Der Corona-Kritiker Mic de Vries ist von dem Vorwurf, eine „Feindesliste“ geführt zu haben, freigesprochen worden. Der Blogger hatte im Juli 2022 auf der Plattform X eine Reihe von Beiträgen abgesetzt, in der er unter den Hashtags #Wirhabenmitgemacht und #Wirhabenausgegrenzt Personen anprangerte, die sich seiner Ansicht nach an der Ausgrenzung von Ungeimpften beteiligt hatten. Der Onlineblog „Volksverpetzer“ betitelte diese Beitragsreihe als „Feindesliste“. Es kam zu einem Verfahren, in dem de Vries wegen § 126a StGB „Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“ angeklagt wurde. Nun wurde de Vries freigesprochen. Unsere Partei „Der III. Weg“ setzt sich für die Stärkung der Meinungsfreiheit sowie der Bürger- und Freiheitsrechte ein.
Für Forderung nach Aufarbeitung kriminalisiert
Die Corona-Zeit ist heute vorbei und für viele Deutsche schon wieder in Vergessenheit geraten. Doch noch immer laufen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem beispiellosen Geschehen stehen. Andere erhoben unmittelbar mit dem Abflauen des größten Drucks auf Ungeimpfte die Forderung nach Aufarbeitung. Ein Beispiel hierfür ist der Physiotherapeut Mic de Vries. Der Rheinländer eröffnete im Juli 2022 einen X-Thread, in dem er Zitate von Politikern, Prominenten und Ärzten veröffentlichte. Die zitierten Personen hatten sich nach Ansicht von de Vries aktiv an der Ausgrenzung von Ungeimpften beteiligt. Eingeleitet wurde der Thread mit dem Post: „Wir haben mitgemacht! Wir haben ausgegrenzt, diffamiert, diskreditiert, beleidigt und Menschen gecancelt. Im Dienste der Wissenschaft! Auf vielfachen Wunsch dieser knackige Thread mit Aussagen, die man nicht vergessen sollte: #Wirhabenmitgemacht #Wirhabenausgegrenzt“
Insgesamt 25 Fäden umfasste die Reihe. Darin fand sich beispielsweise der Ex-Bundespräsident Joachim Gauck wieder, der Ungeimpfte als „Bekloppte“ bezeichnete oder Udo Lindenberg, der von „hirntoten Risikopiloten“ gesprochen hatte. Auf diese Weise wollte de Vries gegen das Vergessen ankämpfen. Mic de Vries war zum damaligen Zeitpunkt FDP-Mitglied und sollte aus seiner Partei ausgeschlossen werden. Heute ist de Vries in der CDU und somit ausgerechnet in der Partei, die zur Corona-Zeit als Regierungspartei eine der Hauptverantwortlichen der Verfolgung von Ungeimpften war.
Durch seine Beiträge geriet de Vries in das Visier des sattsam bekannten linksliberalen Onlineblogs „Volksverpetzer“. Der sprach von einem „Querdenker-Hass-Pranger“ und nahm den Vorwurf der „Feindesliste“ gegen de Vries schon mal vorweg. De Vries hätte mit seinen Beiträgen „die Grundlage für weiteren stochastischen Terror, Gewalt und Drohungen“ geschaffen. Auch der SPD-Politiker Helge Lindh meldete sich zu Wort und sprach von einer „potentiellen Todesliste“. Mic de Vries hätte „nichts aus dem Lübcke-Mord gelernt, keine Konsequenzen aus dem Suizid Dr. Kellermayrs gezogen“. Es folgten zahlreiche Bedrohungen, ein Patient in der Praxis von de Vries schrie: „Impfgegner muss man am Kragen herholen, Arm hoch, Spritze rein und fertig!”. Zudem folgte für de Vries die Anklage.
Die zuständige Amtsrichterin wollte den Fall zunächst nicht zur Hauptverhandlung zulassen und so offenbar einen Freispruch des Corona-Kritikers verhindern. Das Landgericht Köln hob den Beschluss jedoch wieder auf und so kam es zur Verhandlung. Die Strafrechtlerin Jessica Hamed erreichte nun einen Freispruch für de Vries. Es handelte sich bei den Tweets offensichtlich nicht um eine Straftat nach dem vagen Vorwurf der „Feindesliste“.
Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte ein. Die Anklage gegen de Vries ist eines der unzähligen Beispiele für Bürger, die allein wegen Meinungsdelikten vor Gericht gezerrt werden. Während es immer wieder zu beschämend milden Urteilen gegenüber Dieben, Vergewaltigern und Mördern kommt, werden unbescholtene Bürger für Worte kriminalisiert. Meinungsfreiheit ist längst zu einer Mutprobe geworden und jedes geäußerte Wort muss zweimal abgewogen werden. Immer öfter kommt es zu Hausdurchsuchungen wegen Facebook-Postings oder TikTok-Videos, es gibt staatlich betriebene Petz-Portale und der Fall Sylt zeigt, wie die Ausgrenzungsmaschinerie läuft. Der Rechtsstaat sollte seine Prioritäten auf echte Gefahren für die Innere Sicherheit, wie Bandenkriminalität, Linksextremismus oder Islamismus legen. Dafür steht die nationalrevolutionäre Bewegung mit Punkt 5 ihres Zehn-Punkte-Programms.
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Das Anlegen einer „Feindesliste“ soll also strafbar sein? Dann müssten die ganzen Linken ja auch für ihre Blocklisten auf Twitter vor Gericht gezerrt werden.
Oder ist unsere Justiz etwa gar nicht neutral?
Ist sie natürlich nicht. Listen mit Namen und Adressen Andersdenkender hatten Linke schon vor vielen, vielen Jahrzehnten veröffentlicht, ohne daß es Strafverfolger interessierte. Doch als der nationale “Einblick” erschien, gab es Haftstrafen…