500 Jahre Deutscher Bauernkrieg: Ursachen, Verarmung und Reichsgedanke (Teil 1/3)

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Hermann der Cherusker (Arminius)

In den Jahren 1524 und 1525 erhoben sich die Bauern im Deutschen Reich gegen die Ausbeutung durch ihre Feudalherren und die katholische Kirche. Die blutigen Aufstände erzielten eine bis dahin nicht gekannte Reichweite und können als die erste Massenbewegung in der deutschen Geschichte betrachtet werden. 2025 ist das Jahr, in dem sich der Deutsche Bauernkrieg zum 500. Mal jährt. In ganz Deutschland und insbesondere in den Regionen, die damals vom Bauernkrieg betroffen waren, finden zahlreiche Gedenkveranstaltungen und Ausstellungen statt, um dieses historische Ereignis zu würdigen. Wir wollen in einer mehrteiligen Ausarbeitung die historischen und gesellschaftlichen Hintergründe, den zeitlichen Ablauf und die Auswirkungen des Deutschen Bauernkrieges betrachten.

 

Germanisches vs. römisches Recht

Im Zuge der Sesshaftwerdung und der Besiedlung unseres Lebensraumes durch germanische und keltische Stämme entwickelte sich über die Jahrhunderte eine bäuerliche Gesellschaftsordnung, die ein ungeschriebenes Sippen- und Stammesrecht hervorbrachte.

Die Versammlung der freien Männer (Thing) verteilte Land zur Nutzung an die Sippen des Stammes. Mit der Zeit entstand aus dem zugeteilten Land (Allode) das unbestrittene Eigentum und Erbrecht der Sippe bzw. des Oberhaupts der Sippe. Hingegen blieb das übrige Land (Allmende) dem ganzen Stamm zu eigen und nutzbar. Wald, Wasser und Weide waren somit frei. So entsprach es den Grundsätzen des germanischen Rechts, das u. a. besagte:
„Alles, was die Natur dem Menschen ohne dessen Zutun schenkt, ist der Allgemeinheit zu eigen. Alles, was der Einzelne durch seine Arbeit erwirbt oder was ihm seine Väter als Ergebnis ihrer Arbeit hinterlassen haben, ist nur dem Einzelnen zu eigen. Alles, was aus der gemeinsamen Arbeit aller entstanden ist, gehört allen.“

Dieses wahrhaft sittliche Boden- und Eigentumsrecht wurzelte im Gemeinschafts- und Genossenschaftsgedanken. Er unterband das Aufkommen von Neid und Habsucht, stellte das Wirken des Einzelnen ohne Zwang in den Dienst der Allgemeinheit und stärkte die Liebe aller zum gemeinsamen Boden, der dadurch zur Heimat wurde. In der Vollversammlung, an der alle freien Männer mit gleichen Rechten teilnahmen, erfolgte die Verteilung des Landes. Wenn also ein verdienter Mann oder der Herzog mehr Boden erhielt als ein anderer, so geschah dies mit Billigung aller.

Dafür, daß der Herzog im Krieg führte und im Frieden schlichtete, brachten ihm die Sippen alljährlich freiwillig bestimmte Gaben dar. Die freien Männer hatten nur die Pflicht, dem Herzog Heeresfolge zu leisten.

Mit dem Christentum kam auch das römische Recht in das Land unserer Vorfahren (Karl der Große ca. 800 n.Chr.). Wesensfremd war das römische Recht dem Deutschen, denn es stand weitab vom Gemeinschaft- und Genossenschaftsgedanken. Es sprach dem König das oberste Verfügungsrecht über Grund und Boden zu. Das römische Recht diente den Bedürfnissen der Mächtigen und machten ihnen die Schwächeren untertan. Wo es sich durchsetzte, verfielen die Allmenden und alles freie Land wurde als königseigen erklärt. An die Stelle des durch Leistung erworbenen und jederzeit widerrufbaren Führertums trat das erbliche, unantastbare Gottesgnadentum des Königs, der sich durch Königsboten, Gaugrafen und Vögte vertreten ließ, die auch in seinem Namen das Richteramt ausübten. Durch die Geistlichkeit wurde der kriegerische Geist des freien Mannes zur Sünde und Hochmut, die unmännliche Demut zur Tugend umgewertet.

Neben dem königseigenen Großgrundbesitz entstand der riesige Grundbesitz der Klöster. Viele freie Bauern begaben sich freiwillig unter den Schutz und somit in den Dienst eines Klosters, um in der Zeit der Karolinger der besonders erdrückenden Pflicht der Heeresfolge für imperialistische Ziele zu entrinnen. Wehrgeld, Zehent, Rutscherzins und Lehenswesen in Verbindung mit gesonderten Abgaben und Diensten beraubte die Bauern weiter ihrer Freiheit. Und bald agierten auch die Klöster wie weltliche Herren und verlangten Heeresfolge.

Am Ende des vierzehnten Jahrhunderts gab es südwärts des Mains, ausgenommen in der Schweiz und Tirol, nur ganz wenig wirkliche freie Bauern. Die Masse der Bauern war zinspflichtig oder leibeigen geworden. Das Einkommen des Adels und somit die Macht des Adels und der Klöster fußte vornehmlich auf dem Besitz des Bodens und der Abgaben der darauf sitzenden Bauern.

 

Verarmung der Bauern

Um das Jahr 1500 besteht die Bevölkerung zu 80 Prozent aus Bauern, zu drei Prozent aus Adel; der Rest der Bevölkerung sind Städter. Die größte Bevölkerungsgruppe muss die Last des Staates tragen. Die Bauern finanzieren mit ihren Abgaben den Adel und die Geistlichkeit, haben aber gleichzeitig kaum politische Rechte.

Um 1500 verschlechtert sich die wirtschaftliche Situation, da sich nach der großen Pest im Jahr 1450 die Bevölkerung langsam erholte; das heißt, die Bevölkerungszahl wächst. Da es aber nicht mehr zu verteilen gibt als vorher, werden die Leute ärmer. Missernten verschärfen noch die Lage. Trotzdem verlangen die Herrschenden weiterhin hohe Abgaben von den Bauern. Diese müssen einen großen Teil ihrer Ernte und ihres Verdienstes abgeben und darüber hinaus noch Frondienste, z. B. handwerkliche Arbeiten, leisten. So bleibt ihnen nur wenig zum Leben. Besonders belastend ist die so genannte Abgabe im Todesfall: Wenn ein Bauer stirbt, muss seine Familie das beste Gewand und das beste Stück Vieh an den Grundherren abgeben. Diese Belastung zerstört so manche bäuerliche Existenz.

Viele Bauern leben in Leibeigenschaft; das heißt: Sie sind die Untertanen und Diener ihres Grundherrn und müssen ihm gehorchen. Eigene Rechte haben sie kaum. Zum Beispiel dürfen sie ihren Wohnsitz nur mit Erlaubnis des Herrn wechseln und nicht einfach heiraten, wen sie wollen. Auch vor Gericht ziehen die Bauern oft den Kürzeren. Und ihre Gemeinde dürfen sie auch nicht selbst verwalten.

 

Reichsgedanke

Ulrich von Hutten kämpfte Anfang des 16. Jahrhunderts nicht nur mit der Feder, sondern auch mit dem Schwert in der Hand für ein verändertes Deutsches Reich. Das Rittertum befand sich in einer schwierigen Situation.

Kaiserkrone

Die Reichsritter hatten in der damaligen Zeit häufig kaum ausreichende Einkünfte von ihren Ländereien. Dazu kam, dass durch die Ausbreitung der Handfeuerwaffen die Ritter, deren eigentliche Waffen das Schwert und die Lanze waren, für das Kriegshandwerk kaum noch benötigt wurden. Auch ihr politischer Einfluss hatte sich unter dem Einfluss der Landesfürsten stark verringert.

Um die Macht der Fürsten zurückzudrängen, setzte sich Ulrich von Hutten für ein starkes Kaisertum, für die Aufwertung des Ritterstandes in der Gesellschaft und für die Eindämmung des Einflusses der römischen Päpste auf die Geschicke des Reichs ein. Seine Reichsidee erhielt aber keine Unterstützung des Kaisers Maximilian I.

Der berühmte Reichsritter Franz von Sickingen wagte den Kampf gegen den Erzbischof und Kurfürsten von Trier, der als allgemeines Signal der Erhebung gedacht war. Es war ihm kein Erfolg beschieden. Franz von Sickingen starb am 23. April 1523 in seiner Burg in Landstuhl (Pfalz) an seinen Verletzungen. Mit dem Tod ihres Führers war auch die militärische Macht der Reichsritterschaft gebrochen. Ullrich von Hutten floh unter der Obhut des Schweizer Reformators Zwingli auf die Insel Ufenau im Zürichsee, wo er im August des gleichen Jahres starb.

 

Teil 1: 500 Jahre Deutscher Bauernkrieg: Ursachen, Verarmung und Reichsgedanke (Teil 1/3)

Teil 2: 500 Jahre Deutscher Bauernkrieg: Die Geschichte der Bauernunruhen (Teil 2/3)

Teil 3: 500 Jahre deutscher Bauernkrieg: Reformation, Niederlage und Empfehlungen (Teil 3/3) [+Videos]

1 Kommentar

  • Der wahre Ursprung & Sinn der Regenbogenflagge, welche als Symbol der deutschen Bauern um das Jahr 1500 zum Einsatz kam.
    Sie forderten unter anderem die Abschaffung der Steuern, an ihnen auferlegten Einschränkungen und des Zehnten.

    Heute wird die Regenbogenflagge von Ideologen mißbraucht.

    VoSo 06.06.2025