Würzburg: Keine Härtefallentschädigung für die Anschlagsopfer?

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Nach dem Anschlag von Würzburg sollen die Angehörigen offenbar keine Entschädigung erhalten. Seit 2018 erhalten Hinterbliebene von Terroranschlägen oder extremistischen Gewalttaten eine Opferentschädigung in Höhe von 30 000 Euro. Doch im Fall des afrikanischen Messerstechers sieht die Bundesregierung derzeit kein „Terrormotiv“. Der Täter soll aufgrund einer psychischen Störung gehandelt haben. Somit stünden den Angehörigen keine Härtefallleistungen zu.

 

Deutsche Opfer – Opfer zweiter Klasse?

Die Messerattacke von Würzburg hat Deutschland erschüttert. Ein Somalier war Amok gelaufen und hatte drei deutsche Frauen getötet sowie mehrere Opfer schwer verletzt. Mitnichten ein Einzelfall: Immer wieder greifen Ausländer zur Waffe und attackieren willkürlich ausgewählte Opfer. Nur wenige Tage nach der Tat von Würzburg rastete beispielsweise auch in Zwickau ein Schwarzafrikaner aus.

Doch solche Taten sorgen bei herrschenden Politikern selten für übermäßig große Betroffenheit. So äußerte sich Angela Merkel beispielsweise nicht zu den Hintergründen der Tat. Die deutsche Fußballnationalmannschaft ging bei ihrem Länderspiel in England zwar für den verurteilten Gewalttäter George Floyd, nicht jedoch für die Opfer von Würzburg auf die Knie. Kein Wunder: mit einer politischen Einstufung des Falles tut man sich schwer. Nun zeichnet sich immer deutlicher ab, dass der Fall wohl nicht als islamistischer Anschlag eingestuft wird. Obwohl der Täter bei seiner Tat „Allahu Akbar“ gerufen hat, obwohl der Täter im Nachgang von seinem „Dschihad“ sprach und obwohl offenbar islamistische Propaganda bei dem Täter gefunden wurde. Ungeachtet dieser Tatsachen soll bei dem Täter „eine psychische Erkrankung“ im Vordergrund gestanden haben. Außerdem soll der Täter nicht Mitglied einer islamistischen Terrorzelle gewesen sein.

Diese Einschätzung hat Folgen für die Angehörigen: Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung, stehen ihnen keine Härteleistungen zu. 2018 hatte die Bundesregierung eine spezielle Opferentschädigung in Höhe von 30 000 Euro für Opfer von Terroranschlägen eingeführt. So verkündete der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, ob Entschädigungsleistungen gezahlt werden könnten, hänge „von den weiteren Ermittlungen ab. Es geht weiterhin darum, die Hintergründe und Motive der Tat genauestens zu ermitteln.“

Hier zeigt sich einmal mehr die makabre Opferhierarchie, in der Deutsche offenbar nur an zweiter Stelle stehen. Es ist nicht abwegig, dass beim Attentäter von Würzburg eine psychische Störung vorliegt. Doch: eine solche Störung lag definitiv auch bei den Amokläufern von Hanau oder vom Münchner Olympiaeinkaufszentrum vor. Da die Taten jedoch als „rassistisch-motiviert“ instrumentalisiert werden konnten, wurde die psychische Erkrankung hier schnell als nebensächlich abgetan. Stattdessen war man sich nicht zu schade, zum politischen Rundumschlag auszuholen und die komplette politische Rechte für die Taten mitverantwortlich zu machen. Es dürfe auf keinen Fall von einem Einzelfall gesprochen werden, bloß weil die Täter in keine Netzwerke eingebunden waren.

Es wäre eine Frage des Anstands, den Opfern von Würzburg die Anerkennung als Terroropfer auszusprechen. Doch stattdessen wird der Fall wohl wieder in Vergessenheit geraten. Keine Lichterketten, keine Denkmäler, keine politischen Kampagnen unter dem Motto „Nie wieder!“. Zurück bleiben die ungehörten Angehörigen. Bis der nächste Amoklauf wieder ein Medienecho erzeugt.

  • Diese Gestalten sind komischerweise immer psychisch Krank, das kennt man doch.
    Sonst müsste Merkel und ihre Stiefellecker ja ihr Politisches Versagen eingestehen.

    Sebastian 13.07.2021
  • Dieses Signal an die Menschen in diesem Land beschreibt die Missachtung er eigenen Polit Bagage !

    Stefan Stolze 13.07.2021
  • Alle Bestattungen von Ermordeten sollten mehrwersteuerfrei sein! Alle Bestattungskosten von Mordopfern sollten wenigstens von der Mehrwertsteuer befreit werden! Der Fiskus sollte sich nicht an Trauernden bereichern und mit der Eingenommenen Mehrwersteuer dann Vollkaskoasyl finanzieren.

    Besorgtbürger Josef 13.07.2021
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