Vor dem Landgericht München I wird der Fall eines pädophilen Mehrfachstraftäters erneut aufgerollt. Der Mann hatte ein 11-jähriges Mädchen im Juni 2019 in ein Gebüsch gezerrt und brutal vergewaltigt. Bei der Tat trug der Mann eine Wolfsmaske. Der Kinderschänder war bereits einschlägig vorbestraft und seit seiner Jugend mit pädophilen Taten aufgefallen. 2021 war der Mann zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe „durchgreifende rechtliche Bedenken“ angemeldet, das Urteil könne zu hoch ausgefallen sein. Immer wieder kommen Pädophile in der Bundesrepublik Deutschland mit milden Strafen davon. Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für härtere Strafen für Kinderschänder ein.
Asozialer Triebtäter vergewaltigte 11-Jährige
Der Fall eines damals 45-jährigen Kinderschänders sorgte nicht nur in München für Entsetzen. Am helllichten Tag zog der Täter ein 11-jähriges Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigte das Kind. Zur Tarnung trug der Mann dabei eine Wolfsmaske. Vor Gericht zeigte sich der Pädophile geständig und wurde zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Doch dieses Urteil wurde nun von der Verteidigung des Sexualstraftäters angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht (BGH) in Karlsruhe gab der Revision des Pädophilen statt und erklärte, es lägen „durchgreifende rechtliche Bedenken“ vor. Der Fall wurde daher an das Landgericht München I zurückgegeben und der Prozess wird nun neu aufgerollt. Ein Schlag in das Gesicht des Opfers und seiner Angehörigen!
Nach Ansicht der Behörde könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Jugendschutzkammer bei einer „rechtsfehlerfreien“ Würdigung der Sicherungsverwahrung zu einem niedrigeren Urteil gekommen wäre. Daher wurden die Strafe und die anschließende Sicherungsverwahrung nun vorerst aufgehoben, wenngleich der Schuldspruch bestehen bleibt. Nun soll der Fall in insgesamt zehn Verhandlungsterminen erneut beurteilt werden. Kommt der Täter also mit einem milderen Urteil davon?
Bei dem asozialen Triebtäter handelt es sich um einen notorischen Kinderschänder. Schon als Jugendlicher war der Pädophile durch Sexualstraftaten auffällig geworden. Er war wegen des Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft. Dennoch konnte sich der Pädophile frei bewegen, wohnte in einer betreuten Wohngemeinschaft. Auf dem Weg von seiner Unterkunft zu seiner Arbeitsstätte durfte sich der Kinderschänder frei bewegen. Auf dieser Route ereignete sich auch die bestialische Tat. Zum Tatzeitpunkt befand sich der Pädophile in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs.
Härtere Strafen für Kinderschänder!
Kuscheljustiz für Kinderschänder ist in Deutschland kein Einzelfall. Davon betroffen sind Konsumenten von Kinderpornografie, die oftmals mit Geldstrafen davonkommen, aber auch Vergewaltiger. So wurde im vergangenen Jahr in Köthen in Sachsen-Anhalt ein 20-jähriger Pädophiler zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Auch in Chemnitz wurde 2018 ein vorbestrafter Pädophiler lediglich zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt.
Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für härtere Strafen für Kinderschänder zum Schutz unserer Gemeinschaft ein. Nach dem Willen der Partei sollten folgende Regelungen bei Kindesmissbrauch gelten, bei denen auch keine Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Tätern gemacht würde:
- Ersttäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten müssen sich einer chemischen Zwangskastration unterziehen, sonst ist eine Haftentlassung ausgeschlossen.
- Für Wiederholungstäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten ist die Todesstrafe einzuführen und anzuwenden.
- Die Abschaffung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungs- und Missbrauchsdelikten, damit Täter auch nach Bekanntwerden von Taten, die länger zurückliegen, noch zur Rechenschaft gezogen werden können.