Sieg vor dem OVG Münster! Rechtswidriger Bebauungsplan für die Dammstraße 5 wird aufgehoben!

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Wir sind zurück aus Münster und können verkünden: Der Normenkontrollantrag unseres Stadtverordneten hatte Erfolg und der Bebauungsplan Nr. 10 „Stadtmitte“, Teilplan C Dammstraße, wird durch das Oberverwaltungsgericht aufgehoben.

Im Jahre 2022 hatte die Gemeinde Hilchenbach ihren Amoklauf gegen geltendes Recht eingeleitet. Um das offensichtlich rechtswidrige Vorkaufsrecht durchzudrücken, bekam das Anwesen in der Dammstraße 5 einen eigenen Bebauungsplan. Unter dem Scheinargument, Platz für Asylanten schaffen zu wollen, setzten die Verantwortlichen eine Fläche für den Gemeindebedarf fest. In der Öffentlichkeit verpackte man das Unterfangen wie folgt: Ziel der Planung ist es, das vorhandene Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden sowie als Integrations- und Begegnungsstätte zu nutzen.

In der Realität sollte es der Hebel sein, um in ein privates Grundstücksgeschäft einzugreifen, ein bewohntes Haus für Asylanten zu räumen und politische Konkurrenz fernzuhalten. Der Rat hob für dieses rechtswidrige, volksfeindliche und dem Grundgesetz entgegenstehende Unterfangen gewissenlos die Hand, damit der Beschluss zur Realisierung gefasst werden konnte. Jene, die gebetsmühlenartig wiederholen, die „Demokratie“, den Rechtsstaat und das Grundgesetz verteidigen zu wollen, stehen im Dauerkonflikt mit demokratischem Handeln, rechtsstaatlichen Grundsätzen und den hochgelobten Artikeln des Grundgesetzes.

Die heutige mündliche Verhandlung, die trotz eindeutiger Hinweise des Gerichts von der Gemeinde gefordert wurde, verlief dann ohne große Überraschungen. Dem Antrag unseres Stadtverordneten zur Aufhebung des Bebauungsplans wurde stattgegeben. Neben einer offensichtlichen Negativplanung, um eine ungewünschte Bebauung zu verhindern, leidet der Bebauungsplan an gravierenden Abwägungsmängeln. Weder wurden Alternativen geprüft, noch wurde die Realisierbarkeit des Bebauungsplans beachtet oder der hochsensible Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Recht auf Eigentum richtig gewichtet. Sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, folgt unsererseits eine fundierte Aufarbeitung.

Der Missbrauch als politisches Instrument

Festzuhalten ist grundsätzlich, dass ein Bebauungsplan genau wie ein Vorkaufsrecht eben kein politisches Werkzeug ist. Eine rechtmäßige Änderung eines Bebauungsplans erfolgt ausschließlich im Rahmen eines geregelten Planverfahrens, bei dem die Gemeinde die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abwägt und die Öffentlichkeit beteiligt. Ziel ist es, die städtebauliche Entwicklung sinnvoll zu steuern, ohne einzelne Eigentümer willkürlich zu benachteiligen, und gleichzeitig Planungssicherheit für die Zukunft zu schaffen. Bis heute haben Kyrillos Kaioglidis und seine willfährige Clique nicht begriffen, dass diese Instrumente nicht zum Verwirklichen eigener politischer Ziele dienen und klaren Anforderungen unterstellt sind, um den von ihnen ausgeübten Missbrauch zu verhindern.

Die alte Leier auch zur heutigen Hauptverhandlung

Für die Gemeinde wurde am heutigen Tag die Fachbereichsleiterin „Stadtplanung und Bauverwaltung“, Christine Bülow, zur öffentlichen Hauptverhandlung geschickt. Obwohl völlig klar sein dürfte, dass der Bebauungsplan eine reine Negativplanung war, welche die Ansiedlung unserer Partei Der III. Weg verhindern sollte, wollte man seitens der Gemeinde tatsächlich weiterhin die Mär von der vermeintlich sachlichen Begründung aufgrund des Ukrainekriegs präsentieren, alles zu unternehmen, um Wohnraum für Asylanten zu schaffen und eine Abwägung nach allen gesetzlichen Punkten vorgenommen zu haben. Entsprechend holprig setzte die Verwaltungsmitarbeiterin zum Vortrag an, als hätte es in den letzten Jahren nicht bereits ausreichend gerichtliche Feststellungen gegeben. Jedem Verwaltungs- sowie Zivilgericht sind mit Blick auf die bisherigen Beschlüsse die wahren und politischen Beweggründe der Gemeinde Hilchenbach bekannt, sodass die Vertretung der Gemeinde Hilchenbach auch in ihren Ausführungen unterbrochen wurde. Der Vorsitzende ließ hingegen verlauten, dass ihm kein anderer Fall bekannt sei, in dem ein privates Grundstück derart überplant wurde. Übersetzt bedeutet dies, dass ein derartiges Vorgehen einer Gemeinde im negativen Sinne einzigartig ist.

Bevor sich das Gericht zur Entscheidung zurückzog, gab die Verfahrensbevollmächtigte der Gemeinde Hilchenbach sinngemäß bekannt, dass es nichts weiter zu sagen gebe und der Ausgang des Verfahrens im Grunde bekannt sei. So wie man im Verfahren um den sittenwidrigen Doppelkauf vor den BGH ziehe, ginge es hier auch weiter. Man muss sich erneut das erschreckende Prozessverhalten der Gemeinde Hilchenbach vor Augen halten: Die Kassen sind leer, doch es werden weiterhin unnötige Termine provoziert und alle Instanzen mit einer Vorstellung, die nicht im Ansatz eine Rückendeckung nach geltendem Recht und Gesetz genießt, durchwandert. Es lässt sich nur mutmaßen, aber es scheint so, als wenn eine Clique aus Rechtsbrechern, die nebenbei Stellen in der Verwaltung der Gemeinde Hilchenbach besetzt, Urteile so lange wie möglich nicht endgültig rechtskräftig werden lassen möchte; koste es, was es wolle. Im Tenor des Urteils wurde ebenfalls bekannt gegeben, dass keine Revision zugelassen wird. Somit bleibt der Gemeinde nur die aussichtslose Nichtzulassungsbeschwerde am Bundesverwaltungsgericht.

Bürgermeister und etablierte Parteien blockieren gezielt Aufklärung!

Torpediert wird das gesetzlose Verhalten der Gemeinde nur dadurch, dass der Rat der Stadt Hilchenbach eine lückenlose Aufklärung blockiert. Weder Kosten noch Verwaltungsvorgänge sollen aufgearbeitet werden. Anfragen unseres Stadtverordneten sollen unbeantwortet bleiben, doch auch hier läuft derzeit ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren. Besonders mit Blick auf die katastrophale Finanzlage der Gemeinde Hilchenbach ist es unumgänglich, dass dargelegt wird, was beispielsweise in diesem Fall die Aufstellung des rechtswidrigen Bebauungsplans und die dazugehörigen Rechtsstreitigkeiten den Steuerzahler kosten. Ebenso gilt es, dass Entscheidungsträger endlich Verantwortung übernehmen und auch personelle Konsequenzen bei einem derartig skandalösen Vorgehen folgen. Es ist rechtsstaatlich höchst bedenklich, wenn Verwaltungen Transparenz als Angriff werten und blockieren.

Während wir uns auch hier um Aufklärung bemühen, ist dieser Verfahrensausgang ein wichtiger Sieg für alle nationalgesinnten Deutschen, denen das politische System der BRD das Recht auf Eigentum verwehren möchte.