EnBW: Milliardenschweres Steuergrab im Zeichen der Energiewende

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Die Verstaatlichung von Betrieben, die das öffentliche und gemeinschaftliche Leben sichern, ist ein wichtiges Ziel der Partei DER III. WEG. Hierzu zählen insbesondere auch Unternehmen, die der Gas- und Elektrizitätsversorgung dienen. Daher ist es zunächst einmal zu begrüßen, dass die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, welche ihren Sitz in Karlsruhe hat, sich überwiegend in öffentlicher Hand befindet. Mehrheitseigentümer der Aktiengesellschaft, die mit circa 5,5 Millionen Strom- und Gaskunden zu den größten Energieversorgern Europas zählt, sind das Land Baden-Württemberg sowie die OEW Energie-Beteiligungs GmbH, hinter der der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke steht, der wiederum ein kommunaler Zusammenschluss mehrerer Landkreise Baden-Württembergs ist.

 

 

 

Politisch motivierte Abschaltung der EnBW-Atomkraftwerke

Kritisch wird die staatliche Beteiligung jedoch, wenn diese nicht dazu genutzt wird, um dem Wohl und den Interessen des Volkes zu dienen, sondern um die politische Agenda linksgrüner Ideologen durchzusetzen. Nach dem Regierungsantritt der Grünen nutzte das Land Baden-Württemberg seine Anteile, um EnBW konsequent auf Energiewende-Kurs auszurichten, flankiert vom Atomausstieg der schwarz-gelben Koalition unter Angela Merkel. Mit der Abschaltung der Kernkraftwerke Philippsburg und Neckarwestheim gingen bis 2023 rund 4,5 Gigawatt gesicherte Leistung verloren. Strom, der zu vergleichsweise niedrigen Kosten, bei hoher Verfügbarkeit und stabiler Auslastung bereitgestellt werden konnte und somit eine wichtige Ertragsquelle des Unternehmens war. Um diese Lücke zu schließen und den eingeschlagenen Kurs fortzusetzen, plant EnBW Investitionen in die Energiewende in Höhe von über 40 Milliarden Euro bis 2030. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass Atomenergie im EU-Strommix nach wie vor die wichtigste Säule ist und auch den größten Anteil ausmacht.

 

Steuergeldverschwendung durch EnBW

Nachdem Atomenergie bei EnBW nicht mehr für eine Verbesserung der Liquidität beitragen kann und auch im Ländle das Geld nicht auf Bäumen wächst, kündigte die EnBW Energie Baden-Württemberg AG bereits 2024 an, sich pro Jahr mit rund drei Milliarden Euro am Kapitalmarkt verschulden zu wollen, um das ambitionierte Vorhaben umsetzen zu können. Ein Teil dieser Mittel floss auch in die britischen Offshore-Projekte „Mona“ und „Morgan“. Nachdem die britische Regierung keine festen, staatlich garantierten Abnahmepreise mehr zusagte, gerieten die Wirtschaftlichkeitsrechnungen ins Wanken und selbst optimistische Szenarien sahen ohne die staatliche Absicherung keinen verlustfreien Betrieb. Anfang 2025 nahm EnBW daher eine außerordentliche Wertberichtigung von 1,2 Milliarden Euro vor.

In einer Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen wird betont: „Der Haushalt des Landes Baden-Württemberg ist von dieser unternehmerischen Entscheidung nicht betroffen.“ Hinsichtlich der Auswirkungen auf die EnBW ist in der Stellungnahme zu lesen: „Die Abschreibung ist nicht zahlungswirksam, da die entsprechenden Mittel bereits in den Vorjahren abgeflossen sind. […] Die EnBW beabsichtigt, an ihren Investitionsplänen grundsätzlich festzuhalten. “ (siehe: Drucksache 17 / 10148)

Im Klartext heißt dies: Nachdem das Geld längst ausgegeben und nun komplett verloren ist, macht man einfach so weiter, als wäre nichts geschehen. Zwar wird es künftig keine direkten Zahlungen mehr an die oben genannten Offshore-Projekte geben, die anstehenden Zins- und Tilgungszahlungen für Kredite, die auch zur Finanzierung der gescheiterten Projekte verwendet wurden, belasten jedoch weiterhin die Liquidität.

 

Aus Fehlern nichts gelernt

Trotz der milliardenschweren Wertberichtigungen hält die EnBW Energie Baden-Württemberg AG auch am Ausbau der Offshore-Windenergie fest. Im Zentrum stehen Großprojekte wie „He Dreiht“ und „Dreekant“ in der deutschen Nordsee. Anders als bei den britischen Engagements sorgen in Deutschland regulatorische Instrumente wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Einspeisevergütungen und Entschädigungsregelungen bei Netzengpässen dafür, dass Investitionsrisiken stärker abgesichert sind. Wirtschaftlicher wird die Offshore-Windenergie dadurch selbstverständlich nicht, nur müssen dann die deutschen Steuerzahler und Stromkunden für den finanziellen Ausgleich sorgen.

 

„Energiewende 2.0“ erforderlich

Angesichts erheblicher Eingriffe in sensible Meeresökosysteme, technischer Herausforderungen wie den sogenannten Windabschattungseffekten, bei denen sich dicht stehende Offshore-Anlagen gegenseitig den Wind wegnehmen und so die reale Stromausbeute mindern, sowie einer massiven Belastung der Bevölkerung, benötigt es ein Umdenken in der Energiepolitik. Diese muss ökologische und ökonomische Faktoren gleichermaßen berücksichtigen sowie das Wohl des Volkes wieder in den Fokus rücken. Statt weiterhin mit der „Energiewende“ ein totes Pferd zu reiten und an der erzwungenen Transformation der Energieerzeugung auf Windenergie festzuhalten, um irrationale „Klimaziele“ zu erreichen, setzt sich unsere Partei und Bewegung DER III. WEG für eine „Energiewende 2.0“ ein. Im Klartext bedeutet dies die Rückkehr zu einem ausgewogenen Strommix und die Förderung modernster Atomenergie, wie sie die Technologie Small Modular Reactors (SMRs) als Alternative in Aussicht stellt. Es ist an der Zeit, sich endgültig von der energiepolitischen Geisterfahrt unter den Klimadogmatikern zu verabschieden, die für unser Volk zu einem finanziellen Grab ohne Aussicht auf eine stabile, autarke Energieversorgung wird und für die Zukunft unserer Nation vorzusorgen!