Der Reutlinger Widerstand hat doch gesiegt!

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Reutlingen wurde im Protestgeschehen gegen die unsäglichen Corona-Zwangsmaßnahmen im Dezember des vergangenen Jahres, aber auch im Frühjahr dieses Jahres, zu einer Art Symbolstadt des Widerstandes im Südwesten. Mit in der Spitze bis zu 10.000 Demonstranten war der Andrang, trotz Schikanen seitens der Staatsmacht im Form von Auflagen und Polizeikontrollen, enorm. Im Dezember 2021 kam es sogar regelmäßig zu Polizeigewalt in der Achalmstadt, nachdem sich freie Bürger das Demonstrieren nicht verbieten lassen wollten. Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz gehörten zum guten Ton und als sich die Bürger dann immer noch nicht haben einschüchtern lassen, wurden gleich zwei Wasserwerfer aufgefahren. Am 18. Dezember dann wurden ca. 500 Ermittlungsverfahren gegen Demonstranten eingeleitet. Ein Beweis für die völlige Willkür der Ermittlungsbehörden gegen Andersdenkende.

 

Pressehetze befeuerte die Proteste

Auch die „freie Presse“ ließ kein gutes Haar an den Demonstranten. Doch die Hetze der Systempresse befeuerte die Proteste noch weiter. Nachdem zu Beginn des Januars 2022 wieder Demonstrationen angemeldet und genehmigt wurden, stieg der Andrang der Protestierenden deutlich an. Wie schon im ersten Absatz erwähnt, machten sich teils 10.000 Demonstranten auf den Weg nach Reutlingen. Sämtlichen Demonstrationen ging eine regelrechte Hetzkampagne der Presse voraus (siehe „Trotz Pressehetze – Der Reutlinger Widerstand läuft weiter!“) . Am 15. Januar wurde besonders ein Banner der Demonstranten thematisiert. „Schwarz auf weiß geschrieben, rot unterstrichen sowie flankiert von zwei Adlern trugen sie ein Banner in der Menge vor sich her.“, schrieb der Reutlinger Generalanzeiger (kurz GEA) über ein Transparent, welches am 8. Januar den Protestzug angeführt hatte. Missachtet wurde, dass es sich bei den Adlern um eine abgewandelte Abbildung des Reutlinger Stadtwappens handelte. Die Erkenntnis, welche der GEA erst nach einigen Kommentaren zu seinem Beitrag erhalten hatte, war den Reutlinger Ordnungshütern wohl schnell klar.

 

Mit Bereitschaftspolizei gegen Dissidenten

Bereits am 22. Januar versuchte die Bereitschaftspolizei nach einer Anzeige durch die Stadt Reutlingen Personen festzunehmen, welche das besagte Transparent getragen hatten. Am Ende der Demonstration wurde eine Einzelperson an der Brücke zwischen dem Reutlinger ZOB und der Stadthalle in Gewahrsam genommen. Eine weitere Personengruppe wurde auf dem Rückweg nach der Demonstration von Bereitschaftspolizisten eingekesselt und kontrolliert. Auf Nachfrage, worum es gehen würde, wurde Fragenden das Transparent genannt. Nachdem das Banner nicht festgestellt werden konnte, wurden die festgehaltenen Personen wieder auf freien Fuß gesetzt. Doch es darf nicht sein, was nicht sein darf und am 29. Januar war es aus Sicht der Gesinnungswächter endlich soweit. Während des Demonstrationszuges wurden sieben Veranstaltungsteilnehmer von ca. 35 Beamten der Beweis- und Festnahmeeinheit in Gewahrsam genommen. Sechs Personen wurde das unerlaubte Verwenden des Reutlinger Stadtwappens vorgeworfen.

 

Rechtsnachhilfe für die Stadt Reutlingen

Nachdem die sechs Personen entsprechende Bußgeldbescheide erhalten hatten, war den Dissidenten schnell klar, dass das letzte Wort in diesem Fall noch nicht gesprochen worden war. Alle Angezeigten legten Einspruch gegen das Verfahren ein. Das Ordnungsamt der Stadt Reutlingen leitete die Fälle direkt an die Staatsanwaltschaft weiter, welche wiederum alles zur Verhandlung an das Amtsgericht Reutlingen übergab. An insgesamt fünf Verhandlungstagen, verteilt vom 25. März bis zum 10. Juni 2022, wurden alle Angeklagten entweder freigesprochen oder das Verfahren wurde eingestellt. Der GEA berichtete über eines der Verfahren. Dem Artikel zufolge sah der Richter keinen Verstoß gegen § 8 des Landesordnungswidrigkeiten-Gesetzes und kommentierte „Ich weiß nicht, wie es dazu gekommen ist, das zu verfolgen“. Ein weiterer Richter, welcher ebenfalls einen Freispruch erließ, bat darum, die Stadt zu verstehen, da diese schutzwürdige Interessen habe. Die Identifikation der Bürger mit der eigenen Herkunft scheint also trotz Freisprüchen keine Selbstverständlichkeit mehr zu sein.

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