Mühlhausen (Thüringen): Brutaler Überfall durch Ausländergruppe auf vier Deutsche

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In den frühen Morgenstunden des 4. Juli 2026 überfiel ein Mob „Südländer“ vier Deutsche im eigentlich beschaulichen Mühlhausen in Thüringen. Nach der Gruppe Ausländer wird gefahndet, ein Opfer erlitt mit einem Schädelbasisbruch und Hirnblutungen schwere Verletzungen.

Dass auch Mitteldeutschland und das grüne Herz Thüringen von der massenhaften Überfremdung nicht verschon bleiben, ist jedem, der hier wohnt, schon lange bewusst. Immer wieder kommt es auch hier, nicht nur in den Großstädten, zu schweren Gewalttaten ausländischer Täter. Die Überfremdung ist im Stadt- und Ortsbild sichtbar (siehe zum Beispiel Gotha – Gewaltorgie mitten in unserer Stadt!). In der Kleinstadt Bad Langensalza kam es Ende Mai zu einer Messerstecherei zwischen Ausländern, bei denen einer getötet wurde.

Schädelbasisbruch nach Hetzjagd

Nun der nächste bekannt gewordene Fall in einer Kleinstadt. Er ereignete sich am 4. Juli 2026 auf der Straße von Görmar nach Mühlhausen. Eine Gruppe von drei Männern, 19, 20 und 32 Jahre und einem 18-jährigen Mädchen ist nach dem Besuch der Kirmesdisco in Görmar auf dem Heimweg. Hier kommt von hinten ein E-Scooter-Fahrer, in Schlangenlinien, der die Gruppe knapp überholt. Nach wenigen Minuten kommt der Fahrer mit einer weiblichen Begleitung zurück. Wieder fährt er knapp an der Gruppe vorbei und kollidiert dieses mal leicht mit einem aus der Gruppe. Sofort reagiert der Ausländer äußerst aggressiv. Der Konflikt kann aber noch von den jungen Männern geschlichtet werden. Das Quartett entschuldigt sich, um die Stimmung zu entschärfen. Der aggressive Rollerfahrer zieht von dannen. Jedoch nur, um Verstärkung zu suchen. Wenig später bemerkt die Gruppe einen größeren Mob hinter sich. Dieser rennt brüllend auf die vier Personen zu. Sofort schlagen die Ausländer auf die Vier ein. Der 32-jährige geht bewusstlos zu Boden. Er wird durch die Schläge, Tritte und den Sturz schwer verletzt und erleidet Hirnblutungen und einen Schädelbasisbruch. Einem der Freunde gelingt die Flucht, ebenfalls verletzt. Das 18-jährige Mädchen wird massiv bedroht. Sicherheitsmitarbeiter aus der Nachbarschaft werden auf den Überfall aufmerksam und rufen die Polizei. Die Angreifergruppe flüchtet daraufhin.

Polizei verschweigt Migrationshintergrund der Täter

Während die Zeugen von „südländischem Erscheinungsbild“ der Täter sprechen, verschweigt die Polizei dieses Detail (siehe: LPI-NDH: Mühlhausen -Zeugen nach Körperverletzung gesucht) auch in ihrem Zeugenaufruf. Political Correctness ist hier offensichtlich auch wieder wichtiger als die Aufklärung einer brutalen Straftat.

Ausländer stark überrepräsentiert bei Straftaten – 8,3 % der Bevölkerung verüben 34,6 % der Gewaltdelikte

Generell gilt auch für das grüne Herz Deutschlands, dass Ausländer stark überrepräsentiert bei den Straftaten sind. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik für den Freistaat Thüringen 2025 stellten Ausländer zum Stichtag 01.01.2025 8,3 % der Gesamtbevölkerung im Freistaat. Diese 8,3 % sind mit 23,9 % (13.950) der ermittelten Tatverdächtigen (bei Straftaten ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU) deutlich überrepräsentiert. Bei den Delikten der Gewaltkriminalität (Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge, Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub etc.) liegt der Anteil der Ausländer sogar bei 34,6 %. Beachtet werden muss hierbei, dass viele Zuwanderer, die im Zuge der Asylflut seit 2015 hier ins Land kamen und mittlerweile eingebürgert wurden, als Deutsche in die Statistik eingehen, auch wenn viele von diesen vor Gericht noch einen Dolmetscher benötigen.

Unser Programm zur Ausländerrückführung

Unserer Ansicht nach ist das Problem auch ein Teil des Migrationsproblems. Die zentralen Punkte sind in unserem Programm zur Ausländerrückführung festgelegt. Besonders hervorzuheben sind hierbei:

  • Alle Asylanten werden zentral in bewachten Einrichtungen mit beschränktem Ausgang untergebracht.
  • Abschaffung des Asylgrundrechts in der BRD.
  • Alle Vorbestraften (ab einer Strafe von 90 Tagessätzen) werden umgehend in ihre Herkunftsländer abgeschoben.
  • Die Anforderungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft werden auf 15 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts in der BRD ohne Vorstrafen und langfristigem Bezug von Sozialleistungen erhöht. Das Niveau des Einbürgerungstests wird angehoben und es benötigt ein Sprachniveau von mindestens C1.
  • Alle erwerbslosen Ausländer (länger als 3 Monate erwerbslos) werden umgehend in ihre Herkunftsländer abgeschoben [Verfahrensweise wie bei ausreisepflichtigen Ausländern].
  • Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, Entziehung der Staatsbürgerschaft, wenn diese erschlichen wurde. Eine „Doppel-Staatsbürgerschaft“ wird es nicht geben.

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