat ausgewählten Gruppen als Belohnung für politisch erwünschtes Verhalten gewährt werden: 65-jährige, die sich impfen lassen, dürfen sich mit anderen Menschen treffen. 25-jährigen ist es verboten, sich impfen zu lassen.