
Hintergrund war der Besuch einer linken Gutmenschen-Kundgebung am 02.03.2013 in Göppingen auf dem Marktplatz.
Damals tauchten, wie in der Region nicht unüblich, auch interessierte volkstreue Deutsche auf, um sich dieses inszenierte Theater anzusehen. Nach verbalen Entgleisungen und Provokationen durch Teilnehmer der Kundgebung gab es ein leichtes Gerangel, welches nicht der Rede wert ist und in das der Angeklagte nicht einmal verwickelt war. Dies ist im übrigen so auch gerichtsbekannt.
Trotz dessen, dass es keine klare Aufklärung hierzu gab und auch in der Verhandlung am Amtsgericht kein Licht ins Dunkel gebracht werden konnte, kam es letztendlich zu der Verurteilung. Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung davon, dass es hierbei nicht um die politische Gesinnung des Angeklagten gehen würde, sondern einzig allein darum, dass ein jeder das Recht habe, eine angemeldete Versammlung friedlich und störungsfrei durchzuführen.
Diese Äusserung kann jedoch nur als Farce bezeichnet werden, wenn man bedenkt, wie regelmäßig Verfahren wegen Störung nationaler Versammlungen durch linke Bündnisse und Gruppierungen eingestellt werden oder erst gar nicht eingeleitet werden.
Nationale Aktivisten waren selbstverständlich zur Prozessbeobachtung und zur solidarischen Unterstützung des Kameraden vor Ort. Außerdem waren neben den Zeugen aus dem linken Gutmenschen-Bündnis gegen rechts noch wenige Gestalten aus deren Dunstkreis zugegen. Jedenfalls ist es immer wieder amüsant zu sehen, wie sich die Linken hinter der Polizei verstecken und ganz kleinlaut von dannen ziehen, wenn man entsprechend präsent ist.
Zum Abschluss bleibt anzumerken, dass natürlich gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung zur Anwendung kommen wird. Somit ist hier das letzte Wort längst noch nicht gesprochen.
Wir werden weiter berichten, sobald der Fall in die nächste Instanz vor das zuständige Landgericht geht.













