Doppelt abkassiert: Neue SED-Verfassungsrichterin zockt Bundesrepublik ab

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In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Ex-SED-Funktionärin und Mitgründerin der linksextremen „Antikapitalistischen Linken“ Barbara Borchardt dank CDU und SPD zur Verfassungsrichterin gewählt. Stellt die Wahl der Befürworterin der Berliner Mauer schon einen Skandal für sich dar, kommen nun immer mehr pikante Details ans Tageslicht. So wurden führende CDU und SPD-Abgeordnete vor der Wahl von Borchardt von einem SPD-Kollegen vor der Wahl der „Roten Barbara“ gewarnt. Außerdem hat die „antikapitalistische Linke“ Borchardt sich offenbar kräftig an Staatsgeldern vergriffen. Facebook-Posts lassen zudem Zweifel an der fachlichen Eignung Borchardts aufkommen.

 

Verkauft und Verraten – Von den Christdemokraten

Am 17. August 1962 wurde Peter Fechter mitten in Berlin ermordet. Der 18-jährige Maurer hatte genug von dem kommunistischen „Arbeiter- und Bauernstaat“ DDR. Mit einem Kollegen versuchte er die Mauer in der Zimmerstraße, unweit des Checkpoint Charlie, zu überklettern. Während seinem Kollegen die Flucht gelang, wurde Fechter von Kugeln niedergestreckt. Ohne Vorwarnung schossen die Mauermörder Rolf F. und Erich S. auf den jungen Mann. Bewegungsunfähig fiel er auf Ostberliner Boden zurück. Doch Fechter war nicht tot. Er begann, um Hilfe zu schreien und auf beiden Seiten der Mauer bildete sich eine Menschenansammlung. Doch weder die DDR-Grenzsoldaten noch die diensthabenden US-Soldaten auf der Westseite kamen Fechter zu Hilfe. Nach einem fast einstündigen Todeskampf erlag Fechter seinen Wunden im Todesstreifen. Unter „Mörder“-Rufen der wütenden Menschenmenge bargen DDR-Grenzsoldaten schließlich den Leichnam. Im März 1997 fand ein Prozess gegen die Mauermörder statt. Er endete mit lächerlichen Haftstrafen für die Täter von 20 und 21 Monaten – die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Mit einem Grinsen im Gesicht verließen die Mauermörder das Gericht.

Peter Fechter ist eines von mindestens 140 Opfern allein an der Berliner innerdeutschen Grenze. Einer Mauer, die für Barbara Borchardt nur „alternativlos“ und eine „zwingende Notwendigkeit“ war. Borchardt ist 1975 in die SED eingetreten und hat nie mit der DDR gebrochen. Als die Mitglieder der Linken bei einer Schweigeminute zu Ehren der Mauertoten 2011 aufstehen sollen, bleibt Borchardt mit ihren „antikapitalistischen“ Genossen demonstrativ sitzen. In einem aktuellen Interview mit der Süddeutschen Zeitung verteidigt Borchardt erneut ihre Position im Bezug auf die „Mauer“ getreu der linken Propagandalüge vom „antifaschistischen Schutzwall“. Im gleichen Interview behauptet sie, die DDR sei kein Unrechtsstaat gewesen, weil es ja gar keine genaue Definition von einem Unrechtsstaat gebe. Solche Positionen verwundern von einer Frau wie Borchardt, die schon 1976 als SED-Bürgermeisterin in der Gemeinde Rutenberg eingesetzt wurde und eine Ausbildung an einer DDR-Politkaderschule genossen hat, nicht.

Doch das Politiker von CDU und SPD so weit gehen, und in Zeiten von Antifa-Terror in Stuttgart und Bielefeld, Straßenschlachten  und linksextremen Hausbesuchen  ein Mitglied einer vom BRD-Verfassungsschutz beobachteten Organisation zur Verfassungsrichterin wählen, überrascht selbst erfahrene Kritiker des „Linksstaates“. Die Opfer des DDR-Regimes werden somit von selbst ernannten Demokraten verkauft und verraten. Dabei hätten die Abgeordneten Thomas Krüger (SPD) und Torsten Renz (CDU) es besser wissen müssen. Bodo Krumbholz, ehemaliger SPD-Funktionär und Kenner von Barbara Borchardt hatte einen eindringlichen Brief an die beiden Abgeordneten geschrieben, in dem er über Zweifel an der Tauglichkeit von Borchardt berichtete. „Ich kenne Frau Borchardt persönlich, aus unserer damaligen Abgeordnetentätigkeit, aber auch aus ihrer Zeit als Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Daberkow vor 1989, das ist meine Nachbargemeinde. Aus dieser Kenntnis heraus, halte ich Frau Borchardt für denkbar ungeeignet, das Amt einer Verfassungsrichterin auszuüben.“ Doch Krüger und Renz ignorierten die Bedenken und wählten zusammen mit ihren Parteigenossen Borchardt zur Verfassungsrichterin.

 

„Antikapitalistin“ bedient sich am Staatstopf – Weitere Skandale

Die herrschenden DDR-Bonzen waren bekannt dafür, Wasser zu predigen und Wein zu saufen. Während der einfache Bürger vom schönen Leben nur träumen durfte, fuhren die SED-Kader in Volvo-Limousinen herum und hausten in einem schicken, abgesonderten Villenviertel. Zwar stellt sich der Kommunismus in der Theorie als Alternative zum ausbeuterischen Kapitalismus dar, keiner soll mehr als der andere haben, doch die Praxis schaut anders aus. Einige wenige haben viel, die Masse ist arm – eine prägnante Bezeichnung für den „realexistierenden Sozialismus“ ist Staatskapitalismus. Auch hier scheint Borchardt offenbar alten Gewohnheiten treu zu bleiben und den Staat als üppigen Selbstbedienungsladen zu betrachten.

Seit 2014 ist Borchardt Mitglied im Kreistag von Parchim-Ludwigslust. Dort erhält sie eine Aufwandsentschädigungspauschale in Höhe von monatlich 250 Euro. Weiterhin kassiert sie Sitzungsgelder. Das können in Summe bis zu 1000 Euro zusätzlich sein. Doch die „Antikapitalistin“ ist auch in ihrer eigenen Kreistagsfraktion fest angestellt und übt eine 20-Stunden-Stelle in der Vergütungsgruppe E 11 aus. Schon diese Konstellation stellt eine rechtliche Grauzone dar, weil hier Interessenkonflikte entstehen können. Doch nebenbei kassiert Borchardt für jede Teilnahme an einer Fraktionssitzung auch noch Sitzungsgelder. Und das ist ganz klar illegal, weil Borchardt als Fraktionsvorsitzende ohnehin an den Sitzungen teilnehmen muss. Diese Doppelvergütung ist daher in der Entschädigungsverordnung des Landes verboten, in der es in Paragraf 14 heißt: „Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für Fraktionssitzungen kann nicht gewährt werden, wenn die Teilnahme an der Sitzung zum Aufgabenbereich eines ausgeübten Hauptamts gehört.“ Die neue Richterin soll so mehrere Hundert Euro widerrechtlich eingesteckt haben. Borchardt will das Geld nun zurückzahlen, und dies dürfte kein Problem sein. Nebenbei kassiert Borchardt nämlich auch eine Pension als ehemalige Landtagsabgeordnete der Linken.

Auch mit den neuen Medien scheint Borchardt nicht ganz firm zu sein. Die linksextreme Verfassungsrichterin hat ein Facebook-Konto, das sie kaum nutzt. Doch im November 2014 setzte Borchardt einen Post ab, der ihr offenbar wichtig erschien. Sie kopierte einen Standartwiderspruch aus dem Internet gegen eine eventuelle Weiterverbreitung und kommerzielle Nutzung ihrer Beiträge durch Facebook. Allerdings ist jedem Facebook-Nutzer klar, dass ein solcher Beitrag der DDR-Diplom-Juristin selbstverständlich nicht bindend ist. Eigentlich sollte eine Richterin wissen, dass ein buntes Bildchen rechtlich wirkungslos ist. Nicht grundlos kommentiert ein Nutzer daher der Beitrag „Lässt arg an ihren Kompetenzen zweifeln”.

 

Hand in Hand mit der Antifa

Wiederholt hat die Verfassungsrichterin bewiesen, dass sie kein Problem mit militanten Verfassungsfeinden ihres eigenen Lagers hat. Bilder zeigen sie bei einer Demo 2016 in Parchim zwischen Antifa-Flaggen und linksradikalen Bannern mit Sprüchen wie : „Nazis gibt’s in jeder Stadt, bildet Banden, macht sie platt.“ Wegen dieser Demonstration wurde sie sogar wegen der „Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ angezeigt, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch wieder ein. Auch wenn keine Strafbarkeit vorgelegt haben mag, vervollständigt der Fall das Bild, das man sich von dieser Verfassungsrichterin machen darf.

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