Gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes – Verteilung in Zirndorf

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„Das System ist gefährlicher als Corona!“ Mit dieser Parole starteten wir im vergangenem Jahr unsere Kampagne gegen die sinnlosen Maßnahmen der BRD-Regierung zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung. Gut ein Jahr später lässt sich ein Resümee ziehen und der Verlauf der Dinge gibt unseren Voraussagen Recht. Die aktuelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes zementiert die massiven freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nicht nur, sondern weitet diese auch aus. Im Gesamten birgt die Gemengenlage ein gewaltiges Missbrauchspotential. Angesichts der offenkundigen Wirkungslosigkeit der Maßnahmen aus medizinischer Sicht, wirkt die hier praktizierte maßlose Machtaneignung der herrschenden Klasse noch schockierender.

Missstände aufdecken

Der Widerstand, der sich bei den Bürgern gegen diese Politik regt, ist zwar mittlerweile wahrnehmbar, jedoch noch allzu leise angesichts der getroffenen und diskutierten Entscheidungen. Um auf diesen Missstand weiter aufmerksam zu machen, haben Aktivisten des Stützpunktes Nürnberg-Fürth ihre Aufklärungskampagne fortgesetzt (siehe auch: Gegen Sonderrechte für Geimpfte – Verteilaktion in NürnbergFürth-Hardhöhe: 10-Punkte gegen Corona, oder Großflächige Verteilaktionen in Nürnberg-Süd). Wieder wurden mehrere tausend Flugblätter zum Thema verteilt. Dieses Mal stand hierbei Zirndorf im Fokus.

Manipulierbarer Inzidenzwert

Nach dem umstrittenen Gesetzesänderung wird der 7-Tages-Inzidenzwert zum Gradmesser für massive freiheitsbeschneidende Maßnahmen gemacht. Problematisch ist hierbei, dass sich der Inzidenzwert durch Ausweitung der Tests manipulieren lässt. So ist derzeit auch überall ein Anstieg der Inzidenzwerte zu beobachten, da mehr getestet wird bzw. teilweise über entsprechende Zwangsmaßnahmen auch mehr getestet werden muss. Der Inzidenzwert ist demnach weder aussagekräftig noch einschätzbar (empfehlenswert hierzu ein ausführlicher Artikel bei Tichys Einblick: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/corona-update-12-april/). Weiter ist es fraglich, ob der willkürlich bestimmte Wert von 100 angemessen ist für die Begründung der massiven Freiheitseinschränkungen. Durch die entsprechende Testhäufigkeit kann zudem ein gewünschter Inzidenzwert künstlich herbeigeführt werden.

Schlechterer Rechtsschutz gegen Willkürmaßnahmen

Zudem ist der Rechtsschutz der Bürger weiter eingeschränkt worden. Hierzu sah sich der Gesetzgeber wohl durch eine Vielzahl von Richtersprüchen motiviert, die bereits geltende Maßnahmen für verfassungswidrig erklärten. Derlei Klagen sind nach der neuen Gesetzesänderung erschwert.

Im Einzelnen beinhalten die Maßnahmen ab einem Inzidenzwert über 100 wieder die untauglichen und unnützen Ausgangs- und Kontaktsperren. Dabei dürfen sich Angehörige eines Haushalts dann nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Maximal sind fünf Personen zulässig. Eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, sowie natürlich die weitere komplette Schließung von Schulen und Kindertagesstätten und des Einzelhandels. Öffnen dürfen lediglich der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Reformhäuser und Tankstellen. Die Gastronomie wird zum Verkauf von Mitnahmespeisen verpflichtet und touristische Übernachtungen in Hotels, sowie die Öffnung von Freizeiteinrichtungen werden untersagt.

Neues Infektionsschutzgesetz = Dauerlockdown

Mit der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes steht der Bundesrepublik ein dauerhafter Lockdown bevor, ohne dass es eine Aussicht auf Besserung gibt. Anstatt die Risikogruppen zu schützen, wird wieder die gesamte Bevölkerung eingesperrt. Ausnahmen wird es vermutlich lediglich für die Festivitäten im Rahmen des muslimischen Ramadans geben. Hier stehen die Aktivisten des Stützpunktes jedoch schon in den Startlöchern, um genau hinzusehen und die Bevölkerung zu sensibilisieren. Es gilt, die niederträchtige Doppelmoral der Regierung ans Licht zu zerren (nähere Infos: Flugblatt: Corona-Ausländerbonus? Wir schauen hin!).

Unterschriften für unseren Wahlantritt benötigt

Um auch bei der im September anstehenden Bundestagswahl als nationalrevolutionäre Partei mit unseren Landeslisten antreten zu können, läuft derzeit in Bayern und Sachsen auch die Sammlung von Unterstützungsunterschriften. Trotz der Corona-Verordnungen müssen hierzu jeweils 2000 Unterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden.

Unterschreiben kann jeder, der:

  • in Bayern wahlberechtigt ist (Hauptwohnsitz im Freistaat)
    mindestens 18 Jahre alt ist

Das Unterschriftenformular können Sie HIER herunterladen und ausdrucken

Bitte achten Sie darauf, ALLE Vornamen einzutragen. Die Angaben zur Person müssen natürlich leserlich sein. Dann:

  • handschriftlich unterschreiben
    Abschicken an: DER DRITTE WEG – Postfach 1 – 90575 Langenzenn

Ihre Daten werden lediglich dem Landeswahlleiter als Nachweis vorgelegt, ansonsten bleiben sie anonym. Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie einzig nur für die Unterstützung unserer Partei zur Bundestagswahl ein. Sie gehen keine Mitgliedschaft oder sonstige Verbindlichkeit ein, geben keine Wahlstimme ab und erhalten auch keine Post von uns. Ein Wahlberechtigter darf nur eine Landesliste unterzeichnen; hat jemand mehrere Landeslisten unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen weiteren Landeslisten ungültig.

Wir fordern: Freiheit statt Corona-Diktatur!

1 Kommentar

  • In England ist die «Inzidenz» zZt 28.7, Tendenz fallend. Trotz Lockerungen, einem Dezember ohne Lockdown und Maßnahmen, die bei weitem nie so scharf waren, wie die deutschen. Insbesonder gab es hier nie eine Ausgangssperre obwohl Herr Lauterbuch nicht müde wird, (wahrheitswidrig) das Gegenteil zu behaupten.

    RW 16.04.2021
  • Eine sogenannte «Inzidenz» von 100 entspricht einem Promille der Bevölkerung. Dh daß 99.9% der Bevölkerung unter massiven Beschränkungen ihrer Rechte/ Möglichkeiten zu leiden haben, sobald 0.1% in den letzten 7 Tage positiv getestet wurde, darunter selbstverständlich auch die bei weitem überwiegende Mehrheit derjenigen, deren Testergebnisse negativ waren. Sehr verhältnismäßig scheint das nicht.

    RW 16.04.2021
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