Das Landgericht verurteilte einen Angeklagten zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Der Zweite erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte für die beiden Angeklagten fünf beziehungsweise sechs Jahre Haft wegen gefährlicher schwerer Körperverletzung und Landfriedensbruch gefordert.
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Der Frohsinn, den dieses Bild ausstrahlt, ist förmlich zu spüren. So kann es gerne weitergehen, aber künftig bitte mit Strafen, die dem jeweiligen Verbrechen der linken Terroristen eher entsprechen.