Sieg für die Meinungsfreiheit: Evolutionsbiologe freigesprochen!

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Der Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera ist vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main von dem Vorwurf freigesprochen worden, Homosexuelle beleidigt zu haben. Kutschera hat sich mehrfach mit deutlichen Worten gegen die Gender-Ideologie ausgesprochen. Im Gegensatz zu religiösen Kritikern des Gender-Mainstreamings argumentiert Kutschera auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dies hat ihn in Konflikt mit den Dogmatikern der Homo-Lobby gebracht. In einem erstinstanzlichen Urteil war Kutschera noch zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Im März 2021 hatte das Landgericht Kassel dann bereits das vorangegangene Urteil aufgehoben. Mit dem jetzigen Urteil des Oberlandesgerichts ist klar: Die Äußerungen Kutscheras sind auch in der Bundesrepublik Deutschland von der Meinungsfreiheit gedeckt!

 

 

 

Wenn Ketzer der Neuzeit vor Gericht gezerrt werden

Professor Ulrich Kutschera ist ein international anerkannter Evolutionsbiologe. Er forscht unter anderem zur Physiologie und Evolution verschiedener Organismen wie Bakterien oder Ringelwürmer. Er ist bekennender Atheist und lehnt den Kreationismus entschieden ab. Seine Stimme wird daher gehört und hat mehr Gewicht als die Aussagen katholischer Eiferer. Doch wenn auch aufgrund unterschiedlicher Herleitung, so hat Kutschera doch eine Gemeinsamkeit mit den christlichen Fundamentalisten. Er steht für ein klassisches Familienbild ein, lehnt Homo-Ehe und das Adoptionsrecht für Homosexuelle ab.

Um überhaupt wahrgenommen zu werden, verwendet Kutschera mitunter polemische Formulierungen. So sagte Kutschera 2017 in einem Interview: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmißbrauch auf uns zukommen.“ Außerdem kritisierte er die „widernatürliche Früh-Sexualisierung“ und nannte sie eine „„geistige Vergewaltigung Schutzbefohlener“. Kinder lesbischer Paare seien für ihn „bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte“. Er fundierte seine Thesen mit evolutionsbiologischen Erkenntnissen: „Im Lauf der Evolution der Säuger hat sich, über 150 Millionen Jahre hinweg, die Mutter-Kind-Bindung als stärkstes Band überhaupt herausgebildet.“ Wenn Kinder nun zur Adoption an homosexuelle Paare weitergegeben werden, „so ist das eine Verletzung des elementarsten Menschenrechts, das überhaupt existiert“.

Die Aussagen Kutscheras stellen einen Frontalangriff auf die herrschende Gender-Ideologie dar. In der Folge wurde 2016 ein Vortrag Kutscheras an der Universität Marburg abgesagt, da sich die Frauenbeauftragte der Universität für eine Ausladung Kutscheras ausgesprochen hatte. Es wurde sogar eine eigene Protestbewegung gegründet, um Kutschera aus Amt und Würden zu drängen. So wurde eine Petition mit dem Titel „Kündigung des Amtes von Evolutionsbiologe Prof. Ulrich Kutschera“ ins Leben gerufen. Eine Arbeitsgruppe sollte vermeintliche Schwächen in Kutscheras Buch „Das Gender-Paradoxon: Mann und Frau als evolvierte Menschentypen” aufdecken.

Eine neue Stufe der Eskalation stellten dann Anzeigen wegen Volksverhetzung und Beleidigung dar. Das Amtsgericht Kassel verurteilte Kutschera tatsächlich zu einer Geldstrafe von 6000 Euro.  Ein krasses Beispiel dafür, wie schlecht es um die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland bestellt ist. Doch im März 2021 wendete sich das Blatt und das Landgericht Kassel hob das erstinstanzliche Urteil wieder auf. Nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Urteil des Landgerichts bestätigt.

In der Begründung hieß es, die Aussagen zur „Ehe für Alle“ seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Weiterhin urteilte das Oberlandesgericht: „Die Äußerung ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen“. Die Aussagen würden sich auf eine „unüberschaubare Gruppe“ richten und daher nicht die persönliche Ehre der Kläger verletzen. Sie seien vielmehr als Teil des „geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage“ anzusehen, und daher seien die „teilweise polemischen und überspitzten Meinungsäußerungen“ nicht als (strafbare) Schmähkritik zu werten.

Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für eine Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte ein und spricht sich daher konsequent für Meinungsfreiheit aus. Daher ist dieses Urteil des Oberlandesgerichts nur zu begrüßen. Gleichwohl sagt es viel über den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland aus, wenn es gleich dreier Gerichte bedarf, um festzustellen, dass die Äußerungen Kutscheras in den Bereich des „Sagbaren“ fallen. Es ist bezeichnend, wenn vermeintliche „Liberale“ mit der Justiz gegen unliebsame Meinungen zu Felde ziehen.

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