Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat zum 8. Mai Beflaggung angeordnet. Am 75. Jahrestag der Niederlage des Deutschen Reiches im 2. Weltkrieg müssen im ganzen Bundesland Dienstgebäude des Landes beflaggt werden – Aber nicht auf Halbmast. In Sachsen-Anhalt wird jährlich nur am 16. Juli, oder auf Anordnung beflaggt. Der 16. Juli ist der Jahrestag der Ausfertigung der Verfassung des Landes.
Der Halbsatz „Niederlage des Deutschen Reichs“ ist geschichtlich betrachtet falsch.
Das 3 Teile der Wehrmacht, also Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine kapitulierten am 08. und 09. Mai 1945. Die entsprechende Urkunde trägt die Unterschrift von Alfred Jodl.
Das Reich hingegen wurde durch die widerrechtlich durchgeführte Verhaftung von Admiral Dönitz als rechtmäßiges Oberhaupt der Regierung durch britische Truppen am 23.05.1945 durch britische Truppen in Flensburg – Mürwick lediglich handlungsunfähig gestellt. Eine Kapitulation der Reichsregierung fand nicht statt.
Somit kann korrekt nur von eine militärischen Kapitulation, nicht aber von einer Niederlage des Reiches gesprochen werden.