Eilmeldung! Sieg vor dem Oberlandesgericht Hamm! – Die Dammstraße 5 bleibt deutsch!

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Dutzende Seiten Erwiderung mit fantasievollen Ausführungen des Gemeindeanwalts und widersprüchlichen Aussagen von Ratsmitgliedern besiegelten das Unvermeidbare: Mit Beschluss vom 12. Januar 2026 hat das Oberlandesgericht Hamm der Stadt Hilchenbach eine vernichtende juristische Niederlage zugefügt. Die Berufung der Stadt gegen das Urteil des Landgerichts Siegen wurde vollumfänglich zurückgewiesen. Die Stadt trägt sämtliche Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist sofort vollstreckbar und kann nur noch von der Gemeinde gegen eine Sicherheitsleistung von 110 % abgewendet werden, wenn sie den regelrechten Totentanz bis vor den BGH treiben will, um dort schlussendlich den Sargnagel zu erhalten. Der Streitwert beträgt insgesamt 355.000 Euro.

An dieser Stelle ein besonderer Dank an Rechtsanwältin Christina Reinhart! Sie hat ein Verfahren mit enormer Tragweite geführt, welches das Recht auf Eigentum für nationalgesinnte Deutsche in der BRD schützt.

Heute wurde rechtskräftig festgestellt:

Das Vorgehen der Stadt Hilchenbach war nicht nur fehlerhaft — es war rechtswidrig, sittenwidrig und von gezielter Schädigungsabsicht getragen. Das Gericht stellte fest, dass ebenso bewusst ein Schaden am Steuerzahler zur Durchsetzung der eigenen politischen Ziele in Kauf genommen wurde. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Missbrauch staatlicher Macht

Das OLG Hamm stellt klar, dass die Stadt ihre mit öffentlicher Autorität verbundene Sonderstellung missbräuchlich eingesetzt hat, um eigene politische Interessen durchzusetzen. Öffentliche Stellen, so das Gericht, unterliegen strengeren Maßstäben als Privatpersonen — und genau gegen diese Grundsätze hat die Stadt unter Leitung von Bürgermeister Kaioglidis in eklatanter Weise verstoßen.

Gezielte Verhinderung eines rechtmäßigen Eigentumserwerbs

Nach Überzeugung des Senats verfolgte die Stadt von Beginn an nicht das offiziell behauptete Ziel, Wohnraum für Asylanten zu schaffen, sondern handelte mit dem klaren Vorsatz, den Eigentumserwerb des Klägers um jeden Preis zu verhindern. Diese Schädigungsabsicht bestand bereits vor Abschluss des Zweitvertrages und wurde im weiteren Verlauf immer weiter verfestigt.

Sittenwidriger Eingriff in bestehende Verträge

Das Gericht bewertet den Abschluss des Zweitvertrages und die flankierende Entschädigungsvereinbarung als sittenwidrige Schädigung. Dabei verweist das OLG ausdrücklich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs:

Ein solcher Eingriff untergräbt die Grundlagen der Rechtsordnung und verletzt das elementare Prinzip „pacta sunt servanda“ — Verträge sind einzuhalten.

Verschleierung, Intransparenz, Täuschung des Rates

Besonders brisant: Bis heute hat die Stadt nicht offengelegt, wer die 150.000 Euro zur Finanzierung der Entschädigungszahlung zur Verfügung gestellt hat. Der Rat wurde unvollständig informiert, Entscheidungsprozesse wurden an nicht vorgesehene Gremien ausgelagert, finanzielle Risiken verschwiegen. Das Gericht spricht offen von erheblichen Defiziten bei der demokratischen Willensbildung.

So ergibt sich aus der Vernehmung von Ratsmitgliedern, die bei allen zu unseren Gunsten katastrophal ausfiel, dass Besprechungen stets in einem nicht beschlussfähigen Gremium stattfanden. So mauschelte man im Rahmen des Ältestenrates und wollte fern des Rates den politisch motivierten Feldzug gegen geltendes Recht durchbringen. Die Vernehmung der einzelnen Ratsmitglieder wirkte wie ein Laienschauspiel. Während Kaioglidis in den Himmel gelobt wurde und man gar nicht genug der Worte zu finden vermochte, konnte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens nicht im Ansatz dargelegt werden. Diese Vernehmungen werden sich wohl auch nicht positiv auf das Ermittlungsergebnis wegen des Vorwurfs der Untreue gegen Hilchenbachs Bürgermeister Kyrillos Kaioglidis auswirken.

Entschädigungsvereinbarung: Insgesamt 170.000 Euro zur Durchsetzung politischer Ziele

Der gezahlte Entschädigungsbetrag von 170.000 Euro — mehr als 55 % des ursprünglichen Kaufpreises — belegt nach Auffassung des Gerichts, dass die Stadt bereit war, ohne Rücksicht auf Recht, Ordnung und Haushaltsdisziplin jedes Mittel einzusetzen, um ihr politisches Ziel durchzusetzen. Insbesondere die Herkunft der Drittmittel muss auch nach Ansicht des Gerichts geklärt werden. Passenderweise läuft hierzu meine Anfrage.

Die Clique um Kaioglidis muss einsehen, nun am Ende der Fahnenstange angekommen zu sein. Es ist an der Zeit, dass sie sich mit den Konsequenzen ihres Handelns auseinandersetzen!

Wir setzen uns durch! Ein ausführlicher Bericht folgt!

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