Der Bürgermeister beklagt gegenüber der Siegener Zeitung: „Der III. Weg hat Fakten geschaffen, aber wir hoffen weiter, dass wir daran noch etwas ändern können.“ Die Stadt will nun „Möglichkeiten prüfen, geschaffene Tatsachen zu revidieren“, so die Westfalenpost.
Nachdem der erste Rechtsanwalt scheinbar deshalb verschlissen wurde, weil er mit rechtsstaatlichen Mitteln keine Möglichkeit sah, die rechtswidrigen Vorstellungen der Stadt Hilchenbach zur Verhinderung des Eigentumserwerbes eines Anwesens durch eines unserer Mitglieder im Wege der Geltendmachung eines Vorkaufsrechts umzusetzen, holt sich die Gemeinde Hilchenbach – mutmaßlich zulasten des Gemeindehaushaltes – nun Rechtsanwalt Nummer 2 für das erste Klageverfahren, in dem die Stadt Hilchenbach bereits Mitte März auf Erteilung des noch ausstehenden Negativzeugnisses vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg verklagt wurde. (Wir berichteten)
Ob Rechtsanwalt Nummer 2 als Organ der Rechtspflege tatsächlich dabei behilflich sein kann, der Stadt Hilchenbach, die – zumindest auf dem Papier – ebenfalls an Recht und Gesetz gebunden ist, zumindest bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Zugriff auf das erworbene Anwesen zu verschaffen, erscheint derzeit mehr als illusorisch.
Die Stadt Hilchenbach hat vielmehr weder eine rechtliche Handhabe dafür, den Eigentumserwerb des Käufers zu verhindern, noch bauplanungsrechtlich Zugriff auf das Objekt zu erhalten. Auch die Freunde der Stadt in der Bauaufsicht des Kreises Siegen-Wittgenstein werden bauordnungsrechtlich an der bestehenden Nutzung nicht rütteln können. Während es für das Bestehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts an einem Bebauungsplan oder einer Satzung bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses fehlt, wird auch die von der Stadt Hilchenbach beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes (u.a.) an dem Verbot der sog. reinen Negativ- und Verhinderungsplanung scheitern. Da sich die Nutzung des Anwesens auch im Rahmen der bereits genehmigten (vorher: Wohn- und Geschäftsräume für AOK und Reisebüro) und der im Bebauungsplanung vorgesehen Nutzung liegt, wird auch bauordnungsrechtlich nichts auszurichten sein.
Gegebenenfalls können die regionalen Pressestuben dabei behilflich sein, die für die Gemeindeverwaltung Hilchenbach nicht allzu rosige Zukunft vorherzusehen, um den Gemeindeeinwohnern die nächste Grundsteuererhöhung zur Deckung der bevorstehenden Klageverfahren zu ersparen. Schließlich war es auch ein Schreiberling der Westfalenpost, der am 16.03.2022 bereits um 16:58 Uhr und damit ganze zwei Minuten überhaupt vor Beginn der Sitzung des Stadtrates von Hilchenbach um 17:00 Uhr, in der über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts debattiert werden sollte, großspurig verkündete: „Hilchenbach – Ukraine-Flüchtlinge statt Rechtsextreme“.
Dabei wäre es für die Stadt Hilchenbach anfangs so einfach gewesen, eine für sie zeit- und kostspielige sowie vernichtende rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. So wies die Anwältin des Käufers, nachdem sie die maßgeblichen Marionetten der Stadt zunächst über die seitens der Stadt einzuhaltenden Fristen belehrt hat – vor Klageerhebung bereits mehrmals schriftlich darauf hin, dass der Stadt Hilchenbach unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Vorkaufsrecht zustehe und das beantragte Negativzeugnis deshalb zu erteilen sei. Trotz des Telefonanrufes des Herrn Bürgermeisters bei dem Verkäufer, mit dem dieser von einem Vollzug des mit unserem Mitglied geschlossenen Kaufvertrages abgehalten werden sollte, sicherte der Käufer mehrmals seine Mitwirkung zu, sollte die Stadt das Bestehen eines wie auch immer gearteten Vorkaufsrechts auch nur ansatzweise darlegen können.
Im Nachhinein wurde deutlich, weshalb dieses käuferseitig so großzügige Angebot von der Stadt Hilchenbach nicht angenommen wurde, denn das der Stadt zustehende Vorkaufsrecht muss erst noch „gebacken“, nämlich über eine – Achtung Vorwegnahme: unzulässige – nachträgliche und rückwirkende Änderung des Bebauungsplanes konstruiert werden.
Da die Stadt Hilchenbach weder der Anwältin des Käufers noch ihrem eigenen Anwalt (Nummer 1) Glauben schenken wollte, dass eine Vorkaufsberechtigung vor Eintritt des Vorkaufsfalles (also vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages, welcher hier bereits im Dezember 2021 erfolgte) bestehen muss, wird sie nun im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg fühlen, statt hören müssen.
Es ist aber nicht nur die rechtliche Unwissenheit der Gemeindeverwaltung, welche die Gemeindeeinwohner teuer zu stehen kommen wird, sondern auch die Unehrlichkeit, mit der die Gemeinde der Öffentlichkeit und sogar ihren eigenen Stadtratsmitgliedern gegenüber tritt.
So wurde u.a. behauptet, der Stadt liege der zwischen unserem Mitglied und dem Verkäufer geschlossene Kaufvertrag vor. Tatsächlich aber hielt sich der zuständige Notar an die Anweisung des Käufers und Verkäufers, den Kaufvertrag nicht an die Stadt Hilchenbach herauszugeben, sodass die Stadt Hilchenbach derzeit sogar noch dahingehend im Dunkeln tappt, zu welchem Kaufpreis sie bei Ausübung des ihr vermeintlich zustehenden Vorkaufsrechts in den bestehenden Kaufvertrag eintreten müsste.
Entgegen anderslautender Angaben der Stadt Hilchenbach herrscht in dem Anwesen auch kein Leerstand, vielmehr ist das Gebäude bereits seit längerem wieder vollvermietet. Der Käufer selbst bewohnt das Anwesen ebenfalls bereits seit knapp einem Monat. Da vertragliche Bindungen in Form von Folgemietverträgen auch bereits für die ferne Zukunft eingegangen wurden, steht das Anwesen auch nicht „kurzfristig“ für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung.
Dass es dem Herrn Bürgermeister vordergründig auch gar nicht um Flüchtlingshilfe, sondern um eine reine Verhinderung des Eigentumserwerbes unseres Mitgliedes geht, verdeutlicht die „Versicherung“ des Herrn Bürgermeisters in einem Interview gegenüber der Siegener Zeitung, wonach die Stadt weiterhin alles versuchen werde, über die Ausübung eines Vorkaufsrechts den Verkauf des Hauses an den „III. Weg“ zu verhindern.
Dem Herrn Bürgermeister, der einmal mehr die Kontrolle über seine Verlautbarungen verloren zu haben scheint, muss sodann zur Wahrung des vermeintlich ehrenwerten Zieles der Flüchtlingshilfe im Interview ein weiteres Stadtratsmitglied zur Seite springen und den Schein aufrechterhalten, indem dieser im Nachgang erklärt, es bestehe die Notwendigkeit, Wohnraum für Menschen aus der Ukraine bereitzustellen.
Dass auch der Käufer im Rahmen unseres Projekts „Nationalisten helfen Nationalisten“ Hilfe für die Ukraine gewährt und sich insbesondere bei der deutschlandweiten Vermittlung von Unterkünften der Angehörigen von Nationalisten, die derzeit an der Front stehen, einsetzt, widerspricht der von der Stadt Hilchenbach behaupteten Notwendigkeit des Eingriffs in die Vertragsfreiheit und wird deshalb im Rahmen der gemeindlichen Beratungen keine Erwähnung finden.
Aber nicht nur dem Bürgermeister scheint die Angelegenheit zuzusetzen, auch der erste stellvertretende Bürgermeister scheint mit den Nerven am Ende. So konnte er es sich bei einem Besuch des ehemaligen Bundespräsidenten Gauck am Sonnabend in der Region nicht einmal bis nach den Begrüßungsworten verkneifen, auf die an unserem Bürgerbüro in Hilchenbach angebrachten Partei-Flaggen zu verweisen und die weinerliche Frage nach einem „Was nun…?“ zu stellen.
Joachim Gauck, der Vollzeitbüßer im Ruhestand mit ausgeprägtem Drang zur totalen Überfremdung, hatte gleich den passenden Ratschlag für die Gemeinde. So hieß es laut Angaben der Westfalenpost:
„Wir sollten denen nicht unsere Angst schenken.“ Deutschland manifestiere sich heute – anders als zu Zeiten der Weimarer Republik – in großer Mehrheit aus glaubwürdigen Demokraten, deshalb gelte es, „dass wir uns nicht provozieren lassen“. Streiten allerdings schon, und das durchaus heftig, und jene, die das demokratische System hassten, besiegen, mundtot machen.“
Man möge sich die Empörung gar nicht vorstellen, würde die Aussage, andere Menschen mundtot zu machen, also das Recht auf Meinungsfreiheit, die sich in Wort und Schrift äußert, lediglich einem auserwählten Kreis zuzusprechen, aus einem anderen politischen Lager fallen. Aber so sind sie eben, diese selbsternannten „Demokraten“, zu denen nun wohl auch der Gemeinderat der Stadt Hilchenbach gehören möchte.
Letztendlich blicken nicht nur wir nach der bisher erfahrenen positiven Rückmeldung einer erwartungsvollen Zukunft in Hilchenbach entgegen, sondern freut sich auch die Anwältin des Käufers darauf, der Stadt Hilchenbach in den kommenden Klageverfahren weitere Rechtsnachhilfe zu erteilen. Sollten die Lehrstunden eines Tages tatsächlich Früchte tragen, so bleibt es der Stadt Hilchenbach zur Vermeidung weiterer Kosten unbenommen, das beantragte Negativzeugnis zu erteilen.
Von den rechtswidrigen Verhinderungsversuchen der Stadt Hilchenbach unbeeindruckt, streben sowohl der Käufer als auch die ansässige Partei entgegen der Schreckensnachrichten der Presse auch weiterhin eine gute und ruhige Nachbarschaft an.
Das Bürgerbüro samt Tiertafel und Kleiderkammer ist jeden Freitag von 14:00 – 20:00 Uhr geöffnet!
VIEL GLÜCK , das Haus schaut wirklich schön zurechtgemacht aus ! Was soll man zum Artikel sagen – das System BRDDR 1998 2.0 wird am Ende krachend scheitern. Die ganze Demos Krötie hängt am realen Euro/USD Wert – ich tippe einmal , bezug nehmend auf Vergleichszahlen …maximal 40% Wertverlust Euro/USD kann das System überleben.
Der Wertverlust wird prozentual im gleichen Verhältnis mit verstärkter Cancelung der Meinungsfreiheit Andersdenkender sichtbar werden !
Standhaft Bleiben!
Ein sehr schickes Haus. Zum Schluss wird das Gute siegen und die Lügner sich in ihren Grotten verziehen. Viel Glück !
Ein schönes Büro. Freundlich und einladend.
Viel Erfolg im neuen Büro!