Verfolgungswut: Netzplattform „Freies Netz Süd“ (FNS) verboten

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Die Verfolgungswut der bundesrepublikanischen Repressionsbehörden kennt scheinbar keine Grenzen mehr. Nach jahrelanger linksextremer und parlamentarischer Hetze wurde am Mittwoch, den 23. Juli 2014, nun auch das Verbot der nationalen Internet-Plattform „Freies Netz Süd“ (FNS) im Bundesland Bayern vollzogen. Obwohl schon vor Monaten die Internetseite nicht mehr aktualisiert und die Netzpforten offiziell geschlossen wurden, flatterte jetzt die 131 Seiten starke Verbotsverfügung der staatlichen Verfolger bei den betroffenen Nationalisten ins Haus.

Ungeachtet der Einstellung der FNS-Aktivitäten im Netz konstruierte das für das Verbot zuständige bayerische Innenministerium in ihrem Pamphlet sogar eigens eine vereinsrechtliche Gruppierung rund um die Netzpräsenz, welche nun als angebliche Nachfolgeorganisation der so genannten „Fränkischen Aktionsfront“ (FAF) per Verfügung aufgelöst wurde. Die FAF wurde von der gleichen Repressionsbehörde bereits im Jahr 2004 wegen einer angeblichen „Wesensverwandschaft zum Nationalsozialismus“ in Bayern verboten. Die Hetzpropaganda der lizenzierten Systemmedien bezeichnete bis zur jetzigen Auflösung das FNS stets als „die größte und aktivste Neonazi-Organisation Bayerns“.

Im Zuge der Gesinnungsverfolgung wurde auch zwangsweise die Privatimmobilie der Familie des „III. Weg“-Stützpunktleiters Hochfranken/Vogtland, Tony Gentsch, im Regnitzlosauer Ortsteil Oberprex (Landkreis Hof) beschlagnahmt. Dort fand erst am 12. Juli 2014 ein behördlich vom „III. Weg“ angemeldetes Fest der Partei für die Bürger statt, an dem 120 Personen teilnahmen. Das Anwesen, eine ehemalige Gaststätte, befindet sich nun nach der staatlichen Enteignung im Besitz der Bezirksregierung von Oberfranken.

Zudem wurde der nationale Internetversand „Final Resistance“ ebenfalls verboten und die ihm zugehörigen Waren staatlicherseits eingezogen. Der Versand erlangte erst kürzlich bundesweite Bekanntheit, nachdem zumindest ein Angehöriger der Sondereinheit der bayerischen Bereitschaftspolizei sich antifakritische Aufkleber aus dem Verkaufssortiment des „Final Resistance“ auf polizeiliche Ausrüstungsstände klebte.

Ob und wie die von der Verbotsmaßnahme betroffenen Nationalisten nun gegen die staatliche Verfolgungswut im einzelnen vorgehen, insbesondere gegen die politisch motivierten Enteignungsmaßnahmen des Systems, wird sich wohl erst nach ausgiebiger Rücksprache mit den eingeschalteten Rechtsanwälten entscheiden, hieß es in einer ersten Stellungnahme aus dem Kreis der Repressionsopfer.