Rechtswidriger Doppelkauf in Hilchenbach – Alle Zeichen stehen auf Sieg!

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Gestern fand am Landgericht Siegen der Gütetermin in dem Rechtsstreit um unseren Leuchtturm in der Dammstraße 5 statt. (Zur Vorgeschichte und zum Sieg im Eilverfahren am Oberlandesgericht) Wie von allen Menschen mit gesundem Rechtsverständnis erwartet, orientierte sich das Landgericht am Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm und sieht die sittenwidrige Schädigung als erwiesen an. Dies sorgte bei den Vertretern der Gemeinde Hilchenbach nicht nur für lange Gesichter, sondern für reichlich Frust. Gemeindeanwalt Stremmel sang ein unangenehmes Loblied auf die eigene Arbeit, die jedoch einfach nicht mit geltendem Recht in Einklang zu bringen ist. Ein von Steuergeldern finanzierter Anwalt, der die ideologische Augenbinde fest angelegt hat, scheint wohl nun endgültig der letzte Kapitän eines sinkenden Schiffs zu sein. Doch der Tag hatte noch mehr zu bieten…

Aktualisierung!
Soeben teilte uns das Gericht einen Termin zur Urteilsverkündung mit! Es findet keine weitere Beweisaufnahme statt!

Wir werden zeitnah berichten!

An dieser Stelle jedoch noch ein paar Fragen, bevor wir in die Tasten hauen!

Wo war eigentlich der „aufrechte“ Bürgermeister Kaioglidis?

Glaubt Rechtsanwalt Stremmel tatsächlich an seine neuen Pläne, die so offensichtlich und zugleich naiv sind?

Wer zahlt eigentlich die utopischen Kosten, die jede weitere Instanz verschlingen wird?

Wie möchte man ohne Rücktrittsvereinbarung eigentlich die 200.000 € Freistellung vom ursprünglichen Verkäufer zurückfordern?

Eins wird immer klarer: Die Dammstraße 5 bleibt in deutscher Hand! Unterstützen Sie unseren Wahlantritt zur Kommunalwahl, damit dieser Clique endlich das Handwerk gelegt wird!

Schluss mit der Steuergeldverschwendung!

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