Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsgericht?
Korrupte und opportunistische Politiker und Beamte sind in der Geschichte der BRD von Beginn an nichts Neues. Nun schreitet auch die Gleichschaltung der Justiz mit Riesenschritten voran: Das Bundesverfassungsgericht ist z.B. bereits mit dem Gerichtspräsidenten Stephan Harbarth (früherer CDU-Politiker und Wirtschaftsanwalt), dem Richter Peter Müller (früherer CDU-Ministerpräsident) und den auf Vorschlag der Grünen ernannten Richterinnen Susanne Baer und Astrid Wallrabenstein untrennbar mit den Altparteien verbandelt. Jetzt werden auch die niederen Ränge auf Linie gebracht.
Richter auf der Abschußliste
In Hessen hat die SPD-Fraktion im Landtag eine Richteranklage gegen einen Richter aus Gießen beantragt. Der hatte sich erdreistet, den von der NPD verwendeten Wahlkampfspruch “Stoppt die Invasion: Migration tötet!” als nicht volksverhetzend einzustufen (Siehe hier) . In der Urteilsbegründung war die Feststellung zu lesen, die Einwanderung nach Deutschland habe „zu einer Veränderung innerhalb der Gesellschaft geführt, die sowohl zum Tode von Menschen geführt hat als auch geeignet ist, auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen“.
Kritik am Überfremdungskurs bringt die üblichen Verdächtigen bekanntlich leicht in Rage: “Das dürfen wir nicht hinnehmen, das ist ungeheuerlich” ereiferten sich die Genossen und versuchen nun, den widerspenstigen Richter aus dem Amt zu entfernen. Zuvor hatte bereits das Bundesverfassungsgericht einem Befangenheitsantrag gegen jenen Richter stattgegeben, denn dessen Plakaturteil sei „auf die Stirn geschrieben, dass der Richter, der es abgefasst hat, Migration für ein grundlegendes, die Zukunft unseres Gemeinwesens bedrohendes Übel hält“.
Man merke sich: Jede Abweichung vom Umvolkungskurs genügt, um als Verfassungs- und Demokratiefeind zu gelten, als radikalisierter Staatsdiener, der zu entfernen ist.
Ebenfalls an den Kragen soll es dem sächsischen AfD-Politiker und Richter am Landgericht Dresden, Jens Maier, gehen. Der hatte im vergangenen September den Wiedereinzug in den Bundestag verpasst und möchte nun in sein früheres Amt zurückkehren. Sachsens grüne Justizministerin versetzte Maier daraufhin mit Wirkung zum 14. März an das Amtsgericht Dippoldiswalde – Osterzgebirge statt Landeshauptstadt, Amtsgericht statt Landgericht. Damit sei der formale Anspruch Maiers auf Rückkehr erfüllt.
Doch damit nicht genug. Zeitgleich beantragte die Ministerin beim Richterdienstgericht in Leipzig dem AfD-Mann „zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege ab dem 14. März 2022 vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen“. Sollte das Gericht dem Antrag folgen, müsste Maier in den Ruhestand versetzt werden. Gegen die Rückkehr Jens Maiers hatten sich ebenfalls im Rahmen ihrer selbsternannten Allzuständigkeit der Zentralrat der Juden in Deutschland und das Internationale Auschwitz Komitee ausgesprochen.
Wenn Staatsfeinde bestimmen, wer Staatsfeind ist…
„Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestuft wird, kann kein glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein und beschädigt das Ansehen der Rechtspflege in der Öffentlichkeit schwerwiegend“, urteilte nun Ministerin Katja Meier.
Doch mit „Extremismus“ hat das Vorgehen gegen die wenigstens noch ansatzweise unabhängige Justiz nichts zu tun. Getreu dem Motto „bestrafe Einen, erziehe Hundert“ geht es darum, jede Kritik am Regierungshandeln zum Schweigen zu bringen. In diesem Kontext ist auch die Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Familienrichter zu sehen, der im April 2021 unter Verweis auf eine Kindeswohlgefährdung die Aussetzung der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen an zwei Schulen verfügt hatte. Daraufhin ordnete die (übrigens dem jeweiligen Justizministerium weisungsgebundene) Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung an, bei der das Auto und das Haus samt Büro durchsucht und das Mobiltelefon des Richters sichergestellt wurden. Ein unerhörter Vorgang in einem Rechtsstaat, und angesichts des Vorwurfs der Rechtsbeugung zur Auffindung von Beweismitteln völlig ungeeignet.
Wenn Politik, Medien, Behörden und Gerichte im Kadavergehorsam in die gleiche Richtung marschieren und jeder Abweichler durch die geballte Einheitsfront ausgeschaltet wird, dann kann die Errichtung einer „Demokraten-Diktatur“ als abgeschlossen gelten.