
„Demokratische“ Abstimmung, bis das Ergebnis passt
Abgesehen vom Inhalt des Beschlusses ist bereits der Weg dorthin ein politischer Skandal. Die seit August 2021 geltende Übergangsregelung war ursprünglich bis Anfang April 2026 befristet. Bereits im März hatte sich im Europäischen Parlament eine Mehrheit dafür ausgesprochen, die Ausnahmeregelung nicht einfach unverändert zu verlängern, sondern sie nur unter erheblich strengeren Voraussetzungen fortzuführen. Nachdem Ende März auch ein weiterer Versuch scheiterte, die Übergangsregelung in ihrer bisherigen Form zu verlängern, lief sie Anfang April 2026 aus, weil sich Parlament und Rat nicht auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen konnten. Für viele Beobachter war damit die parlamentarische Entscheidung gefallen. Doch statt dieses Votum zu akzeptieren, wurde das Thema wenige Monate später erneut auf die Tagesordnung gesetzt, mit dem Ausgang, dass die Chatkontrolle nun doch umgesetzt wird.
Derartige demokratische Praktiken kennt man nicht nur aus der EU, sondern auch aus dem bundesrepublikanischen Parlamentarismus. Das Vorgehen erinnert stark an die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Jahr 2020. Damals wurde Thomas Kemmerich nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten massiv unter Druck gesetzt. Auch Angela Merkel bezeichnete die Wahl damals als „unverzeihlich“ und forderte, sie müsse rückgängig gemacht werden. In der Folge trat Kemmerich zurück und machte den Weg für eine Neuwahl frei. Demokratische Entscheidungen werden im BRD-Apparat letztendlich so lange neu aufgerollt, bis das Resultat den herrschenden Eliten gefällt.
Chatkontrolle: Sinnvoller Kinderschutz oder anlasslose Massenüberwachung?
Doch nicht nur das Zustandekommen des Beschlusses gibt Anlass für Kritik, auch sein Inhalt ist äußerst fragwürdig. Die sogenannte Chatkontrolle verfolgt vordergründig ein vermeintliches Ziel, dem sich kaum jemand ernsthaft verschließen dürfte: Die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs soll eingedämmt und Täter schneller identifiziert werden können. Dazu sollen Kommunikationsdienste private Nachrichten, Bilder und Videos automatisiert auf bekanntes Missbrauchsmaterial sowie auf Hinweise eines sogenannten Groomings überprüfen dürfen.
Dass Kinder vor sexuellem Missbrauch geschützt werden müssen, steht außer Frage. Es darf jedoch bezweifelt werden, dass es den EU-Bonzen wirklich um den Schutz unserer Kinder geht. Vielmehr wird mit der Chatkontrolle eine technische Struktur geschaffen und legitimiert, die eine automatisierte Überprüfung privater Kommunikation in einem bislang unbekannten Umfang ermöglicht.
Vertrauliche Kommunikation wird hierbei oft vorschnell mit kriminellen Machenschaften in Verbindung gebracht. Wer nichts zu verbergen habe, so lautet ein oft bemühter Vorwurf, brauche schließlich auch keine Verschlüsselung oder besonders geschützte Kommunikationswege. Diese Sichtweise greift jedoch viel zu kurz. So müssen sich beispielsweise Anwälte darauf verlassen können, dass Gespräche mit ihren Mandanten vertraulich bleiben, und auch Journalisten sind auf geschützte Kommunikationswege angewiesen, um Informanten und Quellen zu schützen. Nationale Aktivisten wissen ebenfalls, wie schnell man durch eine falsche Wortwahl oder ein scherzhaftes Bildchen in das Fadenkreuz der Justiz gelangen kann.
Mit der Schaffung einer technischen Infrastruktur, die private Kommunikation grundsätzlich überprüfbar macht, ist der nächste Schritt zur vollständigen Überwachung politisch missliebiger Personen nicht mehr weit. Ein Blick in die Geschichte staatlicher Sicherheitsgesetze zeigt, dass neue Überwachungsbefugnisse zunächst regelmäßig mit der Bekämpfung besonders schwerer Straftaten begründet werden. Im Laufe der Zeit werden ihre Anwendungsbereiche dann meist stark erweitert, zunächst auf Terrorismus, später auf organisierte Kriminalität und schließlich auf Gesinnungsdelikte und sogenannte „Hasskommentare“. Dass freie Meinungsäußerung in der BRD dann schon mal eine Hausdurchsuchung zur Folge haben kann, wissen nicht nur politische Dissidenten unserer Bewegung, sondern zeigte auch der Fall des Rentners Stefan Niehoff, der im Frühjahr 2024 ein satirisches Meme veröffentlicht hatte, das den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnete.
Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte
Die Partei DER III. WEG fordert deshalb für die Freiheit jedes Einzelnen einen Stopp des Überwachungsstaates. Auch die nun von der EU verabschiedeten Bespitzelungsbefugnisse sind nach dem Willen unserer Parteibewegung ersatzlos zu streichen!
Stattdessen müssen Maßnahmen ergriffen werden, die wirklich der Kriminalitätsbekämpfung sowie dem Schutz des persönlichen Lebens und der Gemeinschaft dienen. Wer den Schutz von Kindern ernst meint, sollte lieber in Ermittlungsbehörden, internationale Strafverfolgung, Prävention und Opferschutz investieren. Wie in den Ausführungen zum Punkt 5 „Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte“ des Zehn-Punkte Programms erläutert, beinhaltet dies auch eine drastische Verschärfung der Strafen für Kinderschänder! Jedoch sind Maulkorbparagraphen wie der Gummiparagraph §130 zum Schutze der Meinungsfreiheit abzuschaffen sowie die immer weiter ausufernde digitale Überwachung von Bürgern, die schon bei der leisesten Kritik an den herrschenden Zuständen in das Fadenkreuz der Gesinnungswächter des Apparates geraten können, endgültig zu beenden.














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