Das Bundesinnenministerium hat die Organisation „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“, kurz als „Artgemeinschaft“ bekannt, verboten. Eine Woche nach dem Verbot der „Hammerskins“ folgte ein Verbot mit nahezu gleichlautender Begründung: Die „Artgemeinschaft“ sei gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“ gerichtet und würde gegen die „Völkerverständigung“ agieren. Hunderte Beamte waren im Einsatz, um die Wohnungen von 39 mutmaßlichen Mitgliedern der „Artgemeinschaft“ zu durchsuchen. Dabei handelt es sich überwiegend um Familien mit zahlreichen Kindern. Erneut werden den Betroffenen keine Straftaten zur Last gelegt. Mit dem Verbot der dezidiert unpolitischen, heidnischen Religionsgemeinschaft verdeutlichen die Herrschenden, dass sie eine alternative Lebensweise nicht tolerieren wollen.
„Artgemeinschaft“ verboten
Vor einer Woche berichteten wir ausführlich über das Verbot der „Hammerskins“. Ein Bericht, den wir im Bezug auf die „Artgemeinschaft“ streckenweise übernehmen könnten, denn es gibt zahlreiche Parallelen zwischen den Verboten. In beiden Fällen wurde eine nahezu identische Begründung für das Verbot verwendet. Sowohl „Hammerskins“ wie auch „Artgemeinschaft“ seien gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“ ausgerichtet gewesen und hätten gegen die „Völkerverständigung“ agiert. In beiden Fällen werden den Betroffenen keine konkreten Straftaten zur Last gelegt. Bei beiden Organisationen handelte es sich um Vereine nach dem Vereinsgesetz. „Artgemeinschaft“ wie auch „Hammerskins“ haben praktisch keine aktive Mitgliederwerbung betrieben und beide Organisationen haben nicht versucht, politischen Einfluss zu gewinnen.
Dennoch stellt das Verbot der „Artgemeinschaft“, im Vergleich zu vorangegangenen Verboten, eine neuerliche Qualität dar. Die „Hammerskins“ waren eine Organisation von gestandenen Nationalisten, von denen viele schon einschlägige Erfahrungen mit dem Repressionsapparat gesammelt haben dürften. Das Verbot der „Artgemeinschaft“ betrifft hingegen vorrangig Familien, oftmals mit kleinen Kindern. Großaufgebote der Polizei sind schwer bewaffnet auf ländlichen Höfen eingerückt, so soll in Baden-Württemberg eine Hundertschaft einer einzelnen Frau mit Kleinkindern gegenüber gestanden sein. Bezeichnend ist auch, welche Symbolik die Vertreter des demokratischen Totalitarismus und vermeintlichen Rechtsstaats ausgesandt haben. In einem RBB-Bericht ist zu sehen, wie ein vermummter und bewaffneter Beamter eine Spülmaschine aus einem Haus trägt.
Die „Artgemeinschaft“ ist 1951 gegründet worden und offenbar war die Organisation für die BRD über 70 Jahre lang juristisch irrelevant. Aktivitäten der Glaubensgemeinschaft waren vorwiegend Brauchtumsarbeit, Volkstänze und die Pflege völkischen Liedguts. Die „Artgemeinschaft“ hat sich als dezidiert unpolitisch verstanden, das Zeigen von Abzeichen politischer Organisationen war auf ihren Veranstaltungen untersagt. Veranstaltungen hatten einen eher spirituellen Charakter und die Mitglieder haben sich als „Artgläubige“ verstanden. Das Verständnis als Religionsgemeinschaft, die theoretisch einen besonderen Schutz nach dem Grundgesetz genießen müsste, ficht die Herrschenden jedoch nicht an.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die sich unverändert im Wahlkampfmodus befindet, warf der Artgemeinschaft eine „manipulativ indoktrinierende Erziehung ihrer Kinder“ vor und machte damit deutlich, dass sie offenbar beabsichtigt, tief in die elterlichen Erziehungsrechte eingreifen zu wollen. Verboten wurden auch Unterorganisationen wie die „Gefährtenschaften“ und „Freundeskreise“ sowie das „Familienwerk“. Sehr deutlich wird damit, dass gezielt Übergriffe auf Frauen, Kinder und Familien von Faeser und Komplizen vorgesehen waren. Dass aus Sicht der Herrschenden keine Gefahr für Kinder durch Gender-Ideologie und woke Umerziehung, wohl aber durch eine artgemäße Erziehung ausgeht, lässt tief blicken.
Lehren aus dem Verbot der „Artgemeinschaft“
Das Verbot der „Artgemeinschaft“ zeigt nochmal in aller Deutlichkeit, dass sich die staatliche Repression gegen eine oppositionelle Weltanschauung richtet. Es soll nicht mehr möglich sein, ungestört nach eigenen Wertgrundsätzen und Idealen zu leben, insofern man vom Weltbild der Herrschenden abweicht. Die theoretisch nach Artikel 4 Grundgesetz versicherte „Freiheit des Glaubens, Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnis“ sind offenbar durchaus „verletzlich“. Das zeigt, dass ein Rückzug ins Private schlicht nicht möglich ist. Das System hat jedem einzelnen artgemäß lebenden Menschen den Kampf angesagt.
Viele Nationalisten hoffen, dass mit der AfD alles besser wird. Doch auch beim Verbot der „Artgemeinschaft“ zeigt sich, wie viel „Mut zur Wahrheit“ die selbsternannte Alternative tatsächlich aufbringt. Statt Solidarität mit den betroffenen Frauen, Kindern und Familien aufzubringen, kommt von der AfD und anderen neurechten Vereinen, die sonst schon bei kleinsten Repressionen in Spendenbettelei wohlgeübt sind, nur ein beredtes Schweigen. Dabei ist die Wahrheit, dass es sich beim Verbot der „Artgemeinschaft“ um ein rücksichtsloses Wahlkampfmanöver Faesers auf Kosten der schwächsten Glieder unseres Volkes handelt. Wie soll die AfD für ein besseres Deutschland, ein Deutschland des Zusammenhalts stehen, wenn sie den Krieg des Systems gegen Deutsche mit einer artgemäßen Lebensanschauung und dem dazugehörigen Lebensmodell einfach ignoriert?
Es ist daher an der Zeit, ein Signal zu senden. Dieses Signal kann nur der Aufbruch zur nationalrevolutionären Umwälzung aller bestehenden Machtverhältnisse sein. Ein Regime, das nicht nur einen Kampf gegen alle oppositionellen Kräfte, sondern selbst gegen alle identitätsbewussten Kulturvereine mit einem alternativen Lebensmodell führt, ist unser Unglück und hat jegliche Daseinsberechtigung verwirkt. Wie in Punkt 5 unseres Parteiprogramms manifestiert, stehen wir für die Meinungsfreiheit in Schrift, Bild und Rede und wollen alle Gesinnungsparagraphen und gegen volkstreue Deutsche gerichtete Vereinsverbote ersatzlos streichen. Es ist an der Zeit, die Tyrannei der BRD zu beenden und uns unser Land zurück zu holen!
Werdet aktiv und schließt euch der Partei „Der III. Weg“ an!
Ach du meine Güte, die BRD dreht mal wieder frei! Mal ehrlich, wieviele Mitglieder wird diese Artgem. denn gehabt haben? Lass es mal 500 echte Aktivisten sein. Und da lehne ich mich evtl. schon zu weit aus dem Fenster heraus. Als Verbotsbegr. werden u.a. antichristl. und antisem. Indoktrination genannt. Also viel antichristl. als SED-grüne kann eh niemand mehr sein und ausgelebten Antisem. gab es bei den alten Heiden (noch) nicht. Der kam erst mit dem neuen Testament in unseren Breiten an…
,,Die Gedanken, sind frei´´ Dieses wahre alte Volkslied scheinen Fr. Faeser und Genossen, nicht zu kennen. Sie werden es aber einmal verstehen. Nicht alle von uns sind taub und blind und hörig dem System gegenüber. Die Gedanken sind frei, wir müssen sie nicht Erraten, wir kennen sie!
Annemarie & Martin
Die Sache mit den Kindern wurde von Frau Faeser vermutlich ausschließlich deswegen ins Spiel gebracht, weil Abs 7 Art 13 GG eine Ausnahme der Unverletzlichkeit der Wohnung „zum Schutze gefährdeter Jugendlicher“ vorsieht. Damit kann ein gewissenloser Anwalt vor Gericht manövrieren, um diesem offenkundigem Rechtsbruch eine Scheinlegalität zu verleihen.