„Hammerskin“-Verbot gekippt – Nachträgliche Schlappe für Nancy Faeser

Home/Justiz, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft/„Hammerskin“-Verbot gekippt – Nachträgliche Schlappe für Nancy Faeser

Vorvergangenes Jahr wurde die subkulturell nationalistische Organisation der „Hammerskins“ vom Innenministerium unter der damaligen Leitung von Nancy Feaser (SPD) verboten (wir berichteten). Doch nun wurde das Verbot durch das Bundesverwaltungsgericht gekippt.

 

Gericht gibt Klage von Mitgliedern statt

Mehrere Mitglieder der Organisation hatten gegen das Verbot geklagt. Das Leipziger Gericht gab der Klage nun statt. Da keine bundesweite Dachorganisation der „Hammerskins“ bestanden habe, sei das Verbot des Bundesinnenministeriums rechtswidrig gewesen. Ferner sei nicht geprüft worden, ob die Gruppierung tatsächlich verfassungsfeindlich gewesen sei. Mit diesem Urteil war bereits die zweite Verbotsverfügung der ehemaligen Innenministerin Faeser kassiert worden. Bereits das gescheiterte Verbot von „Compact“ erwies sich als herbe Schlappe für die verbotswütige Sozialdemokratin. Das „Hammerskin“-Verbot hingegen war nun federführend an groben handwerklichen Fehlern gescheitert, denn die Kläger konnten scheinbar vor Gericht glaubhaft machen, dass es keine bundesweite Struktur der „Hammerskins“ gab. Die regionalen „Chapter“ seien vielmehr autonom geleitet worden. Somit ist das verhängte Verbot hinfällig, da das Bundesinnenministerium nur überregional tätige Organisationen nach dem Vereinsverbot verbieten könne.

 

Nationalrevolutionäre für die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte

Eine häufige und grundfalsche Reaktion auf staatliche Repressionen ist die Aussage „das geht mich nichts an“. Tatsächlich zeigen die damaligen schwammigen Verbotsgründe gegen die „Hammerskins“, dass wirklich jeder nationale Oppositionelle zur Zielscheibe des BRD-Verfolgungsapparates werden kann. Eine Lehre aus dem Verbot, aber auch aus dessen Aufhebung muss sein, dass es kein Verstecken gibt und dass sich politischer Aktivismus lohnt. Als Reaktion bleibt daher nur der Weg in die Offensive! Es ist darum an der Zeit, politisch aktiv zu werden! Reihe auch Du Dich in die nationalrevolutionäre Bewegung ein!

Die Partei und Bewegung Der III. Weg setzt sich in Punkt 5 ihres Parteiprogramms für die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte ein. Die Gesinnungsparagrafen des Strafgesetzbuches, welche die freie Rede in Wort und Schrift einschränken, sind ersatzlos zu streichen. Wir setzen uns konsequent dafür ein, dass keine volkstreuen Bürger und Gruppen mehr aufgrund ihrer deutschen Gesinnung und frei geäußerten Meinung vom Staat verfolgt werden!